hallo,
vor einem jahr wurde meine ehe geschieden. ich beziehe unterhalt für meinen 17jährigen sohn. die unterhaltsberechnung des familiengerichts bezog sich aus unterhaltsnachweisen von 2009. mein ex-mann bezieht volle altersrente, VBL und fährt auf lohnsteuerkarte taxi. die lohnabrechnung des taxiunternehmens wird von seinem chef persönlich erledigt. da die beiden gut befreundet sind, gehe ich davon aus, dass die lohnabrechnungen schon in 2009 zu gunsten meines ex-mannes "verändert" wurden. jedenfalls weichen sie erheblich ( nach unten ) von den tatsächlichen einkünften ab, die mein ex anderen leuten mitgeteilt hat.
jetzt meine frage: in 2 monaten wird mein sohn volljährig, dann wrd eine erhöhung des kindesunterhalts fällig.
gilt dann immer noch die berechnung des familiengerichts auf grundlage der lohnnachweise aus 2009 ?
gibt es für mich eine möglichkeit, die TATSÄCHLICHEN einkünfte in erfahrung zu bringen, um eine neuberechnung des kindesunterhalts erwirken zu können ?
falls sich herausstellt, dass seine tatsächlichen einkünfte höher waren als angegeben, kann ich eine rückwirkende nachzahlung fordern ? falls ja, wie stelle ich das an ?
ich möchte noch dazu sagen, dass mein ex-mann finanziell nicht auf das taxifahren angewiesen ist.
luisa