endlich nen Job...und nun?

  • Ich habs endlich geschafft, und werde heute meinen ersten Arbeitstag haben. :)


    Nun hab ich aber folgendes Problem:


    Uns (meinem partner und mir) stehen für diesen Monat noch Leistungen zu, da ich in meinem 400€-Job weniger verdient habe, als mir jeden Monat per se angerechnet werden. Kann ich die noch einfordern?
    Die Zusage zu dem Job bekam ich auch erst Freitag Mittag, werde gleich noch unserer SB Bescheid sagen.


    Auch benötige ich ein polizeiliches Führungszeugnis, wer übernimmt hierfür die Kosten? Das Amt, mein neuer AG, oder muss ich das selber bezahlen?
    Wenn's auch nur 13€ sind...hab die aber diesen Monat definitiv nicht übrig.


    Und dann würde mich interessieren, wieviel ich verdienen "darf", das wir nicht ganz aus H4 rausfallen? Mein Partner macht nämlich noch bis 12/12 nen vom Amt bezahlten Lehtgang, dessen Kosten dann eventuell nicht mehr übernommen werden würden.....

  • Zitat

    da bietet man die nun einen job von 6000 monatlich un du willst nicht. könnte ja zuviel sein!


    na ja lacki, einfach mal ein paar Zahlen hinhauen ist auch nicht die feine ehrliche Vorgehensweise in sofern stehst Du den ALG II Beziehern die Du stets aus dem gleichen Grund kritisierst da auch in nichts nach, um einen Vorteil zu erkämpfen bleibst Du auch nicht immer bei der Wahrheit - das mal zu Deiner durchaus auch oftmals berechtigten Kritik an der Abzockermentalität die ich zum Teil auch aus Hilde 01 herauslesen kann.


    @ Hilde01 - um es mal klar zu sagen, Ihr (Du und Dein Mann) bekommen Hilfe zum Leben, das ist es was allen ALGII Beziehern zusteht, die Hilfe zu einer Grundversorgung!

    Zitat

    Nun hab ich aber folgendes Problem:

    nun es mag nur eine unglückliche Formulierung sein, denn wenn man eine Arbeit angeboten bekommt die einen selbst und auch den Lebenspartner aus dem Leistungsbezug herausbringt als ein Problem zu sehen, das wäre in der Tat sehr bedenklich - sag doch wie es ist das Du Angst hast das Euch jetzt Geld verloren geht obwohl Du noch gar nicht weist ob Dein neues Einkommen überhaupt ausreicht, dann wäre die Kritik nicht so harsch.


    Zunächst einmal muss die neue Arbeit (ein Job ist etwas völlig anderes) dem Job-Center mitgeteilt werden, damit keine Überzahlungen erfolgen.
    Dann solltest Du ein Einstiegsgeld nach § 16 für den Zeitraum bis zum ersten Gehalt beantragen - auch zu fordern gibt es da überhaupt nichts, aber es ist eine Kann-Bestimmung die einem Zweck dienen soll, die kann der SB grundsätzlich ablehnen weil seine Kassen angeblich leer sind, die kann man da aber bei so einer Argumentation auch dann grundsätzlich aus dem Gesetzbuch streichen, wenn der SB grundsätzlich keine Veranlassung sieht diese anzuwenden weil er einer Zwangsvorgabe unterliegt über deren Notwendigkeit ihm eigentlich der notwendige Sachverstand fehlt.Das Einstiegsgeld ist im Grunde nichts anderes wie das bisher erhaltene ALGII für den Monat in dem die Vorausleistung ansonsten zurück gefordert würde, es ist nicht Rückzahlungspflichtig!
    Das Geld für das Führungszeugnis kannst Du im Rahmen Deiner Bewerbungsbemühungen geltend machen, wenn Du diese Kosten vorab beantragst - solltest Du umgehend vom SB die Zusage dafür auch einholen, evtl. sagt er Dir aber auch das dies aus dem Regelsatz zu bestreiten ist - hier gilt, fragen kostet nichts! - das wird den "lacki" nicht erfreuen!:D

    Zitat

    Uns (meinem partner und mir) stehen für diesen Monat noch Leistungen zu, da ich in meinem 400€-Job weniger verdient habe, als mir jeden Monat per se angerechnet werden. Kann ich die noch
    einfordern?

    Hierzu 2 Antworten, erste ist ALGII ist Vorschuss- da kann es irgendwie nicht angehen das Ihr etwas zurückfordern könnt, Ihr könnt lediglich keinen Anspruch mehr auf ALG II erzielen und sofern dies der Fall ist werden Dir auch keine 240€ von 400€ auf den Regelsatz angerechnet und Punkt 2 ist Du willst Dich und Deinen Mann doch im ALG II halten, somit wäre eine Anrechnung doch berechtigt !


    Zitat

    Mein Partner macht nämlich noch bis 12/12 nen vom Amt bezahlten Lehtgang

    dies stellt eine Eingliederugnshilfe seitens des Amtes da und geht an den Träger der Maßnahme also nicht an Deinen Mann und somit auch nicht an die BG von euch, das hat der Träger dann mit dem Job-Center zu regeln!


    Wenn durch Deine Arbeit das Einkommen eurer BG so hoch ist, das Ihr nicht mehr von dem Job-Center abhängig seit dann sollte Dein Mann sich einfach nur gut überlegen ob er die Maßnahme bei behält oder sie abbricht, ich denke nicht das von Amtsseite da etwas in Richtung Beendigungszwang erfolgt, für Deinen Mann wäre es aber eine weitere Chance!

  • Da scheint ja einiges falsch rübergekommen zu sein....ich will bestimmt niemanden abzocken, wie mir das hier unterstellt wird.


    Zum einen ist mein Partner nicht mein "Ehe"mann....sind also eine BG.
    Die Arbeit...weil Job ja anscheinend etwas anderes ist, habe ich angenommen. Aerbeitsvertrag ist unterschrieben, mit 12145€ Brutto....macht iwas um 900€ Netto.


    Klar könnten wir jetzt Wohngeld beantragen, würden damit vllt komplett rausfallen aus H4.
    Aber dann wäre halt der Lehrgang meines Freundes gefährdet, und er müßte sich selber krankenversichern. Ausserdem sehe ich nicht ein, sein "faules" Leben zu finanzieren....er soll nach Beendigung des LG auch arbeiten. Dieser ist ihm wichtig, da er dadurch eine gute Quali für einen späteren Arbeitsplatz hätte.Nur würden wir dann, dadurch das die KKV-Beiträge nicht gerade niedrig sind, wesentlich weniger haben als jetzt. Und wer mir jetzt kommt mit "dann heiratet doch...wegen der KKV"...der kriegt direkt nen Tritt, weil DAS für mich nicht zur Debatte steht.

  • Zitat

    Zum einen ist mein Partner nicht mein "Ehe"mann....sind also eine BG.


    Zitat

    Aber dann wäre halt der Lehrgang meines Freundes gefährdet,


    :::also ich habe nirgends etwas von "Ehe"mann geschrieben, ein eheähnliches Verhältnis reicht aber in eurem Fall durchaus aus und ist ja auch wohl gegeben!

    Zitat

    Ausserdem sehe ich nicht ein, sein "faules" Leben zu finanzieren....er soll nach Beendigung des LG auch arbeiten

    diese Aussage ändert aber nichts daran das Ihr eine BG seit und wenn Du das alles nicht willst musst Du Dich wohl oder übel von ihm trennen bzw. die BG wohntechnisch verlassen !