Hallo zusammen,
folgende Situation:
meine Mutter (Erwerbsminderungsrente + Grundsicherung) hat ein lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht in einem 2-Fam.-Haus eines befreundeten Rentners. Es wird getrennt gewirtschaftet. Nebenkosten werden geteilt.
Von dem Wohnrecht existiert nur ein Schriftstück, welches von der Mutter des Rentners zu Lebzeiten geschrieben worden ist (ohne Anwalt/Notar). Zu diesem Zeitpunkt war die Mutter = Freundin meiner Mutter die alleinige Eigentümerin des Hauses. Das Schriftstück wurde nur von der Freundin unterschrieben, nicht von meiner Mutter.
Später hat die Freundin das Haus an Ihren Sohn überschrieben. In dem Übergabevertrag und auch im Grundbuch steht nichts von diesem Wohnrecht. Die Freundin ist gestorben und meine Mutter lebte einige Jahre weiter in dem Haus. Nun möchte sie aber ausziehen.
Das Grundsicherungsamt / Sozialamt genehmigt aber keine andere Wohnung, weil sie ja ein unentgeltliches Wohnrecht besitzt.
Ist die Erkärung, die die Freundin meiner Mutter erfasst hat, ohne die Unterschrift meiner Mutter überhaupt gültig?
Welche Möglichkeiten ergeben sich meiner Mutter, damit sie sich eine andere Wohnung nehmen kann, die dann auch bezahlt wird?
Viele Grüsse
Lukas