Rückzahlung/ Was passiert mit der Miete ?

  • Hallo Zusammen,


    ich habe eine wichtige Frage an Euch.


    Mein ehemaliger Mitbewohner ist in einer Ausbildung zum Altenpfleger und hat neben dem Verdienst einen Zuschuss der ArGe von knapp 150 Euro für die Miete erhalten.


    Da wir zu Zweit auf 70 m² gewohnt haben und jeder einen Warmmiet- Anteil von 365 Euro gezahlt hat, was das auch in Ordnung.


    Nun hat Er allerdings ein Rückzahlungs- Schreiben erhalten, wo Ihm vorgeworfen wird, mehr Geld bekommen zu haben, was allerdings unsinnig ist, da Er seit 09/11 in Ausbildung ist und das Gehalt gleich hoch wie immer ist.


    Nun bin ich zum 01.04.12 ausgezogen und momentan findet sich kein Mietinteressent für mein Zimmer.


    Da Er aber nun seine "Leistung" gestrichen bekommen hat und auch keinen Nachmieter für das Zimmer findet, frage ich mich wie nun die Miete für Mai gezahlt werden soll.


    Gibt es eine Möglichkeit, eine Sozialleistung zu beantragen, damit zumindest keine Obdachlosigkeit durch ausstehende Miete für Ihn droht ??


    Da Er momentan durch die Ausbildung richtig viel um die Ohren hat, habe ich durch seine Vollmacht erstmal Wiederspruch gegen den Bescheid eingelegt, nur dennoch muss man ja irgendwie hin bekommen, diese fehlenden 365€ Miete aufzufangen ??


    Ich kenne mich auf diesem Gebiet nicht perfekt aus um zu wissen, was ich nun machen kann.


    Vielleicht könnt Ihr mir ja einen Tipp geben.


    Vielen Dank bereits im Vorraus für Eure Bemühungen.


    LG


    Sycorax

  • Zitat

    Da wir zu Zweit auf 70 m² gewohnt haben und jeder einen Warmmiet- Anteil von 365 Euro gezahlt hat,

    Hier stellt sich doch zuerst einmal die Frage wer mit dem Vermieter den Mietvertrag geschlossen hat. Wenn jeder einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen hat, besteht gar nichts denn dann war dem Mieter doch klar das hier jeder eigenständig den WG Anteil ermietet. Hätte Dein Mitbewohner den Vertrag alleine unterschrieben, hat er eigentlich nicht wahrheitsgemässe Angaben über die Wohnsituation gemacht und es könnten Sanktionen drohen und solltest Du den Mietvertrag alleine unterzeichnet haben, musst Du in den sauren Apfel beissen und für die Miete grade stehen und darfst glücklich sein wenn Dein Mitbewohner seinen Anteil zahlt! Dann kannst Du ihm eigentlich nur fristgerecht Kündigen, z.B. auf Eigenbedarf weil Du das Mietverhältnis mit dem Vermieter beenden möchtest!


    Im Grunde interessiert das Amt also das WG Verhältnis nicht, erst in der Folge wenn dann Dein Mitbewohner dort weiter wohnen bleiben will und Deinen Wohnungsanteil mit übernehmen wollte wäre da eine Entscheidung von Nöten aber eigentlich auch klar, weil viel zu groß und damit auch abgelehnt!

  • Hey,


    also wir BEIDE waren im Mietvertrag als Hauptmieter eingetragen, da es mit der Vermieterin abgeklärt war, dass die Wohnung als WG genutzt wird.


    Ich habe fristgerecht gekündigt, nur in der Zeit hat sich kein Nachmieter gefunden.


    Da Er allerdings nun keinen Bezug des Jobcenters mehr erhält (aus dem oben genannten Grund im 1. Beitrag.), frage ich mich nun, ob Er dennoch in irgendeiner Stelle des Jobcenters dies melden kann.


    Bis der Einspruch bearbeitet ist, dauert es viel zu lange und irgendwie muss ja nun die Mai Miete komplett gezahlt werden. Er kann nur für seinen Anteil aufkommen.


    Ich weis, dass es in so einem Fall durchaus von dem Jobcenter für 6 Monate maximal "ausgeglichen" werden kann, allerdings habe ich nun große Bedenken, da Er ja mit seiner SB im Klinsch liegt, bezüglich dem unberechtigten Rückzahlungs- Bescheid.


    Daher bin ich gerade etwas ratlos....

  • Zitat

    bezüglich dem unberechtigten Rückzahlungs- Bescheid.


    Wieso denn unberechtigt ? Er macht eine Ausbildung, solange sind eigentlich seine Eltern dafür verantwortlich das er versorgt ist, zumindest wenn es seine 1. Ausbildung ist. Wenn dies nicht möglich ist muss er Gründe angeben! Auf jeden Fall hat er sich mit der Nichtangabe der Veränderung eine Sanktion eingehandelt, da kann er froh sein wenn nur eine Neuberechnung mit Rückforderung erfolgt ist! Er hat schließlich zuvor Leistungen kassiert und wer zu schlampig ist diese Veränderung mitzuteilen hat selber schuld, schließlich wird nicht nur immer wieder darauf hingewiesen, sondern oft genug wird das auch von den Fallmanagern angesprochen ! Wer Scheisse baut muss sich auch dafür verantworten, ist schon traurig genug das Du das übernehmen musst, viel zu tun haben auch andere Menschen, wäre er jetzt bewegungsunfähig würde ich so eine Argumentation ja verstehen, aber dein Kumpel drückt sich nur vor dem unangenehmen und hat in Dir einen Doofen gefunden der das übernimmt!



    Seit Sept 2011 bis jetzt sind 6 Monate, da war ich auch jeden Tag überfordert !!! Ich lach mich gleich tot! :D Da hätte er mal an einem Wochenende sich auf den Hintern gesetzt und einen Schrieb aufgesetzt, oder ging das auch nicht!?

  • Sorry aber deine Antwort ist 1. total unverschämt und bringt 2. absolut garnichts.


    Er ist Ü25 und kann nicht von den Eltern finanziert werden. Ebenso ist die Ausbildung gemeldet worden, daher hat Er ja nunmal bis August 2011einen vollen Regelsatz PLUS vollen Mietanteil erhalten und ab September 2011 monatlich insgesamt nur noch knappe 150 Euro.
    Das Jobcenter meint aber nun, dass Er mehr verdient hätte, was bewiesen durch die Verdienstbescheinigungen, wiederlegt werden kann.


    Das als kleine Rechtfertigung, die ich eigentlich nicht abgeben müsste. *gruebel*


    Also, gibt es nun eine Möglichkeit, den fehlenden Mietanteil durch das Jobcenter (oder Sozialamt) aufzufangen ?? Damit man zumindest ein wenig Luft zur weiteren Bewerbersuche oder notfalls zur Suche einer neuen Wohnung hat.

  • @ Sycorax

    Zitat

    Er ist Ü25 und kann nicht von den Eltern finanziert werden.

    - unverschämt ??? Unverschämt ist es die hier Helfenden über solche Informationen wie das jemand bereits über 25 ist wenn er seine 1.Ausbildung beginnt im Unklaren zu lassen! Gelinde gesagt ist sowas Verarschung! Jedes dumme Kind hat in dem Alter bereits seine Berufsausbildung begonnen oder abgeschlossen und fängt nicht erst danach an, wobei ich selbst mal einen solchen Fall während meiner 2.Ausbildung zum Zahntechniker erlebt habe da war der Sohn eines Arztes mit 29 Jahren tatsächlich nach zig Jahren des Studiums alles möglichen, dann doch wohl von Zuhause aus genötigt worden mal etwas Konstruktives auf die Reihe zu bringen!

    Zitat

    Das als kleine Rechtfertigung, die ich eigentlich nicht abgeben müsste. *gruebel*

    - diese Rechtfertigung dient ja wohl eher dem Umstand, so wichtige Informationen vorab nicht gegeben zu haben! Und damit Du auch was aus dieser Aktion lernst, hoffe ich das Dir niemand darauf eine Antwort gibt, ich werde es jedenfalls nicht tun weil ich es nicht nötig habe mir von irgendwelchen Dumpfbacken blöde kommen zu lassen! Viel Glück, vielleicht findet sich ja noch ein Idiot den Du/Ihr verarschen könnt.