Hallo, ich hatte auf der Cebit in Hannover ein Vorstellungsgespräch bei einer IT Firma wo ich mich um einen Sozialpflichtigen Job beworben hatte.
Da es von mir bis zur Cebit ca 400km hin und zurück sind habe ich mir vom Jobcenter einen Fahrtkosten Antrag schicken lassen, diesen ich am Freitag mit einer Ablehnung wieder bekommen habe. Ich schreibe nun was wörtlich als Grund genannt wurde.
"Förderungen aus dem Vermittlungsbudget sollen im Rahmen der Ziehlsetzung des SGB II dazu beitragen, die Aufnahme einer Beschäftigung zu ermöglichen, um Arbeitslosigkeit zu beseitigen, unmittelbar drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder offne Arbeitsplätze zu besetzen. Sie dürfen nur für die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Ausbildung gewährt werden. Da sie kein versicherrungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bei einem Arbeitgeber oder eine schulische Ausbildung aufnehmen, ist eine Gewährung der von ihnen beantragten Förderung aus dem Vermittlungsbudget nicht möglich."
Und dieser Satz bedeutet für mich soviel wie da ich keine zusage bekommen habe werden meine Fahrtkosten nicht gewährt, oder wie sollte man das verstehn ?
Und dann steht unten noch:
" Dieser beschied ist Rechtskräftig und es ist nicht zulässig schriftlich oder in irgendeiner Form Wiederspruch einzureichen. Sollten sie sich gegen dieses Urteil stellen und einen Wiederspruch einreichen müssen sie mit einer Santkion über 10% der Leistungen rechnen."
Und mal ehrlich ist sowas eigendlich erlaubt ? Muss die Arge nur Fahrtkosten zahlen wenn man eingestellt wird ? und dürfen die mir mit Sanktionen drohen wenn ich dagegen wiederspruch einreichen will ?
mfg Overroller