Darf die Arge mir das abziehen?

  • Hallo.
    Ich hoffe ich bin hier im richtigen Bereich.
    Meine Mutter bekommt von der Arge nach SGB II Geld.
    Ich bekomme nur den Mindestunterhalt von der Arge da mein Vater kein Unterhalt zahlt.
    Wohnhaft bin ich noch bei meiner Mutter.


    Ich habe nun Schüler-BaFög beantrag (etwa 216€?) und wollte wissen ob die Arge mir das abziehen darf?


    Danke für die Hilfe.

  • @ lacki - also ein Geburtsfehler :D - dann hast Du ja auch ne echte Behinderung ! Meinst Du nicht das Du dann besser mit ALG II leben könntest ? so könnte die Von der Leyen aus Deinem Job wieder 3 x nen 400 € Job machen und die Statistik wäre auch wieder in den Bereich der sinkenden Arbeitslosenzahlen gebracht :D


    "lacki" - das schwarz - rot - gelb sieht ja ganz nett aus, meinst Du nicht das Du das vielleicht noch mit einer Animation unterlegen solltest ? So das man denkt es flattert ein Fähnchen im Wind ! Wer das erste Problem so schnell löst wie Du, der hat doch auch sicher was in Punkto Animation drauf! Und ein Hintergrund wo das Gelb besser heraustritt wäre auch nicht schlecht ! :D :D

  • Was meinst du mit Unterhalt? Ich kenne nur Unterhaltsvorschussleistungen. Die bekommt man allerdings nur längstens für 6 Jahre und bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Wenn du den Mindestsatz Hartz IV Leistungen meinst, dann fällt der natürlich weg, wenn du Schülerbafög bekommst. Weil du dann nicht mehr Hartz IV-berechtigt bist. Auch bekommst du ja dein Kindergeld noch dazu. Das sind ja dann schon 400,00 Euro. Wenn dir das nicht reicht, kannst du ja noch einen Nebenjob annehmen.

  • Das Problem liegt daran, du wohnst bei deiner Mutter. Sie erhält Leistungen vom SGB II, selbstverständlich wird da alles angerechnet, Kindergeld, Unterhalt usw.
    Anders wäre es, wenn du arbeiten würdest, batürlich nur auf geringfügig, da darfst du etwas unangerechnet ddazu verdienen, sehe aber, das dies nicht zutrifft

  • Was meinst du mit Unterhalt? Ich kenne nur Unterhaltsvorschussleistungen. Die bekommt man allerdings nur längstens für 6 Jahre und bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Wenn du den Mindestsatz Hartz IV Leistungen meinst, dann fällt der natürlich weg, wenn du Schülerbafög bekommst. Weil du dann nicht mehr Hartz IV-berechtigt bist. Auch bekommst du ja dein Kindergeld noch dazu. Das sind ja dann schon 400,00 Euro. Wenn dir das nicht reicht, kannst du ja noch einen Nebenjob annehmen.




    So wie meiner Mutter mir das erklärt hat bin ich ja bis zum 18.ten Lebensjahr oder bis ich meine Schule beendet habe Unterhaltspflichtig von meinem Vater da meine Eltern geschieden sind. Da mein Vater aber nichts zahlt bekomme ich den Mindestsatz von der Arge bezahlt.

  • Das Problem liegt daran, du wohnst bei deiner Mutter. Sie erhält Leistungen vom SGB II, selbstverständlich wird da alles angerechnet, Kindergeld, Unterhalt usw.
    Anders wäre es, wenn du arbeiten würdest, batürlich nur auf geringfügig, da darfst du etwas unangerechnet ddazu verdienen, sehe aber, das dies nicht zutrifft


    Danke für deine Hilfe.
    Meine Mutter hat gerade den Bewilligungsbescheid bekommen. Darf die Arge mir von dem Bafög wirklich ca. 180€ abziehen?? Wir haben sowieso einen richtigen komischen Bescheid. Meine Mutter hat eine geringfügige Beschäftigung und verdient 238€. Die Arge stuft meine Mutter jedoch mit 310€ ein. Das kann doch auch irgendwie nicht stimmen? Selbst wenn meiner Mutter anruft sagt er das wir eine Nachzahlung bekommen wenn meine Mutter monatlich eine Verdienstbescheinigung einreicht. Diese Nachzahlung bekommen wir jedoch nicht. Der, der uns bearbeitet hat für mich persönlich, sorry für den Begriff, voll einen an der Waffel weil der ist total unfreundlich und macht nur so eine sche**e.