vaterschaftsanerkennung

  • Hallo,


    vorigen Samstag habe ich mich von meinem Freund und gleichzeitig Vater meines ungeborenen Kindes getrennt.
    Nun stellt er die Vaterschaft in Frage und sagte mir,dass er die Vaterschaft nicht anerkennt.
    Meine Fragen sind nun:
    1. Habe ich das alleinige Sorgerecht bei der Geburt des Kindes,auch wenn ich ihn als Vater angebe?
    2. Kann ich einen Vaterschaftstest schon im Mutterleib durchführen lassen?
    3. Muss der Vater den Vaterschaftstest machen?
    4. Kann ich ihn trotzdem als Vater angeben?


    Voraus schon mal vielen Dank für die Antworten!

  • Hallo kristin,


    da ihr nicht verheiratet seid, hättest Du bei Geburt des Kindes nach dem Deutschen Unrechtssystem das alleinige Sorgerecht, auch wenn Du ihn als Vater angiebst. Nur bei ehelich geborenen Kindern gibt es das gemeinsame Sorgerecht.


    Das Abstammungsgutachten kann theoretisch auch schon vor der geburt des Kindes durchgeführt werden, ist aber mit hohen Risiken verbunden und wird daher erst nach der Geburt des KIndes gemacht.


    Wenn Du Deinen Ex-Freund als Vater angiebst, müsste er dem widersprechen und bei Gericht eine Vaterschaftsfeststellungsklage einreichen. Ist er im Ergebnis dann der Vater, trägt er die Kosten des Verfahrens.


    LG chico