Wohne mit meiner Tochter (19 Jahre) zusammen, sie moechte ausziehen, bekommt aber etwas ALG II neben ihrem Lohn aus geringfuegiger Beschaeftigung. Nun habe ich gehoert, dass Kinder bis zum 25. Lebensjahr bei den Eltern wohnen bleiben muessen, damit auch nach einem Auszug ihr Anspruch auf ALG II erhalten bleibt. Ist das richtig? Danke fuer Eure Antworten!!
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Mit 25 bilden KInder eine eigene BG und können natürlich auch vorher zu Hause ausziehen wenn sie sich eine eigene Wohnung leisten können.
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Welches Kind möchte nicht mit 19 Jahren ausziehen. Das wollen sie alle. Das können sie auch, wenn sie es aus eigenen Mitteln finanzieren können. Ansonsten müssen sie zu Hause wohnen bleiben bis sie 25 Jahre alt sind. Vielleicht sollte deine Tochter erstmal eine Ausbildung machen. Während der Ausbildung könnte sie sogar BAB beantragen und zusammen mit Azubigehalt, BAB und Kindergeld wäre vielleicht sogar eine kleine Wohnung drin.
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