Kindesunterhalt

  • Hallo,
    meine Frage ist:
    wird die Ausbildungsvergütung meines Sohnes(17 J.) von
    450 Eur (1.Lehrjahr)auf meine Unterhaltszahlungen angerechnet? Ich bin weiterhin unterhaltspflichtig für eine 9jährige u.14jährige Tochter und habe ein Bruttoeinkommen von 2743 Eur. Zahle bisher für alle Kinder 548 Eur. Ändert sich jetzt etwas für mich, da mein Sohn in der Ausbildung ist?Vielen Dank schon mal für die Antworten. Gruß Tom

  • Hallo Tom,


    bei den genannten Beträgen scheinst Du ja ein Mangelfall zu sein.


    Im Normalfall, also wenn für alle Kinder der Mindestunterhalt geleistet würde, wäre die Ausbildungsvergütung nach Abzug von pauschal 90€ ausbildungsbedingete Aufwendungen, hälftig auf den Mindestunterhalt anzurechnen.


    Bei dem 17jährigen wären dass 334€ (Mindestunterhalt) - (450-90) :2) = 154€ Restanspruch.


    Nenn doch mal die Einzelbeträge je Kind.


    LG chico

  • Hallo Tom


    in dem Fall könntest Du den Unterhalt für das 17jährige Kind auf 154€ kürzen. Vorausgesetzt, der Anspruch ist nicht tituliert.


    Dann müsstest Du aber damit rechnen, dass die 61€ Differenz auf die beiden jüngeren Kinder verteilt würde. Dei Zahlbetrag würde sich also niczt verändern.


    Wenn das 17jährige Kind volljährig wird, solltest Du noch mal hier nachfragen. Dann ist es den jüngeren Kindern nachrangig und die volle Ausbildungsvergütung wird berücksichtigt. Dann würde sich vermutlich beim Zahlbetrag etwas zu Deinen Gunsten verändern.


    Wenn es so weit ist, helfe ich gerne weiter.


    LG chico