Einstweilige Verfügung gg. JC =wie?

  • Guten Morgen,


    das JC hat die Leistungen vorübergehend eingestellt; die Voraussetzungen dafür sind inzwischen jedoch entfallen.
    Da eine EKS unmöglich von einem Laien bearbeitet werden kann.. -und derjenige der mir helfen könnte /wollte "keine Zeit hat".. ist es mir noch unmöglich diese abzugeben.


    Zusatzfrage: Wie soll man von €0,10/Km ein KFZ bewegen? :mad: :confused:


    Ich brauche dringend; ab spätestens Anfang Mai wieder Kohle! Daher meine Frage:


    Wie erreicht (beantragt) man eine Einstweilige Verfügung (und wo?), daß das JC gezwungen wird, ab Mai wieder zu zahlen?



    Vielen Dank


    abgestuerzt68

  • Allein die Tatsache, dass Du Dich außerstande siehst, die Anlage EKS selbst auszufüllen, entbindet Dich nicht davon sie einzureichen. Erst wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen, kannst Du mit einer Bearbeitung Deines Antrages rechnen. Wenn Du also ab Mai dringend Geld benötigst, dann solltest Du Dir beim Ausfüllen der Anlage vom Jobcenter helfen lassen.
    Eine einstweilige Verfügung kannste vergessen!


    Gawain

  • Trotzdem sie bereits wissen, daß die Voraussetzungen bis 30.04. nicht mehr gegeben sind?


    Muß man die EKS zwingend auf dem Formular erfassen; oder reicht dies auch als E/Ü - Rechnung (monatliche und jährliche Auflistung der Kosten) aus? (Die ist längst fertisch!)


    Wenn die Abgabe nächste Woche erfolgen sollte, ist die Bearbeitung niemals bis Anfang Mai abgeschlossen; und ich steh' ohne Kohle da.. :eek: WAS nun??



    Danke, nochmals


    abgestuerzt68

  • Ich an Deiner Stelle würde mit den einschlägigen Unterlagen und dem Formblatt EKS zum Jobcenter gehen und dort bitten, Dir beim Ausfüllen zu helfen. Das machen die, keine Bange! Dann haste alle Unterlagen beieinander und könntest einen "Vorschuss auf zu erwartende Leistungen" beantragen.
    Da Dein Antrag insoweit vorgeprüft ist, wie ich annehme, dürfte es dabei keine Probleme geben!


    Gawain

  • Das machen die, keine Bange!
    Gawain


    Kennst Du das Buch: der Weg war umsonst..!? :( So viel geballte Inkompetenz und vor allem Unwollen hab' ich selbst dort noch nicht erlebt. :mad:



    Horst GRUNERT


    Wie lange liegt es zurück, daß Du eine ausfülltest??
    Das ist ein Anballung unverständlichen Gewurschtels; *entweder gibt es die notwendige Rubrik nicht; *oder es werden unsinnige Sachen gefragt; *Schlußendlich soll man seinen PKW für €0,10/Km bewegen, kannst Du das??



    Tja, auf die Gefahr hin mir selbst eine Grube gegraben zu haben, habe ich sie wenigstens abgegeben.
    Dreiste Behauptung der "Dame": ich hätte die letzten 2 Monate Leistungen bezogen...! Nun hab' ich nochmehr Probleme als vorher.



    abgestuerzt68

  • Guck doch mal hier...
    http://www.youtube.com/watch?v=fK8HKw4K5QY
    Vielleicht hilft Dir ja das weiter.


    Supie! -Wäre toll gewesen, der Author hätte auch den Download-Ort benannt! ;)
    Ja, jetzt weiß ich das ich wiederum in die Falle getappt bin, etliche der Ausgaben werden wohl nicht anerkannt werden; was im Umkehrschluß eine Rückzahlung bedeuten wird.. :eek: -Und das für Kosten, die real angefallen sind. :mad:
    Das wiederum heißt, daß Ganze ist ein Zuschustergeschäft, da bei Leibe nicht annähernd alle angefallenen Kosten berücksichtigt werden!



    Besten Dank!


    abgestuerzt68

  • Zitat

    Supie! -Wäre toll gewesen, der Author hätte auch den Download-Ort benannt!


    Das tut mir leid :(


    Unter folgendem Link soll es ein Excel-Tool für dieses Formular geben, vielleicht hilft ja das ;).
    http://www.alg-ratgeber.de/f80t6849-link-zum-excel-tool-zur-erstellung-der-eks.html


    Würde mich mal interessieren, welche Art Ausgaben das JC nicht anerkennen will. Wir hatten schon mal einen Fall, da verbrauchte der Betreffende angeblich zuviel Druckertinte :eek:. Also ein SB ist kein Betriebsprüfer (das Schädelvolumen ist hierfür einfach zu gering) und ich glaube auch nicht, dass er/sie qualifiziert ist hier Streichungen vorzunehmen.


    Gawain

  • Zitat

    Also ein SB ist kein Betriebsprüfer (das Schädelvolumen ist hierfür einfach zu gering) und ich glaube auch nicht, dass er/sie qualifiziert ist hier Streichungen vorzunehmen.


    :D :D :D Junge, Junge Gawain ganz schön harter Tobak, nicht das das auf mich zurückfällt ! :D aber Recht hast Du, endlich wird hier mal etwas selbstbewusster die eine oder andere Feststellung getroffen, nur weil man den ALG II Beziehern quasi die beruflichen Ausbildungsqualifikationen abspricht, heisst das ja nicht das andere sich mit Minimalniveau als Fachleute aufspielen können! 3 x Dicker Daumen! und gute Tips sind es auch, hab sie ja schon entsprechend gepimpt!


  • Unter folgendem Link soll es ein Excel-Tool für dieses Formular geben, vielleicht hilft ja das ;).
    http://www.alg-ratgeber.de/f80t6849-link-zum-excel-tool-zur-erstellung-der-eks.html


    N.B.: Man muß sich dort anmelden, um herunterladen zu können.
    Trotzdem DANKE!!


    Zitat


    Würde mich mal interessieren, welche Art Ausgaben das JC nicht anerkennen will. Wir hatten schon mal einen Fall, da verbrauchte der Betreffende angeblich zuviel Druckertinte :eek:. Also ein SB ist kein Betriebsprüfer (das Schädelvolumen ist hierfür einfach zu gering) und ich glaube auch nicht, dass er/sie qualifiziert ist hier Streichungen vorzunehmen.


    Gawain


    Na, im Detail werde ich das sicherlich nicht erfahren; aber ein Tablet (war nötig!! -mußte ja kein Apfel sein ;) ) UND! was angesichts von über 3800Km besonders in's Gewicht fällt; die Fahrtkosten.. werden wohl nicht durchgehen. Auch habe ich bei meiner Betrachtung die KFZ-Versicherung voll in den anfallenden Monat mit rein genommen; die EKS will jedoch (was ja so eigentlich nicht stimmt..!) eine monatliche Betrachtung. Auch die (ja angefallene) Bezahlung zur Lebensversicherung wird wohl nicht angerechnet werden.. :confused:


    Damit komme ich gleich zu meiner nächsten Frage: wie sieht das mit den Negativ-Einkünften aus? Wird jetzt eine monatliche Betrachtung (manche richtig gut..!!) angestellt /oder der gesamte Zeitraum betrachtet und dann auf den Monat herunter gebrochen??
    * Beispiel: im ersten und letzten Monat fallen (z.B.) keine Einnahmen, jedoch Ausgaben an -es entstehen also Negativ-Einkünfte; wogegen mittig gelegene Monate mit "xx" plus rausgehen.
    Und was ist mit weiteren, während des ALGII - Bezuges angefallenen Verbindlichkeiten (Vorschüsse von Angehörigen?)?



    Ach und noch etwas, wieso soll ich die EK ausfüllen müssen, wenn ich doch schon EKS an der Backe habe..!??



    THX!


    abgestuerzt68

  • Das dass JC Deine Lebensversicherung nicht berücksichtigt, ist völlig klar. Solche Zahlungen fänden bei der Einkommensteuer Berücksichtigung, wenn Du denn eine bezahlen würdest.

    Zitat

    was angesichts von über 3800Km besonders in's Gewicht fällt; die Fahrtkosten


    Zu den 3800 km gehört natürlich ein Fahrtenbuch, aus welchem hervorgeht, wohin und weshalb.

    Zitat

    Auch habe ich bei meiner Betrachtung die KFZ-Versicherung voll in den anfallenden Monat mit rein genommen


    Da Du Deinen Pkw sicherlich auch privat nutzt, gehören die Kfz-Kosten als solches natürlich nur anteilmäßig zu den Geschäftsausgaben.

    Zitat

    wie sieht das mit den Negativ-Einkünften aus?


    Der Erfolg oder Mißerfolg einer Unternehmung wird auf's Jahr gesehen. So bezahlt man (mal abgesehen von ALG II) bei Erfolg seine Steuern oder bekommt bei Mißerfolg u.U. etwas zurück!

    Zitat

    Man muß sich dort anmelden, um herunterladen zu können.


    Vielleicht solltest Du das tun , um an die entsprechenden Hilfsmittel zu gelangen ;)


    Gawain

  • Zu den 3800 km gehört natürlich ein Fahrtenbuch, aus welchem hervorgeht, wohin und weshalb.


    Deswegen kann man ein KFZ trotzdem nicht für €0,10/Km betreiben.. :mad:! (Wenn, wie hier alle anderen Kosten unberücksichtigt blieben!


    Zitat


    Der Erfolg oder Mißerfolg einer Unternehmung wird auf's Jahr gesehen. So bezahlt man (mal abgesehen von ALG II) bei Erfolg seine Steuern oder bekommt bei Mißerfolg u.U. etwas zurück!


    Juut, EKS erfolgt Halbjährlich ;). Verstehe ich Dich richtig, daß "über alles" quer gerechnet wird und aus dem Endergebnis der H4 - Betrag ermittelt wird (das wäre meine Rettung; nicht zuletzt weil dann auch Kk und BFA "leer" ausgingen!)?
    Natürlich bezahle ich Einkommenssteuer.. :rolleyes:.



    Nochmal ein Wort zu den erwähnten Verbindlichkeiten (und der EK!), bitte!




    Bedanke mich!



    abgestuerzt68

  • Zitat

    Deswegen kann man ein KFZ trotzdem nicht für €0,10/Km betreiben.. ! (Wenn, wie hier alle anderen Kosten unberücksichtigt blieben!


    Richtig! Eine Kilometerpauschale ist für einen Selbständigen kein Thema, er legt die realen Kfz-Kosten zugrunde!


    Sollte sich bei Deiner betriebswirtschaftlichen Auswertung für das Jahr 2012 ein Verlust ergeben, so wird diesen das JC natürlich nicht ausgleichen, im Umkehrschluss kann Dir aber auch kein Einkommen angerechnet werden, auch wenn der eine oder andere Monat besagten Jahres einen Gewinn ergab!


    Das Du Dir von Angehörigen Geld geliehen hast, interessiert das JC ebenso wenig wie Verbindlichkeiten jedes anderen Hartz IV-Empfängers.


    Warum zum EKS auch noch das EK-Formular verlangt wird, entzieht sich leider meiner Kenntnis.


    Gawain