Hartz IV und Bankdispo weg

  • Mein Vater, 81 Jahre, ist Rentner, er besitzt ein 2-Familien-Haus und stellt die obere,
    ca. 70 m2 große Wohnung meinem älteren Bruder gegen 200 € Kostenbeitrag ('Miete") zur Verfügung.
    Marktübliche Kosten berechnet Vater nicht, da er AUCH nicht steuerpflichtig werden will,
    die Bemessungsgrenze dafür praktisch dauernd im Blick hat.


    Mein Bruder ist alleinstehend, 59 J., er bezieht Hartz IV sowie eine DDR-Opferrente von 250 €.
    Aus früherer Tätigkeit hatte er einen Dispokredit von 1600,- bei einer Brandenburger Sparkasse.


    In Zusammenhang mit einem geplatzten Stromeinzug hat die Sparkasse nun meinem Bruder den
    Dispo gekündigt, die Bank besteht auf ein extrem rasches Abschmelzen.
    Der Bankberater teilte nun mit, das man meinem Bruder bis zum Dispo "Null" nur jeweils 50,- Euro
    die Woche zur Auszahlung bereitstellt. Da die Bank offenbar das Verwandschaftsverhältnis
    zum Vermieter berücksichtigt!? Der kleine Betrag dort stutzig macht und verleitet!
    Ich halte das für reichlich unverfroren, unzulässig und vor allem eindeutig falsch!


    Mein Vater sieht natürlich das völlige Einstellen des monatlichen "Kostenbeitrags" nicht ein.
    Auch hatten Sie die Aufteilung weiterer Hauskosten vereinbart, die nun auch von Keule wegfallen.


    Vater rechnete natürlich mit diesen Beträgen, die Er zur Tilgung der Hauskosten verwandte.
    Zur Zeit lebt Er mit einer jüngerin Rentnerin in Partnerschaft zusammen.


    Vater meint nun, er könne beim Jobcenter/Arge eine Direktzahlung an Ihn durchsetzen,
    da der gezahlte Mietzuschuß ja eigentlich SEIN Geld sei. Hat Er Recht damit? Hätte das Erfolg?
    Andernfalls müsse Er sogar meinem Bruder kündigen. (Das kann Er nicht!? ohne Ersatz . . )


    Ich rate meinem Bruder, dagegen anzugehen, erstmal sein Kto. in ein P-Konto umzuwandeln.
    Dann auf Umwandlung des alten Dispos in einen erträglichen Tilgungskredit zu drängen.
    (So etwa 3ß-50 Euro Abschmelzung pro Monat)
    Auch mit dem Hinweis, er muß die Wohnkosten, Stromkosten, Internetkosten etc. tragen.



    Wie seht Ihr die Sache, die Ansprüche der Beteiligten? Wer hat Recht?
    Welche Möglichkeiten gibt es noch?


    Ich bedanke mich für jede Antwort im Namen meiner Familie,
    P. aus Berlin

  • die bank kann natürlich jederzeit einem unsicheren kunden den dispo kündigen. wenn er hartz4 bekommt und mit 1600 in der kreide steht ist das normal.
    das jobcenter kann natürlich die miete direkt an den vater zahlen. aber wieseo ein p-konto? einigt euch mit der bank auf angemessene raten und das ding ist gegessen.

  • so wie lacki es schreibt ist es im Grunde auch machbar, wenn, ja wenn die Bank mitspielt nur diese kündigen häufig nicht nur den Dispo sondern bei Nichterfüllung der Ratenrückzahlung auch das Konto. Klar ist so ein relativ dreistes Vorgehen der Bank sehr unangenehm aber es gibt auch bei den Banken Vorschriften und Bestimmungen - ich habe Dir hier einen Link beigefügt um Dir ein wenig Einblick in die sogenannten "Basel II Gesetze" zu geben. Die Folge ist das oftmals die Banken viele kleine Kredite (und ein Dispo ist ja im Grunde nichts anderes) kündigen um einen besseren Überblick über das Kreditgeschäft zu haben - deswegen bekommt man auch schneller 100.000 € wie 5.000 oder 10.000 € - anlass für solche Kündigungen sind z.B. geplatze Einzugsverfahren oder Kontofändungen z.B. vom Finanzamt.
    http://www.zeit.de/2008/07/Das_Basler_Gesetz


    Wenn Dein Bruder bei einem Gespräch mit der Bank nicht weiter kommt, rate ich Euch ihm eine Guthabenkonto z.B. von der Postbank zur Verfügung zu stellen dies Könnte der Vater oder Du beantragen und dann gebt Ihr beim Job-Center zum einen die Änderung für die Regelleistungen an und wie lacki auch schon geschrieben hat veranlast Dein Bruder am Besten die Direktüberweisung für die Miete und Nebenkostenpauschale vom Job-Center auf das Konot Deines Vaters, dannkann die Bank fordern was sie will, sie akzeptiert dann entweder die Rückzahlung im angemessenen Rahmen oder lässt Deinen Bruder die EV ( Eidesstattliche Versicherung ) ablegen. Ich denke aber, wenn Dein Vater dem Gespräch mit der Bank beiwohnt und duechblicken lässt das die Kreissparkasse sicher auch nicht die einzieg Alternative für Ihn sei, das sich eine Einigung finden lässt die deinem Bruder dann zumindest eine angemessene Rückführung des Dispos ermöglicht, danach sollte er solange er ALG II bezieht auch den Dispo bei 0 bestehen lassen, wir vermutlich von Bankseite sowieso erst nach mehreren Eingangen von Gehältern erfolgen wobei bei dem Alter Deines Bruders da ja wenig Aussichten auf Erfolg bestehen! Durch einen mehrjährigen ALG II Bezug wird seine rente dann auch wohl nur knapp am Existensminimum liegen, dies alles sind gründe die die Bank sicher auch zu Recht zur Kündigung des Dispos veranlasst hat! Selbst Rentner die 2.500 € Rente incl. Zusatzrente bekommen stehen grade bei den Sparkassen auch oft vor der Problematik das man Ihnen den Dispo, streicht bzw. imens kürzt.