Hallo
Ich hätte gerne Hilfe bzw Informationen zu einem Fall
Ich habe mich 2009 von meinem Partner (nicht verheiratet) getrennt.Er ist gebürtiger Kurde und lebt seit 30 Jahren in der Schweiz.Unsere Beziehung basierte auf "Pendelverkehr...sprich einige Wochen in Deutschland,dann wieder in der Schweiz usw usw.
Bis zur Trennung lebte er auf meine Tasche in der Zeit die er in Deutschland verbrachte,wollte nicht arbeiten und steuerte auch sonst nichts zum Lebensunterhalt zu.
2007 wurde unsere gemeinsame Tochter geboren für die er sich weigert Unterhalt zu zahlen.
Ich habe bei der hiesigen Unterhaltsvorschusskasse Unterhalt beantragt,den ich auch bekomme.
Nun rief er er mich an und fing an mit mir rumzustreiten das er nichts bezahlen wird weil er kein geld hat.Vom Sachbearbeiter weiss ich jedoch das er nun mehrere MAle aufgefordert wurde einen Einkommensnachweis zu erbringen...was er bis jetzt nicht tat.
Das Jugendamt hat nun bei Gericht die Erzwingung dieser Einkommenserklärung beantragt und er wurde vorgeladen um der Aufforderung nachzukommen.
Er ist natürlich nicht zu dem Termin erschienen und bekam einen zweiten...auch dort ist er nicht erschienen.Wieder ein Anruf seinerseits...Zitat: Das deutsche Gericht hat mich zu 3000 Euro verdonnert weil ich nicht zu dem Termin kam ich werd den Schei.. nicht bezahlen die können mich mal und ich werde nun zum Anwalt gehen dich verklagen.~aufgelegt~
Ich hab keinen Schimmer weshalb er mich nun verklagen will und ist mir ehrlich gesagt auch gleichgültig.
Da er ein sehr aufbrausender Mensch ist der zu Gewaltausbrüchen neigt (deshalb auch die Trennung)ist nun meine Fragen...
1.Wenn er diese Geldstrafe nicht bezahlt,verwirkt er dann sein Einreiserecht nach Deutschland?
2.Wie verhält es sich mit dem Kindesunterhalt? Ist eine Direktanweisung des Unterhalts an das Jugendamt möglich?? (Denn ich gehe davon aus das er an mich niemals regelmässig zahlen wird)
3. Aufgrund seiner Gewaltausbrüche durfte er seine Tochter nur unter Aufsicht des Kinderschutzbundes 1x im Monat sehen für 3 Stunden.Und es wurde im per Gericht auferlegt seine ständigen Anrufe (5x am Tag) auf einen Anruf die Woche zu reduzieren.
Nun wurde die Vereinbarung getroffen das er sie einmal im Monat sehen kann ,jedoch nicht ohne Aufsichtsperson.
Plötzlich ruft er nicht mehr an und Besuche scheinen ihn auch nicht mehr zu interessieren.Da ich weiss das man Besuchtsrecht erzwingen kann nun meine Frage...
Besteht auch eine Möglichkeit ihm das Recht abzuerkennen wegen Desinteresse?
Nicht falsch verstehen,aber ich führe eine neue gute Beziehung ,und es ist alles perfekt...doch durch diese immer wieder nichteingehaltenen Versprechen und moantelanges "Nichtmelden" bringt er auch die Kleine durcheinander.Erst heisst es sie bekommt ein Fahrrad (versprochen vor einem Jahr)...mittlerweile hat mein Freund es ihr gekauft...dann verspricht er sie zu besuchen und meldet sich Monate garnicht...das Kind wird völlig mischugge und ich bin immer in Erklärungsnot.
Wäre sehr dankbar wenn mir jemand hier ein paar Antworten geben könnte oder vielleicht eigene Erfahrungen...bin wirklich etwas ratlos derzeit.
Vielen Dank
Manuela