Unterhalt und Besuchsrecht

  • Hallo
    Ich hätte gerne Hilfe bzw Informationen zu einem Fall :)


    Ich habe mich 2009 von meinem Partner (nicht verheiratet) getrennt.Er ist gebürtiger Kurde und lebt seit 30 Jahren in der Schweiz.Unsere Beziehung basierte auf "Pendelverkehr...sprich einige Wochen in Deutschland,dann wieder in der Schweiz usw usw.
    Bis zur Trennung lebte er auf meine Tasche in der Zeit die er in Deutschland verbrachte,wollte nicht arbeiten und steuerte auch sonst nichts zum Lebensunterhalt zu.
    2007 wurde unsere gemeinsame Tochter geboren für die er sich weigert Unterhalt zu zahlen.
    Ich habe bei der hiesigen Unterhaltsvorschusskasse Unterhalt beantragt,den ich auch bekomme.
    Nun rief er er mich an und fing an mit mir rumzustreiten das er nichts bezahlen wird weil er kein geld hat.Vom Sachbearbeiter weiss ich jedoch das er nun mehrere MAle aufgefordert wurde einen Einkommensnachweis zu erbringen...was er bis jetzt nicht tat.
    Das Jugendamt hat nun bei Gericht die Erzwingung dieser Einkommenserklärung beantragt und er wurde vorgeladen um der Aufforderung nachzukommen.
    Er ist natürlich nicht zu dem Termin erschienen und bekam einen zweiten...auch dort ist er nicht erschienen.Wieder ein Anruf seinerseits...Zitat: Das deutsche Gericht hat mich zu 3000 Euro verdonnert weil ich nicht zu dem Termin kam ich werd den Schei.. nicht bezahlen die können mich mal und ich werde nun zum Anwalt gehen dich verklagen.~aufgelegt~
    Ich hab keinen Schimmer weshalb er mich nun verklagen will und ist mir ehrlich gesagt auch gleichgültig.
    Da er ein sehr aufbrausender Mensch ist der zu Gewaltausbrüchen neigt (deshalb auch die Trennung)ist nun meine Fragen...


    1.Wenn er diese Geldstrafe nicht bezahlt,verwirkt er dann sein Einreiserecht nach Deutschland?


    2.Wie verhält es sich mit dem Kindesunterhalt? Ist eine Direktanweisung des Unterhalts an das Jugendamt möglich?? (Denn ich gehe davon aus das er an mich niemals regelmässig zahlen wird)


    3. Aufgrund seiner Gewaltausbrüche durfte er seine Tochter nur unter Aufsicht des Kinderschutzbundes 1x im Monat sehen für 3 Stunden.Und es wurde im per Gericht auferlegt seine ständigen Anrufe (5x am Tag) auf einen Anruf die Woche zu reduzieren.
    Nun wurde die Vereinbarung getroffen das er sie einmal im Monat sehen kann ,jedoch nicht ohne Aufsichtsperson.
    Plötzlich ruft er nicht mehr an und Besuche scheinen ihn auch nicht mehr zu interessieren.Da ich weiss das man Besuchtsrecht erzwingen kann nun meine Frage...
    Besteht auch eine Möglichkeit ihm das Recht abzuerkennen wegen Desinteresse?



    Nicht falsch verstehen,aber ich führe eine neue gute Beziehung ,und es ist alles perfekt...doch durch diese immer wieder nichteingehaltenen Versprechen und moantelanges "Nichtmelden" bringt er auch die Kleine durcheinander.Erst heisst es sie bekommt ein Fahrrad (versprochen vor einem Jahr)...mittlerweile hat mein Freund es ihr gekauft...dann verspricht er sie zu besuchen und meldet sich Monate garnicht...das Kind wird völlig mischugge und ich bin immer in Erklärungsnot.


    Wäre sehr dankbar wenn mir jemand hier ein paar Antworten geben könnte oder vielleicht eigene Erfahrungen...bin wirklich etwas ratlos derzeit.


    Vielen Dank


    Manuela

  • Zitat

    1.Wenn er diese Geldstrafe nicht bezahlt,verwirkt er dann sein Einreiserecht nach Deutschland?

    nun das hoffen wir doch mal nicht, wenn er nämlich nicht einreist kann man Ihn auch nicht festnehmen!


    Dies wird wohl passieren wenn er sich der Anordnung des Gerichts wiedersetzt die besagten 3000 € wegen Nichterscheinens zu zahlen.


    In Europa ist es so das man ein in Deutschland gefälltes Urteil, welches dann ja auch vollstreckbar ist mit einer Erweiterung auf die EU erwirken kann, heisst, wenn es EU Abkommen diesbezüglich mit Albanien (Kosovo) oder der Schweiz gibt, kann da JU z.B. einen Titel "Unterhalt" auch im dortigen Land vollstrecken lassen und das könnte für den vater Deiner Tochter bedeuten das er in Erzwingungshaft genommen wird sollte er sich weigern eine eidesstattliche Versicherung abgeben zu wollen, dazu diente ja vermutlich auch der Termin beim Gericht, vielleicht noch neben der Anerkennung der Vaterschaft oder der Höhe der zu erstattenden Unterhaltszahlungen!


    Was das Umgangsrecht betrifft so kann auch das Gegenstand einer Verhandlung beim Familiengericht sein aber hier solltets Du dies in Absprache mit dem Jugendamt treffen!


    Zitat

    2.Wie verhält es sich mit dem Kindesunterhalt? Ist eine Direktanweisung des Unterhalts an das Jugendamt möglich?? (Denn ich gehe davon aus das er an mich niemals regelmässig zahlen wird)

    der Punkt ist ja eigentlich mit der Klage und Terminsetzung bei gericht geklärt. Das Jugendamt wird ja voraussichtlich in Vorleistung gegangen sein was Deine gegenwärtige Versorgung betrifft1

  • Lieber Horst


    Hab vielen dank für deine ausführlich Erklärung.Ich bin nun schon etwas schlauer .
    Hatte mich durch ein paar Foren gelsen aber wirklich hilfreiche Infos bekam ich nicht.
    Nochmal vielen lieben Dank.


    Werd dich auf dem laufenden halten :)
    danke :)


    LG Manuela

  • Zitat

    tja mädel, wusstest du dass denn nicht, dass leute aus diesem speziellen glaubens-und kulturkreis nun mal so sind?


    Lacki - würden Leute wie Du sich beim Anbaggern mehr reinknien, würden die Mädels nicht auf die Jungs sondern auf Leute wie Dich abfahren ! :D :D :D wo warst Du denn, Jung !!!


    im Übrigen kenne ich 3 Kososvo Albaner und von zweien die Familie nebst Kindern, ob Du es glaubst oder nicht alle Drei sind völlig unterschiedliche Typen und nur einer davon erfüllt die üblichen Klischees, alos so anders sind die Jungs grundsätzlich auch nicht, insbesondere wenn man in Gesprächen mit Ihnen auch mal die Deutsche Mentalität vermittelt kann sich der eine oder andere auch darauf einstellen !