Kriegt Sohn nur Harz 4, wenn Mutter es auch beantragt?

  • Hallo,


    mein Sohn (23 Jahre) wird in ein paar Monaten eine Ausbildung beginnen und hat bis dahin kein Einkommen. Die Idee war nun, Harz4 zu beantragen, damit er auf diesem Wege eine Krankenversicherung bekommt.


    Das Amt sagt nun, er könne erst dann Harz 4 beantragen, wenn seine Mutter das auch gemacht hat!


    Meine Frau ist Musikerin und verdient nicht viel, aber Harz 4 wollte sie eigentlich nicht beantragen.


    Kann mir jemand sagen, ob das richtig ist, was das Amt da verlangt?


    Vielen Dank
    Herbert

  • Zitat

    Abgesehen davon bin ich nun ein wenig erstaunt, dass Leute, die H4 weder brauchen noch wollen, auf diesem Wege da reingeholt werden.


    Wer kein Hartz IV will, braucht es auch nicht zu nehmen Herbert und wer es nicht braucht, wird ohnehin keines bekommen. Was wolltest Du damit zum Ausdruck bringen Herbert?

  • Wer kein Hartz IV will, braucht es auch nicht zu nehmen Herbert und wer es nicht braucht, wird ohnehin keines bekommen. Was wolltest Du damit zum Ausdruck bringen Herbert?


    Einfach nur mein Erstaunen. Meine Frau hat nur ein sehr geringes Einkommen, aber sie würde kein H4 bekommen, warum auch, wenn es auch so geht.


    Dass unser Sohn aber nur H4 bekommt, wenn auch die Mutter es kriegt, ja .. also irgendwie fand ich das widersinng. Er braucht es ja, sie nicht, weil sie mit weniger Geld über die Runden kommt.


    Bei H4 ist sie mit dabei, aber bei der KV nicht. Sonst wäre ja alles gut. Ja, es gibt die Künstlersozialkasse, aber das hilft nix.


    Aussage der KV: Der ist 23, kann nicht mit versihert werden, muss dann zur Not H4 beantragen


    Aussage H4-Amt: Der ist 23, kann selbst nur H4 kriegen, wenn es auch die Mutter kriegt,


    Seltsam

  • Um Dir konkret antworten zu können, ist es notwendig, die genauen Zahlen des/der Einkommen zu kennen und auch die Kosten der Unterkunft. Nur dann kann man prüfen, ob ein Anspruch besteht.
    Der Bedarf der beiden läge bei....


    a) € 374 Regelleistung für die Mutter
    b) € 287 Sozialgeld für den Sohn
    c) Kosten der Unterkunft


    Diese 3 Posten addiert müssten mehr ergeben, als Mutter und Kind (Kindergeld) als Einkommen haben, um von einem Anspruch reden zu können.

  • @ Herbert - Entschuldige mal das ich das frage , hier wird dauernd Richtung HARTZ IV gemutmaßt und Dz sprichst von Deinem Sohn und Deiner Frau, sag uns doch erst einmal wie wir Dich in diesem Zusammenhang bewerten müssen. Du Bist der Kindesvater und anscheinen in keinem Leistungsbezug, aber unklar ist ob Du mit Frau und Kind zusammen wohnst oder die von Dir getrennt leben, eventuell Du sogar geschieden bist. Für mich wird hier schon wieder nach einer Lösung gefiltert obwohl die Grunddaten noch gar nicht richtig bekannt sind. Wenn Du ausreichend verdienst, ist das ganze hier nämlich schnell gelöst da Dein Sohn noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hat und auch noch unter 25 ist musst Du für seinen Unterhalt aufkommen! Das hat dann auch nichts mit der Frau zu tun, sonder euer beider Einkommen wird dann mit dem sohn gerechnet und wenn das unter dem Regelsatz liegt hat die bedarfsgemeimschaft dann auch einen Anspruch aus dem Grund müsste die Mutter, so sie denn getrennt von Dir lebt aucherst mal eine BG bilden um einen Anspruch ermitteln zu können, deswegen muss sie dann auch einen Antrag stellen- nicht weil sie ALG II haben will sondern weil der Bedarf der Gemeinschaft, der der Sohn zugerechnet wird, erst mal im Gesamten ermittelt werden muss!