Taschengeld

  • @ manni2807 - da muss ich dem "lacki" ausnahmsweise beipflichten, und das wo der doch nur eine Gehirnzelle besitzt auf der geschrieben steht, "Der Staat wird ausgebeutet! - das muss ich verhindern!" :D


    Aber auch mal ein Lob an Euch "manni2807" in Zeiten von Kinderarmut, und Ellenbogenmentalität, trotz ALG II dem eigenen Kind sowas wie Normalität in Form von Taschengeld zu vermitteln finde ich klasse. Wenn ich da an "Miharu" und andere denke, sieht man doch die kulturellen und/oder sozialpädagogischen Unterschiede!

  • Das ist alle Unsinn!
    Ich buche meinem Kind jeden Monat 20 Euro aufs Sparbuch und das ist okay.


    Musst das Buch vorlegen sie hat geschaut und gesagt es ist okay.
    Dabei handelt es sich auch nicht um Taschengeld sondern um einen festen Sparbetrag.

  • Zitat

    Das ist alle Unsinn!


    Nein, ist es nicht! Wenn Du selbst ALG II beziehst und Deinem in der BG lebenden Kind Taschengeld gibst, ist das etwas ganz anderes, als wenn das Kind von Außenstehenden (Verwandten) Zuwendungen erhält.


    In meiner Region sind (als Beispiel) momentan Konfirmationen angesagt und ALG II-Empfänger werden angehalten, eben diese Zuwendungen dem Jobcenter bekanntzugeben.

  • Zitat

    Dabei handelt es sich auch nicht um Taschengeld sondern um einen festen Sparbetrag.


    Gawain - nicht aufregen ! Ihre Aussage ist falsch, weil sie Äpfel mit Birnen vergleicht. Da ist nicht von Taschengeld die Rede sondern von einem festen Sparbetrag der ist so zu betrachten wie eine Ausbildungsvorsorge oder eine Altersvorsorge auch Lebensversicherung genannt und da gibt es bekanntlich andere Freigrenzen. An sowas kann das Amt z.B. auch nicht dran wenn die Bezugsperson ab dem 18. Lebensjahr darüber selber verfügen kann. In einem Fall den ich bestens kenne hat der ALG II Bezieher dafür gesorgt das diese Spar-Versicherungen ruhen und den Kindern mit dem 18. Lebensjahr für die Ausbildung zugute kommen sollen, ihm wurde der Betrag also nicht ausgezahlt! Auch da hat das Job - Center 0-Chance an das Guthaben zu kommen, zu den Kindern bestand jedoch lediglich ein Umgangsrecht sie gehörten nicht zur BG des Leistungsbeziehers!

  • Zitat

    In meiner Region sind (als Beispiel) momentan Konfirmationen angesagt und ALG II-Empfänger werden angehalten, eben diese Zuwendungen dem Jobcenter bekanntzugeben.


    dann solltest Du den Leuten erklären das sie den Konfirmanden Gutscheine über eine Auszahlung nach dem 18. Lebensjahr geben sollen, das verschafft den Betroffenen zumindest einige Jahre Zeit! Wenn dann die Gutscheine doch vorzeitig eingelöst werden, nachdem der Leistungsbezug beendet ist kräht eh niemand mehr danach!

  • Solange es nicht mehr als 3100 Euro an (Geld)Geschenken sind, sind diese anrechnungsfrei in solchen Fällen wie der Konfirmation:


    (1) Außer den in § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:
    .
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    12. Geldgeschenke an Minderjährige anlässlich der Firmung, Kommunion, Konfirmation oder vergleichbarer religiöser Feste sowie anlässlich der Jugendweihe, soweit sie den in § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Betrag nicht überschreiten.


    http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html

  • Zitat

    In meiner Region sind (als Beispiel) momentan Konfirmationen angesagt und ALG II-Empfänger werden angehalten, eben diese Zuwendungen dem Jobcenter bekanntzugeben


    @ Gawain - Turtle 1972 hat es ja beziffert, jetzt musst Du eigentlich nur noch jedem Konfirmanden diesen Passus zum Konfirmationsspruch als Flugblatt in die Hand drücken und alle sind glücklich!

  • Ich wollte mich in diesen ganzen Wust hier nur insoweit einbringen, indem ich auf den Unterschied zwischen BG-internen und externen Zuwendungen hinwies.
    Mit den Konfirmanden habe ich nichts zu tun ;) Trotzdem danke für die Klarstellungen :)