Hallo,
ich habe folgendes Problem und ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!! Ich arbeite derzeit in einem Teilzeitjob mit Schichtarbeit. Leider haben sich mein Mann und ich Anfang Februar getrennt ( er ist auch ausgezogen) und ich bin nun allein erziehende Mutter eines einjährigen Kindes. Mein Gehalt ist zu niedrig und ich bekomme deswegen noch einen ALG 2- Zuschuss. Jetzt muss ich aber meinen Job kündigen, da ich es einfach nicht mehr schaffe mit den Schichten und meinem Kind. Ich fange aber ab Sommer diesen Jahres eine zweite Ausbildung an, in einem Beruf der eindeutig kinderfreundlicher ist. Das heißt, ich habe nicht vor mich in die Arbeitslosigkeit zu stürzen. So nun habe ich bei der Arge angerufen und mitgeteilt, dass ich noch diese Woche kündigen werde. Der nette Mann am Telefon meinte nun dass, wenn ich keinen triftigen Grund hätte, mir eine 100 % ige Sanktion droht. Ich wollte nun wissen, was 100 % ig bedeutet und er meinte komplett alles, nicht nur der Regalbedarf. Eventuell würde ich aber noch den ALG 2- Anteil meines KIndes bekommen.
So ich würde nun gern wissen, ob das wirklich der Fall ist, dass mir bei einer Kündigung alles gestrichen werden kann. Wieviel würde denn mein Kind bekommen? Ziehen die dann das Kindergeld und den Unterhalt ( 241 € ) wieder ab?? Was ist mit diesem Mehrbedarf für allein Erziehende? Gibt es keine Sonderregelungen, ich lebe schließlich mit einem Baby zusammen?!
Es wäre sehr nett, wenn mir jemand helfen könnte!!!
Danke