Trennung mit 2 Kindern und Minijob...

  • Hallo
    ich beabsichtige mich nach 19 Jahren Ehe von meinem Mann zu trennen.
    Wir haben zwei Kinder 13 und 9 Jahre alt.
    z.Zt. arbeite ich auf 400 Euro Basis, habe aber einen Antrag auf 20 Stunden/Woche gestellt.


    Momentan leben wir in einem Haus, bei dem monatl. aber noch 1000 Euro Hypothek abgezahlt wird.


    Meine Frage:
    Wie stell ich das an mit Wohnung Umzug usw.
    Steht mir von der Arge was zu?
    Auf was muss ich bei der Wohnungssuche achten?
    Wird der Unterhalt für die Kinder für die Arge mit abgerechnet werden?


    Was muß ich überhaupt beachten und wissen um nach der Trennung gut finz. Lebensfähig zu sein mit den Kindern???:confused:


    In meinem Kopf fährt grad alles Karussell!!

  • Zitat

    Steht mir von der Arge was zu?
    Auf was muss ich bei der Wohnungssuche achten?
    Wird der Unterhalt für die Kinder für die Arge mit abgerechnet werden?

    wenn Dein Mann genug verdient gar nichts denn im Trennungsjahr besteht Unterhaltspflicht, das Haus ist dabei zweitrangig - kommt ja meist eh bei sowas unter den Hammer!
    Der Staat kommt nur dann für Leistungsbeanspruchung in Betracht wenn sich keine andere Möglichkeit ergibt den Lebensunterhalt sicher zu stellen ! Mit 13 und 9 Jahren sind die Kinder auch nicht mehr so klein das Du nicht Vollzeit arbeiten gehen könntest, schließlich wird in Hort und Schulen auch einen Betreuung nach dem regulären Unterricht geboten. Das jetzt auf 20 stunden reduzieren zu vollen ist somit ein vorsätzliches Herbeiführen einer möglichen Bedürftigkeit! Da reagiert man bei Job-Center besonders allergisch drauf!
    Das Haus stellt zwar eine Altersvorsorge da aber in dem Trennungsjahr wäre vermutlich auch einen Kreditnahme zumutbar, da abhängig vom Wert des Hauses, die Freigrenze für die Altersvorsorge durchaus erfüllt sein kann und ein Überschuss dann auch verrechenbar mit einem Darlehn für eine begrenzte Zeit sein könnte!

  • Zitat

    Das jetzt auf 20 stunden reduzieren zu vollen ist somit ein vorsätzliches Herbeiführen einer möglichen Bedürftigkeit! Da reagiert man bei Job-Center besonders allergisch drauf!


    mensch Gruni, lese doch mal richtig!


    Zitat

    z.Zt. arbeite ich auf 400 Euro Basis, habe aber einen Antrag auf 20 Stunden/Woche gestellt.


    mehr will se arbeiten, allerdings nicht genug! warum auch, wenn das geld von anderen für lau kommt.

  • NAtürlich steht Ihnen etwas vom Jobcenter zu.


    Bis die gesamte Lage mit dem Unterhalt (Trennungs- und Kindesunterhalt) geklärt ist, geht das Jobcenter auch in vorleistung.


    Bezüglich der Wohnung:


    Wenn Sie schon eine Haben, dann einfach einen Antrag beim Jobcentr stellen.


    Sollte noch keine WOhnung angemietet worden sein, dann bitte einen Antrag beim Jobcenter stellen und erst nach er Zusicherung der neuen Kosten der Unterkunft den MIetvertrag unterschreiben.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Zitat

    also eigentlich wollte ich Info haben und nicht noch angekackt werden.... :-(


    Was siehst Du denn als "Ankacken" an ? Lacki hat doch gegen jeden Leistungsbezieher etwas - ist halt ein "Anders Denkender" der scheinbar so sicher ist das er niemals in den Leistungsbezug geraten wird, das er so großspurige Angriffe starten kann. Aber ich kann Ihn zum teil ja auch verstehen wenn man sieht mit welcher Selbstverständlichkeit hier heite schon ganz junge Leute anfangen die Perspektive ALG II Bezug als die Einzige Lösung für das weitere Leben zu sehen.!


    Mit einem Bürgerkrieg käme sicherlich auch ein "lacki" mal auf etwas solideres Denken zurück, aber dafür sind in Deutschland die Leute noch zu gut versorgt!


    @ Diablo - [QUOTENAtürlich steht Ihnen etwas vom Jobcenter zu.


    Bis die gesamte Lage mit dem Unterhalt (Trennungs- und Kindesunterhalt) geklärt ist, geht das Jobcenter auch in vorleistung.][/QUOTE]


    Damit fördert man dann auch die Scheidungswelle, also doch eine vom Staat hausgemachte Situation in die Belange des Arbeitsmarktes einzugreifen, nur halt auf Umwegen, denn einer der Hauptscheidungsgründe sind doch die sinkenden wirtschaftlichen Verhältnisse in den Familien weil der/die Versorger immer weniger in der Lohntüte nach Hause bringen!

  • @ Diablo -

    Zitat

    Wie stell ich das an mit Wohnung Umzug usw.


    offensichtlich und das ist aus dem Eingangstread auch so herauszulesen besteht da noch kein Mietvertrag - ich finde es auch unverantwortlich die Menschen in den ALG II hinein zu unterstützen, denn es gibt grade von Seiten des Job-Centers unglaublich viele Handycaps in die man eigentlich nicht grundlos gebracht werden sollte; nur weil man etwas beabsichtigt!
    Das ist für mich ein unverantwortliches Handeln, auch im Hinblick darauf das eine Zusage im Grunde überhaupt nicht machbar ist, und die von Dir so angepriesende Vorleistung tritt doch erst ein wenn die Fakten geschaffen wurden, gegenwärtig heisst es "Absichtserklärung" und da muss die Antwort meiner Meinung nach klipp und klar heissen "Nein" keine Unterstützung oder willst Du jetzt für jeden in Deutschland darüber nachdenkenden Mitmenschen einen Motivationsschub in Richtung Scheidung/Trennung einleiten !???


    Für eine Abschaffung der 400 € Job Tätigkeiten kannst Du Dich doch auch nicht vorab motivieren, dann kommt hier doch nur der Hinweis auf Grundsatzdiskussionen. Der Grundsatz hier lautet es wird drüber nachgedacht und damit steht einzig die Überlegung im Vordergrund wie man zu Leistungen vom Staatkommen kann um ein Problem zu lösen. Somit besteht Gegenwärtig aber keine Notwendigkeit auf Hilfe zum Lebensunterhalt und alles was dann aus der Überlegung heraus erfolgt ist eigentlich ein grundsätzlich vorsätzliches Herbeiführen diese Zustandes und bei dem gibt es doch bekanntlich von den Job-Centern immer nur ein und die gleiche Antwort - Nämlich die Verweigerung der Leistungen!

  • @ Diablo - [QUOTENAtürlich steht Ihnen etwas vom Jobcenter zu.


    Bis die gesamte Lage mit dem Unterhalt (Trennungs- und Kindesunterhalt) geklärt ist, geht das Jobcenter auch in vorleistung.]


    Damit fördert man dann auch die Scheidungswelle, also doch eine vom Staat hausgemachte Situation in die Belange des Arbeitsmarktes einzugreifen, nur halt auf Umwegen, denn einer der Hauptscheidungsgründe sind doch die sinkenden wirtschaftlichen Verhältnisse in den Familien weil der/die Versorger immer weniger in der Lohntüte nach Hause bringen![/QUOTE]


    __________________


    Ich weiß nicht, wann ich das letzte mal so einen Mist gelesen habe.


    Ließ dir mal bitte Artikel 2 Abs. 1 GG durch... Dann willst du sagen, dass leute ihre freie Meinung nicht entfalten dürfen (Hier die Schiedung), weil man danach bedürftig würde....


    Das nenn ich Sozialstaat.


    @ Treadersteller:


    Stelle einen Antrag.Du wirst feststellen, dass nicht alle Kollegen im Jobcenter schlecht sind. Dir wird selbstverständlich geholfen.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Zitat

    @ lacki - von was für Stundenlöhnen gehst Du eigentlich aus ???


    7,50 €!! da ist denn schon die Mehrwertsteuer inklusive!:D:p
    Wenns nicht reicht, dann ab zum jobcenter und aufstocken. Wozu haben wie denn diese Häuser. die leute sollen ja schließlich auch was zutun haben!

  • @ - lacki -

    Zitat

    7,50 €!! da ist denn schon die Mehrwertsteuer inklusive

    und das Ganze bezeichnest Du dann auch wohl noch als Bruttolohn - ich glaube Du bist ein wenig zu Lange schon in der FDP.:D


    @ - Diablo

    Zitat

    Ich weiß nicht, wann ich das letzte mal so einen Mist gelesen habe.


    ach da könnt Ihr plötzlich das GG zitieren? Im GG steht auch etwas davon das die Würde des Menschen unantastbar ist, und im weiteren Artikel 1 Absatz 2 da steht das Wörtchen "unverletzlichen" der Rest ist Dir ja sicherlich bestens bekannt,
    Und was Du aus der Meinungsfreiheit ableitest ist ebenso weit her geholt wie der Umstand das Ihr den Artikel immer nur zu Eurem Vorteil auszulegen versucht, Wenn ich Dir erkläre das 1€ Jobs und 400€ Jobs eine unzumutbare Ausbeutung meiner Arbeitskraft darstellen, hat es sich mit der Meinungsfreiheit ! Dann gebt Ihr auf das Grundgesetz nen Scheissdreck und kommt mit Sanktion aufgrund fehlender Mitwirkung, wenn man die Eingliederungsvereinbarung nicht unterzeichnen will weil Ihr sie als Anweisung versteht, wird nicht Euererseits versucht das Manko zu beheben sondern wird dreist auf fehlende Mitwirkungsverletzung hin sanktioniert. Erzähl mir doch nichts von Grundgesetzt und der ordnungsgemässen Interpretation. Bei euren Bestimmungen konnte ein neutraler Schiedrichter eine Münze werfen und bei beiden Seiten der Medallie zitiert Ihr Paragraphenheinis den entsprechenden Gesetzestext der das jeweilige Bild als Vergehen ahndet. Du solltest statt die Leistungen zu berechnen vielleicht mal wieder etwas mehr Publikumsverkehr praktizieren, dann siehst Du vielleicht mal was das Grundgesetz in den Augen des Job-Centers noch für einen Wert hat! Das ist für die meisten von Euch doch nur noch die ganz große Keule damit niemand auf begeehrt gegen das System!