ALG 1 SPERRE und Wiederspruch !!!!

  • Hallo Leute ich bin neu hier auf der Seite und würde mich mal,
    über ein paar Ratschläge zu meinem aktuellem Problem freuen.
    Viele Dank schon mal im voraus.


    So ich versuch mich kurzzufassen.



    Ich wurde am 2.Januar diesen Jahres arbeitsloß da mein
    alter Arbeitsvertrag zum 31.12.11 überraschend auslief.


    So ich nun direkt Arbeitslos gemeldet und auch die ersten neuen
    Bewerbungen grad verteilt.


    So eine von den Firmen wo ich ne Bewerbung abgab bot mir ein
    400 euro job an ob ich intresse hätte ich so klar ein bischen was dazuverdienen
    warum nicht.


    So ich das alles Gemeldet telefonisch Dame am telefon meinte wir senden ihnen
    die Unterlagen zur Nebenverdienstbescheinigung zu die ausfüllen lassen uns zusenden und gut.



    So ich den 400 euro job angfangen mit der hoffnung es wird ne vollzeitstelle daraus.




    So plötzlich bekamm ich vom Amt im Februar 3 Vermittlungsvorschläge zugesandt per Post.


    2 von der Zeitarbeitsfirma und 1 von so nem Job wo ich aufm Bauernhof Hühnereier aus Stall sammeln sollte.



    So die Abzocke von den Leihfirmen kennt ma ja und Eier sammeln ist auch ned das was ich mir Wünsche.



    So ich die 3 Vorschläge ignoriert und weiter mein teilzeitjob gemacht.



    So am Ende März bekamm ich ne Einladung von der Agentur zum Gespräch wo ich gefragt wurde was ist den mit den 3 Vorschlägen geworden ich so gesagt ich hab doch ein 400 euro job und der ist gemeldet da geh ich doch ned eier sammeln oder zu Leihfirma mich ausbeuten lassen und es würde mir alles was über 165 euro geht doch eh vom alg agezogen also ich bekäme doch eh nur noch 300 euro von ihnen.



    So die Dame von der Arge fasst vom stuhl gefallen das geht so ned ich wär verpflichtet vorschläge war zu nehmen egal ob leihfirma oder ned usw....ich würde jetz ne 100 % sperre bekommen.


    Für jeden der 3 Vorschläge die ich alle zur selben Zeit bekommen hatte 6 wochen und da ich 3 bekommen hatte würde alles wegfallen da es ja ein 3 maliger verstoß wäre wenn ich mich bei allen 3 nicht gemeldet hätte.


    So wars dann auch ich hatte 1 woche Später ein Brief da wo drin Stand das meine Leistungen aufgehoben werden wegen nicht vorstellens bei diesen 3 potentielen arbeitgebern und das mein grund das ich eine halbtagsstelle hätte wo ich erhofft hätte volleingestellt zu werden als grund für die nichtannahme dieser 3 angebote nicht ausreiche.



    So und der hammer ist ja jetz noch das sie zusätzlich noch fordern das ich mein letztes arbeitslosengeld für februar zurückzahlen soll da es mir nicht zustände da ich ja die arbeitangebote hätte annehmen müssen.





    So ich hab jetz weder Alg 1 noch bin ich krankenversichert noch sonst was hab antrag auf alg2 gestellt jetz ma guggen was daraus wird.





    Kann ich dagegen wiederspruch einlegen und mit welcher begründung?


    Oder zumindest irgendwie verhindern das ich das letzte alg zurückzahlen muss?



    Ich komm mir da voll verarscht vor momentan ich geb von anfang an bewerbungen ab nehm den teilzeitjob an um der firma zu zeigen das ich gut arbeiten kann usw...hab sogar noch 1 bewerbungsgespräch auf eine der bewerbungen gehabt wo ich noch kein bescheid habe über das ergebniss und dann bekomm ich alles gesperrt und soll sogar noch zurückzahlen wo ich mich auch frage von was den zurückzahlen wenn mir alles gestrichen wurde.



    bitte helft mir




    vielen dank

  • Hallo hoeschi,


    so weit ich weiß kann das JC dir eine Sperre verpassen, wenn du ihre Jobangebote ablehnst, aber da du eine Arbeit hast ist das was anderes, ich weiß es selber nicht so genau, am besten wäre es wenn du dich da bei einem Anwalt für Sozialrecht/Arbeitsrecht beraten lassen würdest:
    in bestimmten Fällen übernimmt auch der Staat die Kosten dafür.


    LG

  • die derzeit ausgeübte tätigkeit ist keine sozial-und beitragspflichtige beschäftigung. daher geniessen die vom arbeitsamt angebotenen vorschläge, auch das aufsammeln von eiern:D, vorrang. somit hat der fragesteller eindeutig gegen seine mitwirkungspflicht verstoßen. die sanktion ist daher aus meiner sicht berechtigt.

  • So @ hoeschi - Deine Aufzählweise ist eine totale Katastrophe


    so damit Dir aber trotzdem geholfen wird versuche ich das mal in Deiner Ausdrucksform Dir verständlich zu machen


    so hier Dein Kommentar der eine Sperre an sich schon rechtfertigt!


    so

    Zitat

    Ich wurde am 2.Januar diesen Jahres arbeitsloß da mein
    alter Arbeitsvertrag zum 31.12.11 überraschend auslief.


    so, wem willst Du einen solchen Schwachsinn verkaufen!?


    so, der befristete Arbeitsvertrag endet am 31.12.2012
    so, damit war Dir langfristig bekannt das Du Dich arbeitslos zu melden hast - dies ist nicht geschehen (mindestens 4 Wochen vor Ablauf)


    so, damit besteht auf ALG I schon mal kein Anspruch weil Sperrfrist !!!


    so, Stellt sich die Frage ob dann ALG II gezahlt werden muss !!! dann könnte nämlich auch auf Zumutbarkeit plädiert werden wenn Du z.B. auch noch einen Kredit bei der Bank aufnehmen kannst - also so mal eben auf ALG II ausweichen ist da auch noch lange nicht gesagt das dies zu einer Hilfsleistung führt.


    So 400€ Job stell keine dem Gesetz nach geregelte Tätigkeit dar die zu einem dauerhaften und vollständigem Unabhängig werden von Sozialleistungen führt. Den Angeboten die Dir das Job-Center zugesandt hat ist demnach Nachzukommen indem Du Dich dort vorstellst, bewirbst und sofern die Vergütung ein vollständiges Herauskommen aus den Sozialleistungen ermöglicht auch anzunehmen, Ausnahmen gibt es aber die müssen dann auch Ordnungsgemäss begründet sein.


    so, wenn alle 3 Bewerbungen an ein und dem selben Tag zugegangen sind, sehe ich eine Möglichkeit mit Hilfe eines Rechtsanwaltes der vom Fach sein sollte (Arbeitsrecht und Sozialrecht) das hier nur eine Sanktion und nicht wie vom Job-Center dargelegt 3 Sanktionen erfolgen, hat damit zu tun das Du zunächst einmal auf Dein Fehlverhalten hingewiesen werden musst. Das kann aber nur ein Rechtsanwalt entsprechend vortragen - vergiss es also dies in einem persönlichen Gespräch dem SB erläutern zu wollen das geht eh nur über die Widerspruchstelle oder das Sozialgericht!
    So, da Du gegenwärtig ganz ohne Geld vom Amt da stehst, ist der nächste Weg für Dich zu einem Rechtpfleger beim Amtsgericht und dort einen Beratungsgutschein für einen Rechtsanwalt geholt


    so, der wird dann einen Eilantrag aufsetzen müssen und in der Folge vielleicht Prozesskostenhilfe für Dich beantragen und Dich vor dem Sozialgericht vertreten müssen!


    So, das war es für's Erste!


  • Du hast also 3 Sperrzeiten für 3 Ablehnungen von Arbeitsangeboten erhalten.

    Zitat

    Bei Ablehnung mehrerer Angebote an einem Tag kann für jedes
    Angebot eine Sperrzeit eintreten. Die wiederholte Ablehnung derselben
    Arbeitsstelle führt nicht zu mehreren Sperrzeiten.


    Allerdings werden die Sperrzeiten nicht nacheinander eintreten, sondern


    Nun müssten wir die Höhe der einzelnen Sperrzeiten (wir haben 3 Ereignisse) bestimmen:

    Zitat

    Die Dauer einer Sperrzeit nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2, 4, 5
    beträgt 3, 6 oder 12 Wochen.


    Gibt es nun 3 x 3 wochen ?


    Aha, wir sollten also den § 159 Abs. 4 beachten.


    Anscheinend so:

    • für die erste Vermittlung 3 Wochen,
    • für die zweite 6 Wochen und
    • für die dritte 12 Wochen.


    Ich hatte oben bereits gesagt, dass hier die 3 Sperrzeiten parallel laufen, daher max 12 Wochen lang.
    Somit sind nach 12 Wochen alle Sperrzeiten erledigt, wenn...
    Aber in Summe sind es ja 12 + 6 +3= 21 Wochen.
    Nachtrag-Beginn
    Es gibt jedoch noch die Aussage des TE

    Zitat

    Für jeden der 3 Vorschläge die ich alle zur selben Zeit bekommen hatte 6 wochen und da ich 3 bekommen hatte würde alles wegfallen da es ja ein 3 maliger verstoß wäre wenn ich mich bei allen 3 nicht gemeldet hätte.


    Wenn er sofort für das erste Vergehen in Bezug auf die 3 Vorschläge 6 Wochen erhalten soll,
    müsste er also innerhalb der Anrechnungszeit schon einmal eine Sperrzeit mit 3 Wochen vorweisen können.
    Dann würde er für die 3 Vermittlungsvorschläge 3 x 6 = 18 Wochen
    zzgl. der bereits früher vergebenen 3 Wochen in Summe die 21 Wochen ergeben.
    Nachtrag-Ende

    Zitat

    (1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt
    1. mit der Entstehung eines neuen Anspruchs,
    2. wenn die oder der Arbeitslose Anlass für den Eintritt von Sperrzeiten mit
    einer Dauer von insgesamt mindestens 21 Wochen gegeben hat
    , .....


    Mit 21 Wochen ist somit der Anspruch ab dem Tag nach dem Ereignis erloschen.

    Zitat

    Zum Erlöschen von Ansprüchen werden alle Sperrzeiten, die ab
    einem Zeitraum von 12 Monaten vor Entstehung des Stammrechts, im
    Zusammenhang mit der Entstehung des Stammrechts und danach
    eingetreten sind, mitgezählt. Werden in der Addition 21 Wochen
    erreicht, erlischt der Anspruch.


    Klingt für mich nachvollziehbar. schau mal in deine Sperrzeitbescheide,
    dort sollten auch dazu Ausführungen stehen.


    Ob sich nun deswegen noch Auswirkungen bei ALG II ergeben, kann ich derzeit nur vermuten.
    Müsste ich mir auch erstmal reinziehen und durchackern, so wie ich das hier mit ALG gemacht habe.
    Aber ich denke, da wird es beim ALG II auch noch ein Problem geben. Allein aus dem Gedanken heraus, dass die Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt wurde.
    Da kann man Dir nur wünschen, dass es tatsächlich bald ein Vollzeitjob wird.


    dms
    Nachzulesen ist das hier (§ 159 und § 161).


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