Hallo alle zusamen, ich bin neu hier und habe eine dringende Frage. Vor kurzem habe ich einen Antrag auf AlG2 gestellt da ich zurzeit arbeitslos bin.
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Zur Leistungsgewährung gehört ein fester Wohnsitz, deshalb solltest Du dort, wo Du Dich aufhältst, auch gemeldet sein. Du solltest Dir dringend eine eigene, angemessene Wohnung suchen und beim Jobcenter die Übernahme der Kosten der Unterkunft beantragen.
Was in Deiner Region als angemessen gilt, kannst Du anhand des Links "Kosten der Unterkunft" unten in meiner Signatur selbst checken.Gawain
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Was soll man dazu schreiben, meldest Dich bei Deiner Cousine an um Leistungen zu bekommen. Was ist mit der Mitwirkungspflicht. Auf jeden Fall bekommt das JC es raus, dass es nicht Deine eigene Wohnung ist. Antrag zurückziehen? Wovon willst Du leben, was ist mit der KK und so weiter. Was ist denn mit Deiner jetzigen Wohnung. Deine Cousine wird sich freuen wenn sie mit Dir eine BG bildet.
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Was soll man dazu schreiben, meldest Dich bei Deiner Cousine an um Leistungen zu bekommen. Was ist mit der Mitwirkungspflicht. Auf jeden Fall bekommt das JC es raus, dass es nicht Deine eigene Wohnung ist. Antrag zurückziehen? Wovon willst Du leben, was ist mit der KK und so weiter. Was ist denn mit Deiner jetzigen Wohnung. Deine Cousine wird sich freuen wenn sie mit Dir eine BG bildet.
Dafür müssten Sie eine eheähnliche Gemeinschaft sein, oder Wirtschaftlich füreinander einstehen...
Unterstellst du das bei dem Verwandschaftsverhältniss?????
Gruß
Diablo
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Zitat
habe ich mich vorübergehend bei einer Cousine angemeldet.Ich kann mich dort aber eigentlich nicht anmelden
warum nicht ???ZitatIch will meiner Cousine keine Schwierigkeiten machen
späte EinsichtZitatMeine Frage ist ob das Arbeitsamt Kontrollen macht
Kennst Du ein Amt das keine Kontrollen macht ? Für 31 Jahre ist das ja wohl reichlich naiv !Zitatob es besser wäre den Antrag zurückzuziehen
was soll das bringen ???Versuche es zur Abwechslung doch mal mit Ehrlichkeit !!!
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Dafür müssten Sie eine eheähnliche Gemeinschaft sein, oder Wirtschaftlich für einander einstehen...Unterstellst du das bei dem Verwandschaftsverhältniss?????
Ja von mir aus HG es geht doch ums Prinzip.
Und außerdem;
Bürgerliches Eherecht
Cousins aller Verwandtschaftsgrade können in Deutschland und nach den Zivilrechten der meisten anderen Staaten heiraten.
In den meisten Ländern ist die Ehe zwischen Cousin und Cousine erlaubt. Ausnahmen sind einige US-Bundesstaaten, Korea, die Philippinen und viele Balkanländer. In einigen Kulturen ist die Kreuzkusinenheirat sogar die bevorzugte Eheform.
Zitat Wiki
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Zitat
Unterstellst du das bei dem Verwandschaftsverhältniss?????
, na den kann ich mir jetzt nicht verkneifen lieber Diablo, wenn Deine Kollegen hier vor Ort mir schon ein eheähnliches Verhältnis mit einer erst kurz zuvor von einer Dritten Person geehelichten Freundin unterstellen, warum sollte dann keine gleichgeschlechtliche Beziehung zwischen Cousinen in Betracht kommen
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Was war hier eigentlich die ursprünglich gestellte "dringende" Frage?
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Zitat
lirafe Was war hier eigentlich die ursprünglich gestellte "dringende" Frage?
Er beantragt H4 meldet sich bei der Cousine an, weil er neu in der Stadt ist und noch keine eigene Wohnung hat.
Die Fragen waren ob das JC Kontrollen macht.
Oder sollte er lieber den Antrag zurück ziehen damit seine Cousine keinen Ärger bekommt da er sich ja eigentlich gar nicht bei Ihr anmelden darf. -
@ lirafe um 09:23 und 09:35 Uhr wurde von saly 1981 zwei Mal im Ansatz der gleiche Tread gepostet. Im der Folge hat Sie (nicht ER nehme ich mal an da ursprünglich nichts von einem Cousin sondern von einer Cousine geschrieben wurde) dann der weitestgehende Teil des Treads gelöscht, im Grunde aber ist es so wie Edgar schon geschrieben hat und weil der Autor diese Treads wohl nicht möchte das die Informationen über den Zusammenhang nicht noch großere Kreise zieht, werde ich den Inhalt auch nicht wiederholen, es war eh alles gesagt und daher ist Dein Bemühen auch hinfällig !
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ok. dann ist es so. Danke. Und an dieser Stelle mal: Schöne Osterfeiertage euch allen.
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