Ratlos

  • Hallo,


    bin neu im Forum und neu in der Situation, für die ich guten Rat brauchen kann ;)


    Es ist alles etwas komplizierter.
    Ich werde wohl nicht umhin kommen, Sozialleistungen beantragen zu müssen. Hoffentlich nicht lange, aber die Situation zwingt dazu.
    Zur Zeit bewohne ich eine 1-Zimmer-Wohnung.
    Ich bin geschieden und bislang lebte meine Tochter bei meinem Ex-Mann. Nun überlegen wir aber, ob es für sie nicht besser ist, wenn sie doch wieder zu mir kommt (hängt mit vielen Dingen zusammen, die hier zu umfangreich zu erklären wären).

    In der jetzigen Wohnung wäre das sicherlich nur bedingt eine gute Idee. Meine Mutter wohnt aber in der gleichen Stadt und hätte ein Gästezimmer in ihrer Wohnung frei.


    Da ich noch gänzlich ahnungslos bin, was Sozialleistungen anbelangt, weiß ich nun nicht, ob man es so machen könnte, dass ich für mich Sozialhilfe beantrage und für das Kind, obwohl es bei der Oma leben würde, auch ?
    Mein Ex-Mann ist auch arbeitslos geworden, so dass er ALG beantragen muss, also keine Unterhaltszahlungen leisten kann (es sei denn, die werden über ALG gezahlt ?).


    Weiß jemand Rat, wie ich die Situation am besten lösen kann ?
    Danke schon mal vorab :)

  • Für dich selber kannst du natürlich ALG II beantragen (vorausgesetzt du hast keinen Anspruch auf eine anderen Sozialleistung(z.B. ALG I) und kannst deinen Lebensunterhalt nicht aus eigegen mitteln bestreiten).


    MIt deiner Tochter ist es eher ein Problem. Wenn deine Tochter sich bei Ihrer Oma aufhält, kann SIe nicht in deiner Bedarfsgemeinschaft geführt werden. Dafür müsste dein Kind in deinem Haushalt leben.


    PS: Auch wenn dein Ex-Mann ALG I erhält entbindet ihn das nicht grundsätzlich von seiner Unterhaltspflicht.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter