Hallo Ihr schlauen Köpfe,
ich (27, allein lebend, ohne Kind und mit Teilzeitbeschäftigung auf 130 Stunden/Monat) bin etwas irritiert wegen meines neuen Bewilligungsbescheides des JCs.
Mein derzeitiger Anspruch läuft zum 30.04.2012 aus und nun habe ich einen neuen Antrag (mit kompletten Anlagen) gestellt und einen Bewilligungsbescheid vom 01.05. bis 31.07.2012 bekommen. Zum Antrag habe ich eine Einkommensbescheinigung meines Arbeitgebers beigelegt - wie es ja auch verlangt wird - in welcher für August 2012 ein Urlaubsgeld in Höhe von 700,00 Euro angegeben ist. Ist das der Grund weshalb der Bewilligungsbescheid nur bis 31.07.2012 gilt?
Wie stelle ich nun den neuen Weiterbewilligungsantrag? Muss ich wieder eine Einkommensbescheinigung meines Arbeitgebers einreichen? Es ändert sich ja nichts an den Verhältnissen - und Urlaubsgeld ist eine einmalige Angelegenheit.
Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe!
Liebe Grüße,
eure Hexe