Bewilligungsbescheid nur vom 01.05. bis 31.07.2012 wegen Urlaubsgeld?

  • Hallo Ihr schlauen Köpfe,


    ich (27, allein lebend, ohne Kind und mit Teilzeitbeschäftigung auf 130 Stunden/Monat) bin etwas irritiert wegen meines neuen Bewilligungsbescheides des JCs.


    Mein derzeitiger Anspruch läuft zum 30.04.2012 aus und nun habe ich einen neuen Antrag (mit kompletten Anlagen) gestellt und einen Bewilligungsbescheid vom 01.05. bis 31.07.2012 bekommen. Zum Antrag habe ich eine Einkommensbescheinigung meines Arbeitgebers beigelegt - wie es ja auch verlangt wird - in welcher für August 2012 ein Urlaubsgeld in Höhe von 700,00 Euro angegeben ist. Ist das der Grund weshalb der Bewilligungsbescheid nur bis 31.07.2012 gilt?
    Wie stelle ich nun den neuen Weiterbewilligungsantrag? Muss ich wieder eine Einkommensbescheinigung meines Arbeitgebers einreichen? Es ändert sich ja nichts an den Verhältnissen - und Urlaubsgeld ist eine einmalige Angelegenheit.


    Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe!


    Liebe Grüße,
    eure Hexe

  • @ kleine Hexe 1984 - nur weil das Job-Center die Abläufe vereinfacht und Leistungsbescheide für ein halbes Jahr - in der Regel - erstellt bedeutet dies im Grunde nicht das Jeder der Leistungen nach dem ALG II beantragt dies eigentlich nicht von Monat zu Monat machen müsste. Da sich aber in der Regel in dieser Zeit keine Veränderungen ergeben kann man den Aufwand auf 1/6 reduzieren indem man nur Halbjährlich die Veränderung abfragt, denn der Leistungsbezieher ist eh verpflichtet Veränderungen umgehend anzuzeigen und dann erfolgt ja auch ein Änderungsbescheid. Die Ankündigung Deines Arbeitgebers besagt zudem das eine solche ab 8/2012 eintreten wird, woraus sich für den SB also eine genaue Terminierung ergibt und warum sollte man dann das Risiko eingehen, durch eine längeren Bescheid eine Überzahlung zu riskieren, das würde dann unnötige Mehrarbeit bedeuten weil man ja eine Rückforderung erstellen müsste! So aber erfolgt einfach eine Weiterbewilligung mit den neuen Daten und Du stehst in der Bringschuld !!!

  • vielen Dank für Deine Antwort, Horst.


    Nun frage ich mich aber immernoch, ob ich denn alle Anlagen wieder neu absenden muss. Z.B. Muss man in der VM-Anlage Zinsen und Co. eintragen. Diese paar Cent habe ich ja nun schon angegeben. Muss ich das alles ein Weiteres Mal angeben?


    Vielen Dank im Voraus!

  • Zitat

    Nun frage ich mich aber immernoch, ob ich denn alle Anlagen wieder neu absenden muss. Z.B. Muss man in der VM-Anlage Zinsen und Co. eintragen


    grundsätzlich mal ja, müsstest Du wenn Du jeden Monat die Weiterbewilligung beantragen müsstest ja auch tun, somit erübrigt sich eigentlich schon die Nachfrage, so kreuz Du ja im Weiterbewilligungsantrag auch an ob sich nichts verändert hat, meist wird dann eine Anlage aufgeführt, es liegt ja auch immer das Blatt für Hinzuverdienst Meldungen bei, das kann man durchstreichen, oder dem JC zurückgeben oder wie ich, immer behalten weil ich es Monat für Monat eventuell brauche !


    Ratsam ist es, diesen Antrag immer persönlich abzugeben, ich unterschreibe den immer erst nachdem ich mit dem SB ein klärendes Gespräch geführt habe wenn Du ihm alle Unterlagen übergibst und fragst ob das soweit okay ist mach der in der Regel schon den Mund auf die haben im PC und in der Akte sofort einen Überblick welche Zusatzformulare Du beim letzten Mal ausgefüllt hast und sagen Dir normalerweise sofort was sie noch brauchen!


    Ich scheue das Risiko das auf dem Postalischen Weg irgendwas verloren geht oder Fragen offen bleiben und am Monatsende wieder keine Kohle auf dem Konto ankommt weil man das nicht gerochen hat!