Hallo.., ich habe heute meine Stromabrechnung mit einer Nachzahlung bekommen..
Frage..kann ich die Abrechnung mit der Nachzahlung beim Amt einreichen..?
Vielen Dank für eine Info
Gerd
Hallo.., ich habe heute meine Stromabrechnung mit einer Nachzahlung bekommen..
Frage..kann ich die Abrechnung mit der Nachzahlung beim Amt einreichen..?
Vielen Dank für eine Info
Gerd
Die kannst du einreichen, aber es bringt nichts, da du Stromkosten aus deiner Regelleistung bestreiten musst. Somit bekommst du vom JC nichts extra dazu. (Außer du heizt mit Strom)
wenn du aber evt. mit strom deine heizung befeuerst, dann gann kannste, sofern angemessen, was als kosten der unterkunft geltend machen.
@ lacki -
Zitatmit strom deine heizung befeuerst
heute ist wohl wieder Spass-Tag ?! Pass blos auf das es keinen Funkenflug oder einen Kaminbrand gibt !!! Was für Fachleute ? ( wall: ) (dieser smiley sollte eingeführt werden!)
ZitatSomit bekommst du vom JC nichts extra dazu. (Außer du heizt mit Strom)
und zudem auch schon klar !
Danke Euch alle miteinander.. des docht i mir schoo..wollt halt a mohl frache weil doo fuer seints halt hier dooo..joo
Gr. Gerd