Aufhebungs- u. Erstattungsbescheid, Rückzahlung

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zum Aufhebungs- u. Erstattungsbescheid vom Jobcenter.


    Ich habe im Oktober 2011 dem Jobcenter mittgeteilt das ich ab 1.1.2012 wieder Arbeit habe (Angestellt).


    Am 31.12.2011 bekam ich das letzte Mal vom Jobcenter ALGII auf mein Konto gutgeschrieben (Regelleistung/Unterkunft u. Heizung).


    Am 31.01.2012 mein erstes Gehalt.


    Nun sagt das Jobcenter, ich habe im Januar Einkommen gehabt und soll das Geld vom 31 Dezember 2011 "vorausbezahlt für Januar" zurückzahlen.


    Soweit ich gelesen habe gibt es das Zufluss-Prinzip.
    Wobei es bei mir genau andersherum ist wie ich in Foren gelesen habe.


    Hier bekamen die Leute Geld z.B.


    *) vom Jobcenter zum 01.01.12 und vom Arbeitgeber zum 31.01.12. Das ist mir klar, dass dies zurückbezahlt werden müsste.


    *) vom Jobcenter zum 1.01.12 und vom Arbeitgeber zum 1.02.12. Hier hab ich verstanden das dies nicht zurückbezahlt werden müsste.



    Im Januar 2012 hatte ich nur mein Gehalt, im Dezember 2011 nur das vom Jobcenter.


    Kann mir hierzu jemand sagen ob das Zufluss-Prinzip für mich zutrifft oder ich zurückzahlen muss?



    Liebe Grüße
    Senta

  • Das siehst du zu meinem bedauern Falsch.


    Das Zuflussprinzip besagt, dass EInkommen in dem Monat in dem es zufließt bedarfsmindernd anzurechnen ist. (Explizit nicht, dass die Leistungen des Jobcenters auch in dem Monat zugeflossen sein müssen.)


    Die SGB II Leistungen werden immer im voraus gezahlt. Hier am 30.12.2011. Diese Leistungen waren aber für den Monat Januar gedacht. Daher ist in dem Monat auch das Einkommen aus der Beschäftigung zu berücksichtigen.


    Gruß


    DIablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • @ senta - soweit richtig was Diablo Dir geschrieben hat !


    Zwei Spalten höher im Forum hat Monalisa43 ein ähnliches Problem, lies mal was ich dazu geschrieben habe und hier nochmal der Link! - Ich denke, wenn jeder der diesbezüglich nicht aufgeklärt wurde im Nachhinein auch noch druck macht kann man diese Verhalten in der einen oder anderen Stelle der Job-Center verändern es müssen nur genügend Leute machen! Schon der Umstand das man dies zur Niederschrift bringt, welche zum einen ausgehändigt wird und zum anderen in der Akte landet wird dann für die Verbände, die sich um mehr Leistungen für die Betroffenen bemühen eine weitere Hilfe sein! Wo nichts belegbar für die Kritiker an dieser Praxis ist wird sich nichts ändern - nach dem Prinzip wo kein Kläger, auch kein Beklagter! Wäre also nur positiv wenn jeder hier unterstützend mitwirken könnte. Vielleicht wird dann aus so einer windigen, halbherzigen Positivdarstellung dann doch irgendwann mal eine klare Regelung!



    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16b.html

  • Das siehst du zu meinem bedauern Falsch.


    Das Zuflussprinzip besagt, dass EInkommen in dem Monat in dem es zufließt bedarfsmindernd anzurechnen ist. (Explizit nicht, dass die Leistungen des Jobcenters auch in dem Monat zugeflossen sein müssen.


    Von der Sache her ist es ja auch richtig, das erkläre mal einem vom JC.

  • @ Edgar - grundsätzlich verstehe ich Deinen Gedankengang, allerdings hat das Zuflussprinzip nichts mit dem "unberechtigten" Leistungsanspruch für den Monat Januar zu tun. Es ist daher unerheblich wann das Geld zugeflossen ist, sondern hier ist entscheidend wann das Geld vom Arbeitgeber zugeflossen ist und dies war leider auch im Januar daher besteht allenfalls ein Anspruch auf Eingliederungsgeld nach § 16 b ob darüber aufgeklärt wurde bezweifel ich und das alleine wäre schon ein Grund für mich gegen die Rückforderung anzugehen!


    So gesehen wird das Zuflussprinzip ja auch angewandt, nämlich auf das vom AG am 31.01.2012 gezahlte Einkommen - Einkommen ist nicht nur das geld was vom Job-Center für den Monat Januar gezahlt wurde sondern eben alles was man im Monat Januar an Geldzufluss und weiteren an-und verrechenbaren Leistungen bekommen hat. Also alles waszwischen dem 01.01.2012-31.01.2012 auf dem Konto oder sogar BA eingeht! Daraus ist dann ein berechtigter Bezug von ALG II zu ermitteln und leider nicht mehr gegeben und somit die Vorschussleistung zurück zu erstatten!

  • Danke für die Antworten,


    ich habe mir das schon fast so gedacht.
    Ist ja eigentlich auch logisch.


    Dann werde ich das Geld mal zurückzahlen und das als positive Erfahrung abstempeln.
    Ich habe ja dadurch ein zinsloses Darlehen bekommen zur Überbrückung bis zum ersten Gehalt ;)


    Nur dieses Zuflussprinzip hatte mich etwas verwirrt.


    Dazu muss ich noch hinzufügen das mein Arbeitgeber 3 Monate 50% Eingliederungszuschuss meines Gehalts bekommt.
    Dewegen hab ich dadurch zwar nicht mehr Geld, aber einen Job der mir hoffentlich auch bleibt.


    Eingliederungsgeld nach § 16b habe ich nicht bekommen, bzw. wusste ich nicht das es dies gibt.



    Nochmals vielen Dank für die ganzen Antworten.
    Senta

  • Jetzt ist mir noch etwas eingefallen zu fragen.


    Wie sieht es mit Heizkosten.- und Steuererstattung aus.


    *) Ich habe im März 2012 eine Rückzahlung bekommen der Heizkosten aus 2011 (2011 in ALGII).


    *) Aus dem Jahr 2011 erwarte ich eine ESt. u. USt. Erstattung. (Gewerbe, angemeldet bei ARGE, (keine Einnahmen nur Ausgaben)


    Fällt das unter das Zuflussprinzip oder ist dies eine andere Baustelle?



    Liebe Grüße
    Senta

  • @ Diablo -

    Zitat

    Wetten, dass ich das schaffe


    .... :D :D so oft wie in euren Amtsstuben über die Gesetzesauslegungen diskutiert wird wäre ich mir da an Deiner Stelle nicht so sicher ! Andererseits wäre es aber auch verdammt traurig wenn selbst 2 getreue Staatsdiener sich in ihrem Fach-Chinesisch nicht mehr verstehen würden. Unter diesem Aspekt sind aber die oftmals gemachten Vorhaltungen gegenüber den Kunden (sowas wäre in der freien Marktwirtschaft zudem verpöhnt) "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" ein ziemlich großkotziges Praktizieren von Arbeitskompetenz :D zumal wenn man eine Diesbezügliche im Grunde noch nicht einmal besitzt, was ja die vielen, vielen Sozialgerichtsverfahren immer wieder unter Beweis stellen wenn man wieder einmal seitens des Job-Centers verloren hat!


    @ Senta - die Leistungen nach SGB III Leistungen für Arbeitgeber haben nichts mit Den Leistungen nach SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende zu tun - man sollte beides Unabhängig voneinander sehen, auch wenn dies letztlich der Gewinnung eines Arbeitsplatzes dient - deswegen finde ich es auch absolut ungerechtfertigt wenn bei einer Bewerbung ein potentieller Arbeitgeber dahingehend argumentiert das man einige Tage Probearbeiten solle und dafür keine Leistungen an den Arbeitnehmer erbringen will unter der Berufung man würde ja vom Amt sein Geld bekommen. Ich habe dies inder Nachbargemeinde bei einem Träger der katholischen Kirche erlebt und dem Jungen mal richtig den Kopf gewaschen, ich fand das insofern besonder heavy weil der Personalchef gebürtiger Niederländer war, den Abteilungsleiter hat es ein Lächeln ins Gesicht gezaubert aber solche Praktiken insbesondere von der katholischen Kirche gehen einem Protestanten dann natürlich besonders quer!


    wenn wir hier also von einer Möglichen Kostenübernahme durch das Job-Center nach dem Eingliederungsvorgaben ausgehen, kann sich das Job-Center in Deiner Angelegenheit nicht auf das SGB III beziehen sondern sollte den von mir genannten Paragraphen aus dem SGB II in Bezug setzen, - leider nur eine "Kann"-Bestimmung versuch es halt einfach nach dem Motto "Kann - ja doch vielleicht klappen!"


  • Wenn du jetzt noch aufstockend Alg II erhältst, wird auch dieses angerechnet. Wenn du jetzt nicht mehr bedürftig bist, hat das keine Auswirkungen.

  • vor allem musst Du es unbedingt melden, wenn auch die Gefahr eine Sanktion besteht, aber es jetzt nicht zu melden - auch wenn es unglaublich spät dafür ist - würde möglicherweise härtere Folgen mit sich bringen !


    Da gibt's auch kein wenn und aber, da musste jetzt durch damit diese Kuh auch vom Eis ist!

  • vor allem musst Du es unbedingt melden, wenn auch die Gefahr eine Sanktion besteht, aber es jetzt nicht zu melden - auch wenn es unglaublich spät dafür ist - würde möglicherweise härtere Folgen mit sich bringen !


    Da gibt's auch kein wenn und aber, da musste jetzt durch damit diese Kuh auch vom Eis ist!


    Was soll denn das. Wenn sie jetzt keine Leistungen mehr bezieht, braucht sie das auch nicht melden.

  • @ GG52 - stimmt !!! Hatte das mit dem Bekannt werden der Rückzahlung so im Hirn, das sie diese in 2011 nicht gemeldet hatte ! Da hat Mr. Freud wohl zugeschlagen oder es war schon etwas spät ! :D bekanntlich schlafen doch alle ALG II Bezieher am Tag bis in die Puppen! :D :D :D

  • Hallo Herr Grunert,


    ich habe mich sehr gefreut Ihr Statement bezüglich der Rückzahlungsaufforderung vom Jobcenter zu lesen.
    Da freut man sich wieder einen festen Job zu haben und wird auch noch bestraft dafür. Sehr witzig finde ich es auch, dass das Amt die ganze Summe in einem wiederhaben möchte. Ne, kann man sich auch so aus dem Ärmel schütteln...


    Ich habe seit dem 01.11.2011 wieder eine Anstellung. Das Geld vom Amt war Ende Oktober auf dem Konto. Der Arbeitsvertrag habe ich am 01.11.2011 unterschrieben, da das ganze auch ziemlich kurzfristig war. Ende November bekam ich mein erstes Gehalt. Und auch wenn mein damaliger Vermittler mir am Telefon bestätigte, ich müsse keine Angst vor einer Rückzahlung haben, kommt nun, 6 Monate später, die Aufforderung. Ich bin nicht über eine Eingliederungsbeihilfe aufgeklärt worden und möchte gern einen Widerruf einlegen. Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir einen Formulierungsvorschlag senden könnten, da ich auf diesem Gebiet nicht so bewandert bin.


    Vielen Dank und viele Grüße

  • Hallo N. Waldemer,


    nee nich!? Wir haben hier grade gestern einen ähnlichen Thread behandelt - ich kenne das nämlich auch und angeblich gibt es diese Eingliederungsbeihilfe jetzt schon länger nicht mehr, nun lass mich ja auch gerne belehren insbesondere von klugen Juristinen aus Thüringen. Ich mach mir jetzt mal den Spass das dort in dem Tread zu posten, weil ich bin ja doof und die Herrschaften machen alles richtig, vermutlich dann aber nicht in allen JC bitte einfach mal meiner Stellungnahme zwei über Ihrem Tread folgen da hat GG52 auch etwas zu gepostet! Nur eine Frage Interesse halber, welches Job-Center war das denn!?