Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Aufhebungs- u. Erstattungsbescheid vom Jobcenter.
Ich habe im Oktober 2011 dem Jobcenter mittgeteilt das ich ab 1.1.2012 wieder Arbeit habe (Angestellt).
Am 31.12.2011 bekam ich das letzte Mal vom Jobcenter ALGII auf mein Konto gutgeschrieben (Regelleistung/Unterkunft u. Heizung).
Am 31.01.2012 mein erstes Gehalt.
Nun sagt das Jobcenter, ich habe im Januar Einkommen gehabt und soll das Geld vom 31 Dezember 2011 "vorausbezahlt für Januar" zurückzahlen.
Soweit ich gelesen habe gibt es das Zufluss-Prinzip.
Wobei es bei mir genau andersherum ist wie ich in Foren gelesen habe.
Hier bekamen die Leute Geld z.B.
*) vom Jobcenter zum 01.01.12 und vom Arbeitgeber zum 31.01.12. Das ist mir klar, dass dies zurückbezahlt werden müsste.
*) vom Jobcenter zum 1.01.12 und vom Arbeitgeber zum 1.02.12. Hier hab ich verstanden das dies nicht zurückbezahlt werden müsste.
Im Januar 2012 hatte ich nur mein Gehalt, im Dezember 2011 nur das vom Jobcenter.
Kann mir hierzu jemand sagen ob das Zufluss-Prinzip für mich zutrifft oder ich zurückzahlen muss?
Liebe Grüße
Senta