Hallo ich habe folgendes Problem.
Durch das Jobcenter wurden mir und meiner Frau Leistungen nach dem SGB II bis einschl. März bewilligt und auch ausbezahlt. Jetzt ist folgende Situation eingetreten. Ich habe am 1.3. eine neue Arbeitsstelle (450 km entfernt vom Wohnort) aufgenommen. In meinem Arbeitsvertrag stand das die Gehaltszahlung bis 15. des darauf folgenden Monat erfolgen wird. Dies ist auch so der Jobbörse mitgeteilt worden und von dieser akzeptiert worden.
Nun hat mein Arbeitgeber bereits am 28.3. mein Gehalt bezahlt. Um die neue Arbeitsstelle halten zu können musste ich anfänglich Vorort in einer Pension und jetzt in einem 1-Zimmer Apartment wohnen. Diese Kosten (inkl. Kaution von 1000 €) wurden bis jetzt nicht durch das Jobcenter berücksichtigt.
Jetzt meine Frage. Muss ich die Leistungen für März komplett zurück zahlen bzw. teilweise zurückzahlen? (Das Jobcenter will ja die Kontoauszüge bzw. auch meinen Gehaltszettel sehen). Besteht die Möglichkeit der Anrechnung der Kosten für die doppelte Haushaltsführung. Für Eure Hilfe wäre ich dankbar.
Viele Grüße