Hallo in die Runde,
wenn man die Beiträge so liest, so frage ich mich, warum ich hier noch Textquellen angeben soll.
Alles was GG52 hier zum Thema gesagt hat, hätte man vorher schon nachlesen können.
Alles anzeigenHallo Schnettel,
lies Dir mal in dem Dokument ab Seite 3 den Abschnitt durch (Punkt 1.3 Einmalige Einnahmen)
10.000,00 € / 6 Monate = 1.666,67 €
dms
Ein kleiner Auszug aus dem besagten Punkt 1.3 Einmalige Einnahmen
ZitatAlles anzeigenDie Aufteilung auf sechs Monate gilt auch dann, wenn die Leis-
tungsberechtigung absehbar innerhalb einer kürzeren Frist endet
und unabhängig von der Höhe der Einnahme. Der Verteilzeitraum
wird auch nicht durch das Ende eines Bewilligungsabschnitts be-
grenzt. Er wird nur dann beendet, wenn für mindestens einen Monat
die Hilfebedürftigkeit – ohne Berücksichtigung der einmaligen Ein-
nahme – entfällt. Der bis dahin noch nicht berücksichtigte Teil der
einmaligen Einnahme ist somit bei einer erneuten Beantragung von
SGB II-Leistungen dem Vermögen zuzuordnen (BSG-Urteil vom
30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R).
dms