Krankmeldung

  • hallo


    vielleicht kann mir jemand helfen


    ich bin vor 3 wochen stationär für 5 tage behandelt worden und darüber hinaus noch für 2 wochen
    Krankgegeschrieben


    leider habe ich vergessen dem jobcenter daüber zu informieren


    mit welchen konsequenzen muß ich rechnen


    würd mich über eine schnellstmögliche antwort freuen!

  • [QUOTE=Horst GRUNERT;74294@ Heimdahl - die Sanktionen wären vorprogrammiert -![/QUOTE]


    Einen Saktionstatbestand "Nichtmeldung von Kranheitszeiten" kennt das SGB II nicht. Es würde also auch bei einer verspäteten Meldung hier nichts passieren.

  • Zitat

    Aber ist es nicht so, das das Amt für die Zeit des KH-Aufenthalts die Leistung kürzen kann/soll/muss?


    In diesem Fall tritt das Jobcenter als "Arbeitgeber" auf und bezahlt bis zu 6 Wochen die Leistungen weiter, ehe dann die Krankenkasse mit Krankengeld einspringt!

  • Ich habe mal nachgeschlagen, stimmt so nicht was lacki sagt!


    Zitat

    Heute hat das Bundessozialgericht (Az. : B 14 AS 22/07 R) eine lange erwartete Entscheidung zu der Frage getroffen, ob die Verpflegung im Krankenhaus als Einkommen bei sog. „Hartz-IV“-Empfängern angerechnet werden darf.
    Dies hat das BSG jetzt ausdrücklich verneint.

  • ob nun bei einem aufenthalt von 5 tagen gegengerechnet wird weiß ich nicht. da ist der verwaltungaaufwand eigentlich zu groß.
    aber bei kuraufenthalten und in der tat längeren wie auch immer gearteten stationären behandlungen wird/wurde das in eineigen Jobcentern so gehandhabt. es gibt allerdings ein höchstrichterliches urteil, das derartige praktiken verbietet, wenn auch nicht eindeutig:


    http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2008&Seite=0&nr=10550&pos=12&anz=140

  • Zitat

    ob nun bei einem aufenthalt von 5 tagen gegengerechnet wird weiß ich nicht


    Richtig, dies fällt, auf benanntes Urteil bezogen, unter die Bagatellgrenze. Allerdings ist mir bis dato kein Fall untergekommen, in welchem es bei einem Kur- oder Krankenhausaufenthalt zu irgendeiner Kürzung kam. Vielleicht auch deshalb, weil in Bayern die Uhren anders gehen? :)

  • Zitat

    Allerdings ist mir bis dato kein Fall untergekommen,


    na dann such mal hier im Forum. da wirste fündig.
    es gab hier sogar mal eine anfrage, wo ein sachbearbeiter einem H4-empfänger die verpflegungspauschale gekürzt hat, nur weil der im gespäch beiläufig erwähnt hat, dass er öfters bei seinen eltern zu tisch ist.

  • Weisungen der BA zu § 11:
    "(7) Verpflegung, die während eines stationären Aufenthaltes, z. B. im Krankenhaus oder in einer JVA, bzw. im Rahmen einer Haushaltsgemeinschaft zur Verfügung gestellt wird, ist nicht auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld II anzurechnen (§ 1 Absatz 1 Nummer 11 i. V. m. § 4 Alg II-V)."

  • dann ist es wohl so das die von GG 52 genannte Weisung dringend notwendig wurde und darüber hinaus wohl noch nicht zu allen SB's durch gedrungen ist. Zumindest sind mir solche Diskussionen auch noch bekannt, und wie "lacki" ja feststellen musste bin ich ja über ein Jahr hier im Forum nicht aktiv gewesen ( was so ja auch nicht richtig ist, und dafür gibt es noch aktive Zeugen ). Es wurde sogar mal von einer ARGE / Job-Center in Betracht gezogen, aufgrund von der Tafel erhaltener Leistungen den Regelbedarf zu kürzen. Was mich vielmehr beschäftigt ist warum da "ihm Rahmen einer Haushaltsgemeinschaft" aufgeführt wird!?


    @ Gawain - man kann über die Bayern denken was man will, bisweilen sollten sich andere Bundesländer aber ruhig mal ein Beispiel daran nehmen, die Öffentlichkeit geht da wesentlich kritischer und konservativer mit Vielem um, aber es entsteht zumindest der Eindruck das man ehrlicher mit den Menschen umgeht!

  • @ lacki -

    Zitat

    da ist der verwaltungaaufwand eigentlich zu groß.


    wenn das ein Kriterium wäre, dürfte es eine Menge von unnötigen Widerspruchsverfahren und zurückgenommenen Entscheidungen eigentlich nicht geben


    (übrigends, sei froh das S-Kröte den Beitrag noch nicht gelesen hat, Du bekämst glatt weg eine Verwarnung weil Du das Wörtchen "verwaltungs(aa)ufwand" nicht nur klein, sondern auch noch mit Scheiss versehen hast, was für ein Ufwand :D

  • dann ist es wohl so das die von GG 52 genannte Weisung dringend notwendig wurde !


    Die Weisung ist so alt wie das Urteil und wird so umgesetzt. Hilde und Lacky haben mit der Anrechnung angefangen..

    Der Dienstweg ist die Verbindung zwischen Holzweg und Sackgasse.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von GG52 ()

  • In diesem Fall tritt das Jobcenter als "Arbeitgeber" auf und bezahlt bis zu 6 Wochen die Leistungen weiter, ehe dann die Krankenkasse mit Krankengeld einspringt!


    Blödsinn. Beim Alg II erfolgt kein Wechsel auf Krankengeld, Alg II wird auch über 6 Wochen Krankheit hinaus gezahlt. Anders beim Alg I, dort haben wir die 6-wöchige Leistungsfortzahlung und dann wird Krankengeld gezahlt, wie bei einem Arbeitsverhältnis.