Fehlberechnung der ARGE bei ALG II

  • Hallo,
    ich habe eine Frau und 2 Kinder im alter von 3 und 5 Jahren.
    Meine Frau ist seit September 2011 in einer Ausbildung und bekommt BAB ( ohne Mietzuschuß ).
    Alle bescheide wie Ausbildungsvertrag, Monatliche Lohnstreifen sowie BAB bescheid wurden rechtzeitig bei der ARGE abgegeben worden.
    Dann hat die ARGE eine Berechnung gemacht was für meine beiden kinder und für mich noch zu steht an ALG II.
    Nach gute 6 Monaten wurde eine erneute Berechnung durch geführt da ist die ARGE darauf gekommen das meine Kinder und ich zu viel Geld bekommen haben.
    Nun fordert die ARGE für gute 6 Monate von uns das Geld was die ARGE mir und meine Kinder zuviel gezahlt hat zurück.
    Meine Frage ist nun.
    Was können wir dagegen tun?
    Wie können wir uns dagegen wehren?


    Bitte um eure Hilfe!


    Mit freundlichen Grüßen
    mucki28

  • also 132 € per monat, gesamt 792 € für 6 monate. hättet ihr mal einen hartz4-rechner benutzen können. meine frage ist nun: sind denn die rückforderungen des jobcenters berechtigt?
    wenn ja, dann müsst ihr natürlich auch zahlen, wenn nicht, dann einfach nur einen einspruch einlegen.

  • Ihr könnt euch erstmal auf § 45 SGB X berufen:


    "(2) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, soweit
    1.er den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat,
    2.der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder
    3.er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat."

  • Ihr könnt euch erstmal auf § 45 SGB X berufen:


    "(2) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt [B]darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist[/B]. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, soweit
    1.er den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat,
    2.der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder
    3.er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat."


    So ist es richtig. Nur weil er nicht wusste, dass es zu viel Leistungen waren ist sein Vertrauen nicht Schutzwürdig...
    Vertrauensschutz wird hier nicht gehen. Außerdem wird in dem Fall auch nicht nach §45 Aufgehoben, sondern nach § 48, da der Bewilligungsbescheid, mit an sicherheit grenzender Warscheinlichkeit, nicht rechtswidrig war...


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Ich bedanke mich recht herzlich für eure Hilfe und eure schnelle Antwort.
    Ich habe am 5.4.12 eine Anhörung werde sehen was ich dort erreichen kann.
    Denn in moment sehe ich es von meine sicht her das wir alles soweit richtig gemacht haben.
    Das schlimmste an der ganzen sache ist wenn die ARGE eine fehl Berechnung macht und die Zahlungen monat für monat anweist und wir für deren Fehlverhalten büßen müssen. :mad:


    Mfg
    mucki28

  • @ lacki -

    Zitat

    hättet ihr mal einen hartz4-rechner benutzen können.


    manchmal sind Deine Argumente einfach nur zum Kotzen lieber "lacki" was denn alles noch sollen die Leute Deiner Meinung nach wissen und machen nur damit "Vater Staat" am kleinen Mann spart, wäre "Vater Staat" mal bei den Geldsäcken in diesem Land auch so konsequent, nur dafür reicht die Intelligenz der lieben Staatsdiener dann leider nicht aus - haste ja selbst schon hier moniert.


    Ständig wird den Betroffenen von Intelligenzbestien wie Dir oder unser jetzt sehr still gewordenen S-Kröte schon hier im Forum anschaulich vermittelt wie doof alle sind und trotzdem kommen dann solche Ratschläge! Schon mal über den Widerspruch an sich nachgedacht oder fehlt da bei euch Kritikern eigentlich der entsprechende Durchblick !?


    Zitat

    genau, Diablo hat recht.


    -....das festzustellen ist wirklich eine Glanzleistung, aber hast Du auch schon mal darüber nachgedacht das die Verkäuferin oder der Handwerker der Deine Abflussleitungen saniert - sich nicht jeden Tag mit dem Internet oder den Gesetzesbestimmungen nach SGB geschweige denn den unterschiedlichen Büchern beschäftigt hat bevor er Arbeitslos wurde? Was meint Ihr Flitzpiepen eigentlich, was die Leistungsbezieher vor Ihrer Arbeitslosigkeit zuvor gemacht haben. Wenn ich das arrogante Gefassel von Euch hier lese dann frage ich mich ob Ihr überhaupt wisst was richtiges Arbeiten ist, sicherlich nicht den fetten Arsch den ganzen Tag in einem Amtsstühlchen von rechts nach links bewegen und den Leuten Vorhaltungen zu machen. Warum ist es so schlimm das die kleinen Leute auch versuchen ein Krümelchen mehr vom Kuchen abzubekommen ? Muss man bei jedem gleich Dauerfaulheit und Nichtwollen unterstellen nur weil das System so eine krankhafte Umsetzung angeblicher Reformen fordert ???
    Bei Diablo und einigen anderen Job-Center Leuten kann ich das Paragraphen-Begründete Argumnetieren ja noch verstehen, die Ärmsten haben den ganzen langen Tag ja keine Chance mal über den Tellerrand zu schauen,- Trott ist halt Trott - aber dieses Unternehmer - Neid - Denken das lacki immer wieder an den Tag legt und jedem den Missbrauch unterstellt geht einem irgendwann auf den Piss.


    So wie ich das sehe, wird sichnoch rausstellen das Mucki 28 gar keine Überzahlung erhalten hat - lest mal genau was beim Bafög der Frau da noch steht, nämlich sie bekommt Bafög ohne Mietzahlung. So wie Eltern wenn das studierende Kind weiterhin Zuhause wohnt für die Miete aufkommen denke ich mal das Mucki 28 dies hier auch muss udn daher einen höheren Mietanteil bekommen hat, den jemand nur nicht so beurteilt hat wie deis vielleicht vorgesehen ist.


    Dann einen Missbrauch und Vorsatz zu unterstellen ist gewaltig daneben, da kann man dies auch dem Amt vorwerfen denn wer soll sich in deren Paragrahenwald eigentlich noch auskennen, sicherlich kein dummer, schlecht informierter Leistungsbezieher von HARTZ IV.


    @ lacki- teuere Rechtsverdreher können sich nur Geld geile Arbeitgeber leisten - der kleine Mann kann nur auf den SB bauen und vertrauen, doch die werden scheinbar gedrillt rücksichtslos gegen jeden Leistungsbezieher vorzugehen und immer erst mal vom Negativsten auszugehen!

  • Zitat

    für deren Fehlverhalten büßen müssen


    nun hau mal nicht durch. du hast ein paar monate zuviel geld bekommen und nun musst du es zurück zahlen. büßen musste in der weltgeschichte nur einer, unser Herr und Hirte Jesus!




    Zitat

    Schon mal über den Widerspruch an sich nachgedacht


    mumpitz, Gruni! ansonsten bitte ich in zukunft darum, dich kurz zufassen. wer soll denn immer deine ellenlangen pamphlete lesen!:o

  • Außerdem wird in dem Fall auch nicht nach §45 Aufgehoben, sondern nach § 48, da der Bewilligungsbescheid, mit an sicherheit grenzender Warscheinlichkeit, nicht rechtswidrig war..


    Nicht so eindeutig. Der TE schreibt: "Dann hat die ARGE eine Berechnung gemacht was für meine beiden kinder und für mich noch zu steht an ALG II.Nach gute 6 Monaten wurde eine erneute Berechnung durch geführt da ist die ARGE darauf gekommen das meine Kinder und ich zu viel Geld bekommen haben.


    D. h., man hat nach § 48 SGB X einen Änderungsbescheid erlassen. Dieser Änderungsbescheid war falsch und kann somit nur nach § 45 SGB X zurückgenomen werden.

  • ja lacki - das wäre wirklich mal wünschenswert, zu erfahren wie die Sachlage da letztlich entschieden wurde - allerdings alleine schon der Umstand das zwischen euch Fachleuten so unterschiedlich in der Sache gestritten wird, sagt mir das das gar nicht so eindeutig ist - @ Lacki - war das kurz genug ? Geh aber ruhig auch weiterhin davon aus das ich es gerne ausführlicher mit den Erläuterungen hier im Forum halte, schließlich möchte ich doch den SB's in den Job-Centern mal etwas mehr Entschleunigung im Job ermöglichen!!! :D :D

  • Hi,
    leider kam es zum entschluß das wir es der ARGE zurück zahlen müssen auch wenn wir daran nicht schuld sind das es zu eine überzahlung gekommen ist :mad:


    Naja wir kleine leute werden immer daran glauben müssen egal ob man schuldig ist oder nicht leider.
    Ich bedanke mich sehr für eure hilfe.


    Mfg
    mucki28

  • Zitat

    leider kam es zum entschluß das wir es der ARGE zurück zahlen müssen


    siehste, hab ich doch gleich gesagt.:p
    dich hier aber nun als kleine leute-pofer hinstellen, ist nun wirklich nicht richtig. hätten die sich nicht verrechnet, hättet ihr gleich weniger in der tasche gehabt. so konntet ihr wenigstens noch vom saftigen zinsvorteil über 6 monate partizipieren. das ist doch auch was!:D