Bundeskanzlerin Merkel will HARTZ IV abschaffen!
Wie aus dem Bundeskanzleramt durchsickerte, beschäftigt sich Bundeskanzlerin Angela Merkel gegenwärtig mit einer möglichen Abschaffung von HARTZ IV und weiteren Sozialen Leistungen und einer altersgerechteren Versorgung der Rentner.
Ein Bürgergeld von demnach pro Kopf 1490 € für jeden über 18 jährigen Bürger der im Besitz der Deutschen Staatsbürgerschaft ist soll die Menschen in diesem Land wieder zufriedener werden lassen.
Studien über zunehmende Erkrankungen aufgrund von Sozialer Benachteiligung, zunehmendem Leistungsdruck in Arbeitsmarkt, und der Ängste alter Menschen vor einem unwürdigen Leben im Alter, sowie die zunehmende Aggressivität von jungen Menschen die keine beruflichen Perspektiven sähen, sei der Anlass für ein Überdenken der bisherigen Versorgungs - und Sicherungskonzepte.
Für ein vereintes Europa sei es unerlässlich, das in Ländern wie Frankreich, Deutschland und Spanien ein Miteinander der Menschen vorherrsche. Dieses sei durch eine zunehmende Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich aber mit einer immer größeren Gefährdung behaftet. Darüber hinaus könne man den Bundesbürgern auch immer seltener glaubwürdig vermitteln das Lösungen um Leistungen und Sicherheiten in Milliardenhöhe für Griechenland und andere in Not geratene Mitgliedsländer der EU gefunden werden können, für die Bundesbürger wie im Beispiel "Schlecker" dann aber keine Ideen vorhanden seien und die Menschen sich allein gelassen fühlen müssen.
HARTZ IV habe gezeigt das man die Arbeitslosigkeit mit kreativen Arbeitgeberfreundlichen Eingriffen auf ein befriedigendes Niveau zurück führen könne, leider seien dadurch aber auch in anderen Bereichen wie der Verwaltung und der Rechtssprechung erhebliche Anstiege der Kosten zu verzeichnen.
Würde man dies alles mit in die Kalkulation um eine Bürgergeld einfließen lassen, sei es unumgänglich über die Abschaffung diverser Staatlicher Einrichtungen nachzudenken, zu der unter anderem ja auch die Bundesagentur für Arbeit und daraus resultierend die HARZT IV Regelungen gehörten.
Ein Bürgergeld dürfe allerdings nicht dazu verleiten, das immer mehr Bürger dann aber überhaupt nicht mehr arbeiten wollten. Man müsse also bei der Einführung nicht nur das Kriterium "Staatsbürgerschaft" in Betracht ziehen sondern auch Regelungen für Studierende und Arbeitsfähige Mitbürger regeln. Dies dürfe aber nicht in eine neuerliche Flut an Regelungen enden. Hier könne man sich aber Lösungen vorstellen die ein Arbeitsstunden-Soll von wöchentlich 10 Stunden als zumutbar auferlegt, und würde auf diesem Weg nicht nur Studenten und Arbeitslose sondern auch die Zielgruppe der Arbeitsunwilligen sicherlich erreichen können.
Zudem wäre dies ein Signal an die Arbeitgeber sich mit einer fairen und Leistungsbezogenen Entlohnung
und der notwendigen Qualifikation Ihrer Arbeitnehmer.zu beschäftigen. Wer als Arbeitgeber nicht anständig zahlt würde somit Gefahr laufen, entweder auf weniger Qualifizierte Mitarbeiter zurück greifen zu müssen oder erst gar keine Mitarbeiter für sein Unternehmen zu bekommen, dies würde ja auch im Interesse des Koalitionspartners sein der immer für einen freien Wettbewerb und die Tarifrechtlichen Regelungen zwischen den Parteien eintritt. Die staatlich verpflichteten Arbeitnehmer stünden somit lediglich auf unterstem Niveau im Wettbewerb mit den Arbeitnehmern der Tarifparteien. Ob das Bürgergeld in dieser Höhe ausreichend, zu hoch oder zu niedrig sein müsse jetzt aber erst einmal in weiteren Studien ermittelt werden. Langfristig käme man aber an einer Veränderung der bestehenden Regelungen nicht vorbei!