Wer weis wie die Sätze für Ehepaare bei einem P Konto sind?
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Ein pfändungsfreies Konto darf immer nur von einer Person, Hartz 4 Antragsteller, geführt werden. Eine gemeinsame Kontoinhaberschaft ist beim P-Konto nicht erlaubt. Ehepaare könnten allerdings zwei Girokonten, also für jeden Partner eins, einrichten und dann umwandeln lassen. Dann hätte jeder ein P-Konto.
Die Pfändungsfreigrenze auf dem Pfändungsschutzkonto, erhält ab dem 1. Juli 2011 höhere Freibeträge. Die bisherige Pfändungsfreigrenze von 989,99 € netto im Monat, wurde ab Juli 2011 um 40,00 € auf 1029,99 € angehoben.
http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-iv-4-alg-ii-pfaendungsfreies-konto-2012.html
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