Hoffe auf eine konkrete Antwort...

  • Hallo und Guten Tag,


    bin neu hier und habe eine Frage:


    Bin alleinerziehend (Kind 1 Jahr) und bekomme seit dem 01.02.2012 Hartz4 (Elterngeld ist ausgelaufen), da ich erst nächstes Jahr einen Kita Platz für meine Tochter bekomme und ich erst dann wieder arbeiten kann.
    Bin auch wegen dem Kind Anfang 2011 umgezogen, weil die alte Wohnung nur knappe 28 Quadratmeter hatte.
    Als vor einigen Tagen mein Bewilligungsbescheid kam, war auch der Zettel "angemessene Mietkosten" mitbei.
    Ich wohne im Bundesland Hessen.
    Für 2 Personen stehen einen 60 Quadratmeter zu und die Kaltmiete, die das Amt hier übernimmt sind 261 Euro.
    Meine Wohnung hat 61,35 Quadratmeter und die Kaltmiete ist 276,10 Euro.
    Mein Bewilligungsbescheid läuft bis zum 31.07.2012 und ich müßte dann einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Bis dahin haben sie mir die Miete bewilligt und ab dem 01.09.2012 werden die Unterkunftskosten nur noch in angemessener Höhe von 261,00 Euro anerkannt.
    Ich bin bereit, die übrigen 15,10 Euro von meinem Regelsatz zu bezahlen, da ich nicht umziehen möchte (habe sowieso schon ewig gebraucht, um diese Wohnung zu finden).
    Kann ich das dann also so einfach angeben, dass ich den Restbetrag selbst bezahle, wenn ich den Weiterbewilligungsantrag stelle , oder muss ich trotzdem auf "Wohnungssuche" gehen???
    Muss ich jetzt schon was unternehmen, da ich ja diesen "angemessene Mietkosten"-Zettel bekommen habe??
    Habe jetzt schon etliche Artikel hierzu im Netz gelesen, aber keine konkrete Antwort erhalten, ob die mich dann wirklich in Ruhe lassen, wenn ich den Differenzbetrag von 15,10 Euro (ein Umzug wäre ja noch viel kostenintensiver) selbst bezahle.


    Danke für die Antworten.

  • @ Apollo 70 -

    Zitat

    Kann ich das dann also so einfach angeben,


    jetzt renn aber nicht direkt hin und erklär das Du die Zuzahlung zu regeln wünschst. Ganz einfach den Weiterbewilligungsantrag stellen und abwarten was dann im Bescheid aufgeführt wird, selbst wenn man dann erklärt das nur noch bis Sep 2012 die Miete in vollem Umfang gezahlt wird ist das noch lange nicht so das man dann nicht auch noch etwas dagegen unternehmen kann, in jedem Fall rate ich zum Widerspruch denn es muss ja auch erst einmal klar sein das überhaupt ein angemessener Wohnraum als Alternative besteht. Wenn das vom JC nicht belegt werden kann besteht ja durchaus noch die Möglichkeit das die nächst höher Stufe zugebilligt wird, oder werden muss wenn man dies durch eine Klage bestätigt bekommt. Ich kann mir vorstellen wenn Du bei Gericht z.B. belegen kannst das Du regelmässig nach einer angemessenenWohnung gesucht hast; Zeitungsanzeigen aufheben, Besichtigungskontakte notieren und vorlegen kannst - kann JC festlegen was es will am Ende zählt was der Richter entscheidet. Das Merkblatt ist letztlich nichts anderes auf Seiten der JC sie erklären Dir das Du eine unangemessen Größe bezahlt bekommst und weist Dich lediglich darauf hin das Du dies ändern musst/solltest. Bemühst Du Dich nicht darum, ist klar dann kann das JC Dir das auch vorhalten und entsprechend entscheiden, selbst wenn die da genau wissen das es keine Alternativen gibt. Ist halt wieder so eine linke Nummer wie mansich aus der Verantwortung stiehlt indem man dem ALG II einfach noch mehr belastet!