Hallo und Guten Tag,
bin neu hier und habe eine Frage:
Bin alleinerziehend (Kind 1 Jahr) und bekomme seit dem 01.02.2012 Hartz4 (Elterngeld ist ausgelaufen), da ich erst nächstes Jahr einen Kita Platz für meine Tochter bekomme und ich erst dann wieder arbeiten kann.
Bin auch wegen dem Kind Anfang 2011 umgezogen, weil die alte Wohnung nur knappe 28 Quadratmeter hatte.
Als vor einigen Tagen mein Bewilligungsbescheid kam, war auch der Zettel "angemessene Mietkosten" mitbei.
Ich wohne im Bundesland Hessen.
Für 2 Personen stehen einen 60 Quadratmeter zu und die Kaltmiete, die das Amt hier übernimmt sind 261 Euro.
Meine Wohnung hat 61,35 Quadratmeter und die Kaltmiete ist 276,10 Euro.
Mein Bewilligungsbescheid läuft bis zum 31.07.2012 und ich müßte dann einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Bis dahin haben sie mir die Miete bewilligt und ab dem 01.09.2012 werden die Unterkunftskosten nur noch in angemessener Höhe von 261,00 Euro anerkannt.
Ich bin bereit, die übrigen 15,10 Euro von meinem Regelsatz zu bezahlen, da ich nicht umziehen möchte (habe sowieso schon ewig gebraucht, um diese Wohnung zu finden).
Kann ich das dann also so einfach angeben, dass ich den Restbetrag selbst bezahle, wenn ich den Weiterbewilligungsantrag stelle , oder muss ich trotzdem auf "Wohnungssuche" gehen???
Muss ich jetzt schon was unternehmen, da ich ja diesen "angemessene Mietkosten"-Zettel bekommen habe??
Habe jetzt schon etliche Artikel hierzu im Netz gelesen, aber keine konkrete Antwort erhalten, ob die mich dann wirklich in Ruhe lassen, wenn ich den Differenzbetrag von 15,10 Euro (ein Umzug wäre ja noch viel kostenintensiver) selbst bezahle.
Danke für die Antworten.