BAB - Zweitausbildung - Über 27 - Eltern??

  • Hallo,


    ich bin 27 und mache ab August 2012 eine neue, weitere Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration. Da ich mich schon informiert habe, ist es möglich, Wohngeld zu bekommen. Vorher muss jedoch der BAB-Anspruch geklärt werden.


    Mir ist klar, dass ich warscheinlich kein BAB erhalte. Jedoch war ich heute ein wenig verwundert, als mir gesagt wurde, meine Eltern müssen Einkommenserklärung usw ausfüllen. Ab 25 ist man doch rechtlich gesehen erwachsen. Meine Eltern weigern sich natürlich, diese Formulare auszufüllen, was ich auch verstehen kann:


    "Das geht doch diese Leute nichts an, was wir verdienen, und du bist schließlich schon 27 und lange ausgezogen"


    Was soll ich nun tun? Ist es wirklich unumgänglich, dass meine Eltern diese Formulare ausfüllen? Ich bin doch schon Ü25 und habe unterhaltstechnisch nichts mehr mit ihnen zu tun.


    Viele Grüße

  • Hey. Ich hab dir doch nichts getan :-)


    Ich hab ja mit der Frau geredet, und die sagt, sie weiß es nicht. Dann hab ich noch jemanden gefragt und der wusste es ebenso nicht. war ja heute dort. keiner weiß was. deswegen frag ich hier nach :-)

  • @ Stallonie -

    Zitat

    Hey. Ich hab dir doch nichts getan :-)


    Ich Dir denn ??? - Was Du für eine Stimmungslage in meine Sätze hinein interpretierst ist einzig Dein Sache, das ist nun einmal das Problem des geschriebenen Wortes!


    Zitat

    ch hab ja mit der Frau geredet, und die sagt, sie weiß es nicht.


    Dann ist sie wohl neu in dem Geschäft, denk mal, das sie nur nicht zugeben wollte das Du Recht hattest ! Sie kann ja das nächste mal wo sie etwas nicht weis zu Ihrem Vorgesetzten dackeln, der wird es wissen! In sofern kann es nicht sein das keiner was weis. Keiner weis vielleicht wie man sich aus dieser Sache jetzt herausreden soll, das mag schon eher zutreffen!


    Du hast eine abgeschlossene Ausbildung und Du bist über 25 Jahre alt - wenn da keiner weis das man Deine Eltern nicht mehr in die Pflicht nehmen kann ist dies schlicht weg gelogen!! Das kannst Du auch ruhig mal so dort erklären, und darüber hinaus auch mal klar und deutlich erklären, das wenn sich jemand Hilfesuchend an sie wendet sie dort die Pflicht haben vollständig und richtig Auskunft zu erteilen!

  • Hallo,


    ich bin 27 und mache ab August 2012 eine neue, weitere Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration. Da ich mich schon informiert habe, ist es möglich, Wohngeld zu bekommen. Vorher muss jedoch der BAB-Anspruch geklärt werden.
    ....


    Viele Grüße


    Um die korrekte Vorgehensweise festzulegen...
    Was für eine Ausbildung hast vorher erfolgreich abgeschlossen?


    PS: Bei einem BAB-Antrag sind auch die Angaben der Eltern gefordert.
    PSS: Wo steht denn das mit den 25 Jahren ???? - nicht immer mit den Regelungen bei ALG II verwechseln


    dms

  • Also rechtlich gesehen, müssen Eltern ihren Kindern wirklich nur - eine - Ausbildung finanzieren (sozusagen). Und nach dem 27. Lebensjahr sind sie auch insgesamt nicht mehr zuständig für dich. Auch denke ich nicht, dass du für diese zweite Ausbildung BAB beziehen können wirst.


    Und leider ist es oft auch so, dass Sachbearbeiter vor Ort "abwiegeln", also nicht konkret Auskunft geben oder es mangels Wissens aller Grundsätze nicht können. Es ist eigentlich nur eine Formsache, einfach einen Antrag zu stellen, auch wenn du nicht alle Unterlagen sofort beifügen kannst. Die kann - könnte - man nachreichen, also in diesem, deinem Fall z.B. die Unterlagen der Eltern.


    Sollten die nachgefordert werden, hieße das ja, dass du BAB-bezugsberechtigt wärst, wenn deren Einkommen nicht reichen würde. Ich gehe aber davon aus, dass du bereits im Vorfeld - schriftlich - eine Ablehnung erhälst. Warte mit der Beantragung des Wohngeldes keine Sekunde zu lange; die Bewilligungen greifen immer ab Antragsdatum, egal, was an Unterlagen noch fehlt.


    Da BAB und Wohngeld sich gegenseitig ausschließen, solltest du in dem jeweiligen Antrag, wenn du sie parallel stellst, um auf der sicheren Seite zu sein, darauf hinweisen, dass du das jeweils andere beantragt hast, weil du nicht sicher bist, was greift.


    Viel bleibt dir nicht; also wirst du dein Ausbildungsgehalt haben und das Wohngeld. Daneben kannst du eben dann nur noch die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen.


    Ach ja: Und im Übrigen fand auch ich Horst Grunerts "Ton" nicht angemessen. Das hat nichts mit einer "Hineininterpretation" zu tun; es gibt bestimmte Mittel, etwas nett oder eben nicht zu formulieren. Dies war definitiv in seiner (ersten) Antwort der Fall.

  • ....Vorher muss jedoch der BAB-Anspruch geklärt werden.


    Mir ist klar, dass ich warscheinlich kein BAB erhalte. Jedoch war ich heute ein wenig verwundert, als mir gesagt wurde, meine Eltern müssen Einkommenserklärung usw ausfüllen. Ab 25 ist man doch rechtlich gesehen erwachsen. Meine Eltern weigern sich natürlich, diese Formulare auszufüllen, was ich auch verstehen kann:
    .....


    Eine Weigerung kann folgende Wirkung haben:


    • 1. der Antrag wird wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt
    • 2. die Eltern erhalten u.U. ein Bußgeld
    • 3. Du hast immer noch keine Ablehnung


    ....Vorher muss jedoch der BAB-Anspruch geklärt werden.
    ....
    "Das geht doch diese Leute nichts an, was wir verdienen, und du bist schließlich schon 27 und lange ausgezogen"


    Was soll ich nun tun? ....


    Wie wäre es, meine Frage zu beantworten?


    Um die korrekte Vorgehensweise festzulegen...
    Was für eine Ausbildung hast vorher erfolgreich abgeschlossen?


    PS: Bei einem BAB-Antrag sind auch die Angaben der Eltern gefordert.
    PSS: Wo steht denn das mit den 25 Jahren ???? - nicht immer mit den Regelungen bei ALG II verwechseln


    dms


    Die rechtliche Verpflichtung ergibt sich aus § 67 Absatz 1 Einkommensanrechnung SGB III

    Zitat

    (1) Auf den Gesamtbedarf sind die Einkommen der folgenden Personen in der Reihenfolge ihrer Nennung anzurechnen:
    *1. der oder des Auszubildenden,
    *2. der Person, mit die oder der Auszubildende verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist und von der sie oder er nicht dauernd getrennt lebt, und
    *3. die Eltern der oder des Auszubildenden.


    Nachtrag: Im Absatz 2 wird dann noch der bezug zu BAFöG hergestellt (würde aber hier zu weit führen).


    Um nun dem Schwenk zu § 67 Absatz 5 Einkommensanrechnung SGB III

    Zitat

    (5) Das Einkommen der Eltern bleibt außer Betracht, wenn ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten. Das Einkommen ist ferner nicht anzurechnen, soweit ein Unterhaltsanspruch nicht besteht oder dieser verwirkt ist.


    zu erhalten, und die oben erwähnten negativen Folgen auszuschließen. wären halt noch ein paar Informationen notwendig -ohne auf den Hintergrund einzugehen-.


    Wie wäre es, meine Frage zu beantworten?


    Um die korrekte Vorgehensweise festzulegen...
    Was für eine Ausbildung hast vorher erfolgreich abgeschlossen?


    dms


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