Ich muss mich dringend von meinem Lebenspartner und dem Vater unseres gemeinsamen Kindes trennen. Wir leben derzeit, als Paar bereits getrennt, im Haus seiner Eltern ohne abgeschlossenem eigenen Lebensbereich. Nun wollen er und seine Eltern, dass ich ausziehe - aber nur ich. ich soll meine Tochter da lassen, da ich ihr sowieso nichts bieten kann. Ich kann aber nicht ohne meine Tochter. Können Sie mir sagen, welche Hilfen mir zustehen?
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Hallo marion,
Du solltest dringend bei der Agentur für Arbeit vorsprechen, um Deine Ansprüche prüfen zu lassen. Sollte kein Anspruch auf ALG I bestehen, wäre ALG II (Hartz IV) zu beantragen, letzteres umfasst die Kosten der Unterkunft für eine angemessene Wohnung sowie Geld zum Leben für Dich und Deine Tochter. Ggf. kannst Du auch eine Wohnungserstausstattung beantragen!
Gawain
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Also als erstes zum Jobcenter gehen. Wie alt ist denn das Kind. Dem Kind ist er unterhaltspflichtig. Wenn du nicht arbeiten gehen kannst, weil das Kind zu klein ist, ist er dir auch zu Unterhalt verpflichtet. Aber diese Auskunft wird dir auch das Jobcenter geben. Die sagen dir dann auch, welche Miete angemessen ist.
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Leider sind deine Angaben etwas dürftig. Also kann man nur mutmaßen. Solltest du noch ziemlich jung sein und dein Kind auch, könntest du versuchen, vorübergehend in eine Mutter-Kind-Einrichtung zu kommen. Anderenfalls sprich auf jeden Fall aber auch möglichst umgehend beim Jugendamt vor wg. des Sorgerechts usw.
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Zitat
[Ich kann aber nicht ohne meine Tochter/QUOTE]
na der kindesvater vermutlich auch nicht und die Großeltern haben auch einen Anspruch auf den Umgang mit dem Enkelkind, dies wird leider viel zu oft vergessen !
es soll auch gute Väter geben die ein Kind versorgen können und um das mal klar zu stellen auch die Kindesmutter ist zum Kindesunterhalt verpflichtetich finde die ganze Art und Weise wie einseitig Frauen immer wieder nur für die Kindesmutter eintreten ziemlich daneben, Zuerst steht einmal das Kindeswohl im Vordergrund und wenn man das ganze Theater in Bezug auf Emanzipation und Gleichberechtigung als Maßstab nimmt haben die Frauen beides nicht verdient wenn man eine so Vaterfeindliche Beantwortung hier lesen muss!
Ich kenne Frauen die argumentieren so; " Da lass ich m,ir nen Braten in die Röhre schieben und dann kann der Typ zahlen!" Wie ich finde ein sehr gutes Beispiel wie unter den Frauen gedacht wird ! Gleichberechtigung ist keine Einbahnstrasse und Mutter_Kind-Wohnheim Unterbringung ins Spiel zu bringen ist ziemlich daneben wenn nicht bekannt ist aus welchem Grund sich 3 gegen 1 stellen, manchmal liegt es vielleicht auch am Egoismus der Einzelperson, da hier aber darüber genau so wenig steht, will ich das nicht unterstellen. Aber das Wort "muss" als Anlass zu nehmen eine Unterbringung in einer Einrichtung anzuraten die bekannt dafür ist gegen Männer zu hetzen und alle in einen Topf zu werfen und damit dem Kindesvater und den Großeltern im Grunde das Umgangsrecht mit dem Kind zuzumuten, ist aus meiner Sicht eine ziemliche Schande !
Manchmal ist weniger eben mehr ! Wenn" lirafe" schlechte Erfahrungen gemacht haben sollte, sollte sie diese nicht verallgemeinern!
@ Birgit 63 - [QUOTE]Dem Kind ist er unterhaltspflichtig. Wenn du nicht arbeiten gehen kannst, weil das Kind zu klein ist, ist er dir auch zu Unterhalt verpflichtet
diese Begründung ist schlicht weg falsch, denn wenn der Kindesvater sich auch um das Kind kümmern kann, z.B. weil er arbeitslos ist und 24 Stunden Zuhause wäre und die Kindesmutter einen Job hat, kann das Ganze auch anderes herum laufen, Das Stillen des Kindes wäre hier einzig ein Grund aber immer mehr Mütter machen dies trotz Anraten der Kinderärzte nicht weil sie Angst um Ihr Äußeres haben, sowas wird heute schon im TV publiziert; da ist der Egoismus bisweilen sehr groß man will ja keine erschlafften Brüste mit sich rumtragen, ein Kind wollen sie aber trotzdem alle und Zuhause bleiben auch da darf der Mann dann den Versorger machen !
Wie gesagt Gleichberechtigung ist keine Einbahnstrasse!
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