Hartz IV und Bafög- Schuldenfalle, wo beschweren?

  • Schönen guten Tag, ich möchte "kurz" meine Geschichte schildern und ersuche Euch bittend um weise Worte.


    Im September 2010 habe ich mich im Alter von 23 Jahren entschlossen, aus der Obdach- und Arbeitslosigkeit heraus, den zweiten Bildungsweg zu beschreiten. Durch diese Entscheidung bin ich nun, aufgrund massiver Behinderung durch das Jobcenter und grenzenlose Überlastung des zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung, hoch verschuldet und sehe mich von Folter und physischer Vernichtung bedroht.


    Ich besuche seit Anfang des Schuljahres 2010 eine Abendrealschule als Quer-Einsteiger. Während dieses Schuljahres erhielt ich Leistungen nach ALG II, und seit dem Beginn des Schuljahres 2011/12 besteht Anspruch auf Schüler-Bafög. Dieses habe ich fristgerecht beantragt, jedoch hat sich die Bearbeitung aufgrund mangelnder Mitwirkung meiner Eltern und enormer Überlastung des zuständigen Amtes auf das Unerträglichste verzögert, so warte ich noch heute (29.03.2012, das Schuljahr 2011/2012 ist fast vorbei) auf vollständige Bearbeitung.


    In der Zwischenzeit erhielt ich immer noch Hartz IV (sozusagen als Leihgabe, die vom Jobcenter erhaltenen Zahlungen werden rückwirkend mit meinen Bafög-Ansprüchen verrechnet), bis ich 25 geworden bin. Der Wechsel von U25 zu Ü25 wurde begleitet von einem Versagungsbescheid- ich hatte versäumt schriftlich nachzuweisen, dass ich Bafög beantragt habe (Anm.: Das Amt für Ausbildungsförderung und das Jobcenter U25 befinden sich im selben Haus!). Ich erhielt den Versagungsbescheid und reichte den Nachweis bereits zwei Werktage später bei meiner Ü25-Sachbearbeiterin, wie gefordert, persönlich ein. Nach einem kurzen Gespräch, welches mit Geschmacklosigkeiten und Unverschämtheiten seitens der Sachbearbeiterin (z.B.:“Wie wollen Sie denn einmal das Abitur bestehen, wenn Sie sich nicht einmal um Ihr Bafög kümmern können“, „Die meisten Leute, die üblicherweise hier vor mir sitzen, warten nur noch darauf zu sterben- und das auf Kosten des Steuerzahlers“, etc.) gespickt war, wurde ich nach Unterzeichnung der Menschenrechts-verletzenden Eingliederungsvereinbarung entlassen.
    Seit dem 17.02.2012 warte ich nun also auf erneute Aufnahme von Leistungen zur Sicherung meines Lebensunterhaltes. Durch mehrere Gespräche mit Callcenter-Mitarbeitern des Jobcenters habe ich erfahren, worin das Problem liegt; der Versagungsbescheid wurde vom JC U25 ausgestellt, jedoch hat sich mit Vollendung meines 25.Lebensjahres die Zuständigkeit auf das JC Ü25 geändert. Ich wurde also von einer Telefonistin aufgefordert, meiner Ü25-Sachbearbeiterin mitzuteilen, dass sie meine Unterlagen bitte an das JC U25 weiterleiten möge. In dem von mir erbetenen Rückruf versicherte mir eben diese Sachbearbeiterin, die Angelegenheit in Ordnung zu bringen und sich mit dem JC U25 in Verbindung zu setzen.


    Eine Woche später erkundigte ich mich abermals telefonisch, wann ich denn wieder mit Leistungen rechnen könne, worauf mir gesagt wurde, dass ich noch Unterlagen nachreichen müsse. Ich erklärte, dass ich die Unterlagen längst nachgereicht habe, und mir wurde nahegelegt „einfach abzuwarten, das kann dauern“.
    Zwei weitere Wochen später habe ich noch immer keinen Cent auf dem Konto, und ich rufe wieder auf der kostenpflichtigen Hotline an. In meiner Akte steht noch immer, dass ich fehlende Unterlagen nachzureichen habe. Kein Fortschritt. Wie immer bleibe ich freundlich, trotz der unsagbaren Behandlung, welche man beim JC -besonders telefonisch- erfährt, und erkläre den Sachverhalt. Ich werde innerhalb von zwei Tagen zurückgerufen, sagt man mir.
    Zwei Tage später rufe ich wieder an, da der Rückruf nie erfolgt ist. Noch immer nichts Neues. Beim Bafög-Amt wird mir gesagt, dass ein neues Verfahren gegen meinen Vater (unbekannter Weise) eingeleitet worden ist und sich das noch mindestens einen Monat hinziehen wird (waren ja erst 8 Monate).
    Im neuen Monat werde ich mir keine Fahrkarte zur Schule leisten können, werde meine Freundin, welche außerhalb wohnt nicht besuchen können, und Essen erscheint wie ferner Luxus. Ganz abgesehen davon, dass ich meine laufenden Kosten mit 0€ schlecht decken kann. Und all das für eine Leihgabe.


    Nachdem all das gesagt ist, nun meine Frage- wo kann ich mich beschweren? Es geht mir nicht einmal unbedingt um mich selbst, obwohl ich Nichts so sehr vermeiden möchte wie weitere Verschuldung und erneute Obdachlosigkeit, aber ich bin auf's Höchste empört- aus Prinzip.

  • Hallo M.M. - toller Fall !


    Da Du ja ein so super Verhältnis zu Deinem SB zu haben scheinst mach doch mal folgendes, Du erklärst ihm das Deine nächste Vorsprache bitte zur Niederschrift erfolgen soll und schilderst dann mal genau so umfangreich wie hier warum Du ihn um eine Vorschusszahlung in höhe von XXX € ersuchen musst und fragst dann gleich mal nach oder ob es Ihm lieber sei wenn Du gleich einen Rechtsanwalt aufsuchen sollst der dann mit Eilverfahren eine etwas befriedigendere Lösung für Dich vor dem Sozialgericht erwirken soll, PKH sei unter diesen Umstanden sicherlich für Dich kein Problem! Alternativ kannst Du ja auch mal um ein sofortiges Gespräch beim Teamleiter ersuchen, vielleicht ergibt sich dann ja ein etwas zügigeres Handeln.


    Wichtig ist, denen immer auf die N.... zu gehen! Die müssen noch weniger Lust haben Dich zu sehen, wie sie diese verspüren Deine Anträge nicht zu bearbeiten!


    Viel Spass !

  • Hallo Horst,


    danke für die prompte Antwort- auf die sprichwörtlichen Nüsse gehe ich denen sicher, ich rufe täglich an. ;)
    Ich werde nächsten Montag abwarten, wenn ich bis dahin keine andere Tonart vernehme, gehe ich persönlich hin und sehe wie sich die Sache entwickelt; habe ja ein, zwei Asse im Ärmel.


    Ich werde Euch auf dem Laufenden halten^^

  • Ehrlich gesagt: Ich würde auch, und zwar ziemlich schnell, persönlich dort hingehen. Hatte auch mal eine Situation. Da hat dies geholfen. Bei mir war es nicht ganz so dramatisch, aber es bestand Klärungsbedarf seitens der Behörde, und nach Einreichung meiner Unterlagen und der "Erklärung", warum, wodurch ich was "zuviel" hatte, erheilt ich ewig keine Antwort. Die Anrufe bei der kostenpflichtigen Hotline (Service-Hotline nennt die sich ja), ergaben nichts bzw. nur, dass der Sachbearbeiter sich innerhalb von 5 Tagen melden müsste. Dieses Prozedere hatte ich mehrfach - immer nach diesen 5 Tagen Bearbeitungszeit. Ein Rückruf kam nie.


    Mir war wichtig das zu klären, weil ich wusste, dass ich bei weiteren Rückfragen bald nicht mehr in der Lage wäre zu antworten, und dann Ärger (Einstellung Zahlungen oder so bekommen könnte). Das war bei mir wg. absehbarer Abwesenheit Reha und so der Fall. Also fuhr ich hin. Ich fuhr zu der auf dem Bescheid angegebenen Anschrift. Es fiel mir schwer, weil ich ziemlich frisch operiert war und die Narbe vertikal auf dem ganzen Bauch nicht richtig verheilte. An dem Tag war es zu aus irgendwelchen organisatorischen Gründen, also normalerweise wäre geöffnet gewesen; ich sollte am nächsten wiederkommen. Das tat ich. An dem Tag sagte man mir, dass Frau -sowieso- ja gar nicht dort im Amt sitzt, wie auf dem Bogen angegeben, sondern in einer ganz anderen Region weiter weg. Dies hätte man mir sicher auch an dem vorangegangenen Tag, als ich schon einmal umsonst da war, sagen können. Dann der dritte Tag. Ich fuhr hin - ohne Termin - und bat darum, "vorgelassen" zu werden. Ich war genervt, hatte Schmerzen etc. Ich zeigte dieser Dame, die es nicht geschafft hatte, mich in den Wochen zuvor einfach nur zurückzurufen, einfach meinen frisch operierten Bauch - kein schöner Anblick. Sie bot mir sofort Platz an, räumte dazu einen Stuhl frei, auf dem Akten lagen, worüber sich ihre Kollegin, die kurz darauf zurück in den Raum kam, etwas negativ äusserte. Danach ging alles ganz fix und war plötzlich sofort erledigt.


    Was ich damit nur sagen möchte. Mitunter - leider - braucht es "persönlichen Eindruck", dann auf einmal hat so`ne Akte `n Gesicht und die, die vergessen haben, dass da am anderen Ende `n wirklich hilfebedürftiger Mensch sitzt, wachen dann auch mal auf.


    Ich wünsche dir Stärke noch weiter durchzuhalten, damit der von dir eingeschlagene richtige Weg dir in eine gute, bessere Zukunft hilft.

  • Kurzes Update, die Sperre wurde Anfang diesen Monats endlich aufgehoben, jedoch bekam ich heute einen Brief vom JC, dass meine Leistungen versagt würden, da ich seit September Anspruch auf Bafög habe. Beim Bafög-Amt angerufen, ich bekomme wohl morgen den Bescheid, und erhalte monatlich 179€. Natürlich keine Rückzahlung. Beim JC angerufen, das Bafög-Amt sei jetzt für mich zuständig, auch wenn die Leistungen nicht ausreichend sind, um den Lebensunterhalt zu decken. Ich soll "die kommenden zwei Monate mit dem überbrücken, was sie haben- das JobCenter wird Ihnen nicht helfen, das ist so vom Gesetz vorgeschrieben".


    Tja...mal gucken. Geht immer irgendwie weiter, nicht wahr?


    Achja, danke lirafe ;)

  • .... Beim Bafög-Amt angerufen, ich bekomme wohl morgen den Bescheid, und erhalte monatlich 179€. ....


    Hallo,
    anscheinend ist evtl. Elterneinkommen angerechnet wurden. Also solltest Du die Eltern auffordern, den angerechneten Betrag an Dich zu zahlen (zu erkennen auf der Berechnung im BAföG-Bescheid).
    Vorab kannst Du dich schon mal zum Thema Antrag auf Vorausleistung informieren.


    Wie sieht es mit dem Mietzuschuss seitens des JobCenter aus?
    Der muss beantragt werden.


    (Leider ist aus deinem Eingangsthread nicht sorecht erkennbar, ob du alleine wohnst.)
    Hinsichtlich Fahrkosten zur Schule, manche Kommunen erstatten die Fahrkosten.


    dms