Schönen guten Tag, ich möchte "kurz" meine Geschichte schildern und ersuche Euch bittend um weise Worte.
Im September 2010 habe ich mich im Alter von 23 Jahren entschlossen, aus der Obdach- und Arbeitslosigkeit heraus, den zweiten Bildungsweg zu beschreiten. Durch diese Entscheidung bin ich nun, aufgrund massiver Behinderung durch das Jobcenter und grenzenlose Überlastung des zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung, hoch verschuldet und sehe mich von Folter und physischer Vernichtung bedroht.
Ich besuche seit Anfang des Schuljahres 2010 eine Abendrealschule als Quer-Einsteiger. Während dieses Schuljahres erhielt ich Leistungen nach ALG II, und seit dem Beginn des Schuljahres 2011/12 besteht Anspruch auf Schüler-Bafög. Dieses habe ich fristgerecht beantragt, jedoch hat sich die Bearbeitung aufgrund mangelnder Mitwirkung meiner Eltern und enormer Überlastung des zuständigen Amtes auf das Unerträglichste verzögert, so warte ich noch heute (29.03.2012, das Schuljahr 2011/2012 ist fast vorbei) auf vollständige Bearbeitung.
In der Zwischenzeit erhielt ich immer noch Hartz IV (sozusagen als Leihgabe, die vom Jobcenter erhaltenen Zahlungen werden rückwirkend mit meinen Bafög-Ansprüchen verrechnet), bis ich 25 geworden bin. Der Wechsel von U25 zu Ü25 wurde begleitet von einem Versagungsbescheid- ich hatte versäumt schriftlich nachzuweisen, dass ich Bafög beantragt habe (Anm.: Das Amt für Ausbildungsförderung und das Jobcenter U25 befinden sich im selben Haus!). Ich erhielt den Versagungsbescheid und reichte den Nachweis bereits zwei Werktage später bei meiner Ü25-Sachbearbeiterin, wie gefordert, persönlich ein. Nach einem kurzen Gespräch, welches mit Geschmacklosigkeiten und Unverschämtheiten seitens der Sachbearbeiterin (z.B.:“Wie wollen Sie denn einmal das Abitur bestehen, wenn Sie sich nicht einmal um Ihr Bafög kümmern können“, „Die meisten Leute, die üblicherweise hier vor mir sitzen, warten nur noch darauf zu sterben- und das auf Kosten des Steuerzahlers“, etc.) gespickt war, wurde ich nach Unterzeichnung der Menschenrechts-verletzenden Eingliederungsvereinbarung entlassen.
Seit dem 17.02.2012 warte ich nun also auf erneute Aufnahme von Leistungen zur Sicherung meines Lebensunterhaltes. Durch mehrere Gespräche mit Callcenter-Mitarbeitern des Jobcenters habe ich erfahren, worin das Problem liegt; der Versagungsbescheid wurde vom JC U25 ausgestellt, jedoch hat sich mit Vollendung meines 25.Lebensjahres die Zuständigkeit auf das JC Ü25 geändert. Ich wurde also von einer Telefonistin aufgefordert, meiner Ü25-Sachbearbeiterin mitzuteilen, dass sie meine Unterlagen bitte an das JC U25 weiterleiten möge. In dem von mir erbetenen Rückruf versicherte mir eben diese Sachbearbeiterin, die Angelegenheit in Ordnung zu bringen und sich mit dem JC U25 in Verbindung zu setzen.
Eine Woche später erkundigte ich mich abermals telefonisch, wann ich denn wieder mit Leistungen rechnen könne, worauf mir gesagt wurde, dass ich noch Unterlagen nachreichen müsse. Ich erklärte, dass ich die Unterlagen längst nachgereicht habe, und mir wurde nahegelegt „einfach abzuwarten, das kann dauern“.
Zwei weitere Wochen später habe ich noch immer keinen Cent auf dem Konto, und ich rufe wieder auf der kostenpflichtigen Hotline an. In meiner Akte steht noch immer, dass ich fehlende Unterlagen nachzureichen habe. Kein Fortschritt. Wie immer bleibe ich freundlich, trotz der unsagbaren Behandlung, welche man beim JC -besonders telefonisch- erfährt, und erkläre den Sachverhalt. Ich werde innerhalb von zwei Tagen zurückgerufen, sagt man mir.
Zwei Tage später rufe ich wieder an, da der Rückruf nie erfolgt ist. Noch immer nichts Neues. Beim Bafög-Amt wird mir gesagt, dass ein neues Verfahren gegen meinen Vater (unbekannter Weise) eingeleitet worden ist und sich das noch mindestens einen Monat hinziehen wird (waren ja erst 8 Monate).
Im neuen Monat werde ich mir keine Fahrkarte zur Schule leisten können, werde meine Freundin, welche außerhalb wohnt nicht besuchen können, und Essen erscheint wie ferner Luxus. Ganz abgesehen davon, dass ich meine laufenden Kosten mit 0€ schlecht decken kann. Und all das für eine Leihgabe.
Nachdem all das gesagt ist, nun meine Frage- wo kann ich mich beschweren? Es geht mir nicht einmal unbedingt um mich selbst, obwohl ich Nichts so sehr vermeiden möchte wie weitere Verschuldung und erneute Obdachlosigkeit, aber ich bin auf's Höchste empört- aus Prinzip.