vom festen Vertrag nach Selbständigkeit

  • Hallo,


    Ich werde mit meinem Arbeitsgeber einem Vertrag mit eine Tarif machen, werde ich pratktisch als Selbständig aber bei der gleiche Firma sein.


    Was passiert wenn es nach eine Zeit nicht laeuft? kann ich immer noch einem Antrag stellen beim Arbeitsamt oder Jobcenter?


    Danke


    Shonu

  • @ Shonu 100 -


    Was soll das denn für ein Vertrag sein ???
    Vertrag mit Tarif und was noch ???
    Und selbstständig in der gleichen Firma!!!


    Dann kannst Du ja sicherlich auch bestimmen wann Du anfängst und aufhörst,
    wieviel Umsatz Du machen musst/willst
    wieviel Urlaub Du Dir nimmst
    und wie Du Dein Subunternehmen nennen möchtest !


    Herzlichen Glückwunsch !


    Solltest Du bis jetzt einen Anspruch auf ALG I erarbeitet haben, dann darfst Du maximal Deine Selbstständigkeit über einen Zeitraum von 36 Monaten ausüben um diesen Anspruch nicht zu verlieren, danach ist für Dich dann eigentlich nur noch ALG II möglich wenn sich die zu erfüllenden Kriterien bis dahin nicht weiter verschärft haben!

  • ich habe momentan einen unbefristet Vertrag und möchte ich gern der gleich netto Stunde Lohn bekommen aber , tja, ich informieren z.Z. wie es läuft selbständig zu sein


    ich habe keinen Anspruch auf ALG I weil ich nicht gekündigt worden bin, ich habe auch keine Antrag gestellt. ich habe aber für mehr als einem Jahr in dieFirma gearbeitet und dann für ALG Versicherung automatisch bezahlt irgendwie.


    Ist das dieses Beitrag der ich bisher bezahlt habe (musste ich ja) dann weg wenn ich mich als selbständig mache?

  • Solltest Du bis jetzt einen Anspruch auf ALG I erarbeitet haben, dann darfst Du maximal Deine Selbstständigkeit über einen Zeitraum von 36 Monaten ausüben um diesen Anspruch nicht zu verlieren,


    Schnee von vorgestern. Die Rahmenfrist beträgt seit x Jahren nur noch 2 Jahre, ohne Erweiterung durch Selbständigkeit o.a. Somit verfällt der Anspruch bereits nach einem Jahr, weil dann in der 2-jährigen Rahmenfrist keine 12 Monate Versicherungspflicht mehr liegen. Alternative: Freiwillige Alo-Versicherung nach § 28a SGB III.

  • @ GG 52 - kann schon sein das es "Schnee von gestern ist" wer beschäftigt sich denn auch schon mit solchen Dingen, es sei denn er ist/war selbst betroffen - ich kenne das nur aus meiner Zeit da waren es noch relativ humane Fristen und nicht so ein überflüssig und getürkter Rechtsanspruch wie heutzutage. Für mich nur wieder ein weiteres Beispiel wie in diesem Land immer mehr auf denen rum getreten wird die Einsatzwillen und Mut zum Risiko (ala Altkanzler Kohl ) beweisen!

  • @ shonu 100 -

    Zitat

    Die Rahmenfrist beträgt seit x Jahren nur noch 2 Jahre, ohne Erweiterung durch Selbständigkeit o.a. Somit verfällt der Anspruch bereits nach einem Jahr, weil dann in der 2-jährigen Rahmenfrist keine 12 Monate Versicherungspflicht mehr liegen


    mal auf die Info von GG52 beziehend ja, Beispiel: Du arbeitest seit 12 Monaten 1.4.2011 bereits Versicherungspflichtig und gehst jetzt 12 Monate (besser sind wohl 11 ) in die Selbstständigkeit ohne freiwillige Beiträge nach § 28a SGB II.zu leisten und würdest am 31.03.2013 dann Arbeitslos dann würde man die letzten 24 Monate (Rahmenfrist) anschauen und erkennen das Du vom 01.04.2011 - 31.03.2012 eben grade noch die erforderlichen 12 Monate Versicherungspflicht erbracht hast. wirst Du am 15.04.2013 Arbeitslos sind dies nur noch 11,5 Monate und somit würde kein Anspruch mehr bestehen, es sei den es gelten immer volle Monate dann träte dieser Fall erst mit dem 01.05.2013 ein. Du musst also immer in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge geleistet haben, was Du aber durch die von GG52 genannte Möglichkeit erreichen könntest!