Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?

  • Da ich (55 Jahre) in Kürze Hartz IV bekommen werde, bin ich aus einer großen Wohnung in eine kleine Wohnung zu meiner Mutter gezogen, die alleine dort lebt. Die Wohnung meiner Mutter ist eine Eigentumswohnung. Sie hat mir nun einen Raum vermietet und mit Benutzung von Bad und Küche. Nun will mir aber das Arbeitsamt weismachen, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft sind, ergo das Einkommen meiner Mutter soll mit einberechnet (meine Mutter ist Rentnerin und hat Pflegestufe 1) werden. Ich für meinen Teil würde aber sagen, dass wir eine WG sind oder höchstens eine Hausgemeinschaft.
    Kann ich mich und wenn ja wie dagegen wehren?

  • Ja Frusti, so sehe ich das auch, Du bist nach dem 25. LJ eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft und Deine Mutter ist dies im Grunde auch.


    Ich würde nochmal mit dem SB sprechen und er soll Dir dann den § im SGB zeigen von dem er das ableiten möchte.
    Am Besten Du erklärst das zur Niederschrift!
    Sollte Dir dann ein Bescheid zugehen in dem das Job-Center dies anders sehen sollte, folgt Deinerseits ein Widerspruch gegen diesen Bescheid.


    Und wenn danach immer noch davon ausgegangen wird, das dies richtig ist bleibt Dir der Weg auf Klage vor dem Sozialgericht!


    Wenn man sowas liest kann man nur mit dem Kopf schütteln, liegt wohl daran das grade wieder ein junger Jahrgang auf die Öffentlichkeit losgelassen wurde, wie es scheint sitzen wieder überall neue Nachwuchskräfte - Altes Sprichwort: Neue Besen kehren gut !