Umzug von WG in eigene Wohnung

  • Hallo zusammen!


    Ich muss nocheinmal folgende Frage in den Raum werfen:


    Darf ein Ehepaar, welches in einer WG lebt in eine eigene 2-Raum-Wohnung umziehen?


    Zum Hintegrund:
    Ich bin Studentin (27)und gehe arbeiten. Bei einem Umzug könnte es sein, dass ich zusätzlich Wohngeld beantragen müsste.
    Mein Mann (noch paar Monate 25) bekommt ALG II/ Ü25.
    Er ist vor 1,5Jahren aus dem Ausland zu mir gezogen, da ich durch mein Studium ortsgebunden bin.
    Wir wohnen mit einem Mitbewohner (nicht Familie oder sonstiges, kein ALGII-Empfänger, Langzeitstudent der nebenbei arbeitet) in einer 3-Raum-Wohnung, wobei wir beide ein Zimmer von ca. 12qm haben und ein gemeinschaftliches WG-Wohnzimmer.
    Wir möchten gerne als Ehepaar unsere eigene Wohnung und Leben haben. Das WG-Leben wird zunehmend unerträglich (die Klassiker: unser Mitbewohner bedient sich im Kühlschrank, sieht uns in der Pflicht immer sauber zu machen, etc.)


    Auf Nachfrage auf dem Flur im Jobcenter teilte man uns mit, dass ein Umzug nicht genehmigt werden würde, da einem Ehepaar keine eigene Wohnung zusteht und wir nicht von Wohnungslosigkeit bedroht wären.


    Ist das so richtig? Müssen wir unsere Ehe in einer WG mit einer dritten Person führen und haben keine Möglichkeit umzuziehen?

  • Lieben Dank für die Antwort.


    "Angemessen" heißt, dass die Wohnung im Rahmen der Größen- und Preisvorgaben des Jobcenters liegen muss, richtig? Die Wohnung, die wir ins Auge gefasst hätten, läge unter diesen Grenzen.


    Gibt es dazu eine Vorschrift oder einen Paragrafen? Oder ist es eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters, ob er uns einen Auszug aus der WG in eine eingene Wohnung genehmigt?


    Da -wenn auch auf dem Flur- eine Umzugsgenehmigung verweigert wurde, wäre es hilfreich, wenn ich irgendetwas dazu in der Hand hätte, wenn wir das nächste Mal dazu beim Jobcenter vorsprechen :S

  • @ Poramba -

    Zitat

    Auf Nachfrage auf dem Flur im Jobcenter teilte man uns mit,


    ... dann habt ihr mit mir gesprochen :D :D :D - -- auf welchem Job-Center war das denn ???


    Glaubst Du nicht ??? - Und warum glaubst Du jemand anderem der auf dem Flur rum dackelt ???


    Leute, Leute heute ist wieder Lucki (Ver-) Äppelwoi Tag! :D fehlt nur noch das das am 11.11. war !!!

  • @ lacki -

    Zitat

    es gibt auch für h4-empfänger eine niederlassungsfreiheit


    ...da muss ich Dir widersprechen, ohne Zustimmung Deines Fallmanagers darfst Du doch überhaupt nicht den Einzugsbereich der ARGE / Job-Center verlassen, somit kannst Du Dich nicht einmal 10 m hinter dieser Grenze auf einer Parkbank zum Luftholen niederlassen ! :D Wenn Dich da einer sieht drohen Sanktionen!

  • @ Poramba -


    - Und warum glaubst Du jemand anderem der auf dem Flur rum dackelt ???


    Sehr amüsant, wirklich.
    Die Sachbearbeiterin meinte, dass sie ihren Chef diesbezüglich fragen müsse, weil sie sich nicht sicher ist und verwies uns des Zimmers. Wir sollten auf dem Flur warten. Dann kam sie mit oben geschriebener Antwort wieder - eben alles auf dem Flur.
    Was soll´s.



    Der Umzug würde ja innerhalb des Einzugsgebiet des gleichen Jobcenters stattfinden. Allerdings würden die Mietkosten insgesamt um schätzungsweise 23€ ansteigen. Die Drittel-Miete einer WG ist nunmal nicht die Hälfte der Miete einer eigenen 2-Raum- Wohnung. Darauf denke ich bezog sich auch die Auskunft, da die Mietkosten durch eine eigene Wohnung ansteigen würden im Vergleich zu der jetzigen Situation, wo das Jobcenter ein Drittel der WG-Gesamtmiete übernimmt.
    Meine Hoffnung war, dass man als Ehepaar eine Art Recht hat, eine eigene eheliche Wohnung zu beziehen und nicht mit Dritten wohnen muss.

  • @ poramba -

    Zitat

    Sehr amüsant, wirklich.


    das ist der Sinn des Ganzen, bei all dem Mist der den Menschen durch HARTZ IV entgegen schlägt, darf man den
    Humor nicht verlieren!


    Zitat

    Nur innerhalb einer Kommune würden die gesetzlichen Regelungen den Umzug von einer billigen in eine teurere Wohnung verbieten. In diesem Fall bekommt der Arbeitslose nur seine ursprüngliche, kostengünstige Miete erstattet.