Hallo,
ich bin selbständig. Da ich in Sommermonaten ohne ALG leben kann und in den Wintermonaten nicht, wurde von der Arge eine jahresbezogene Betrachtung in Erwägung gezogen. Es wird also der Gewinn nicht halbjährlich berechnet sondern ganzjährig. (Ein halbes Jahr zurück und voraus)
Nun muss ich ein Schreiben unterschreiben, welches mich zu dieser jährlichen Betrachtung zwingt. Wenn ich nicht unterschreibe, stellt dies eine Mitwirkungsverletzung dar. Ist dies richtig?
Können die mir 10% vom Geld für zukünftige Zahlungen verweigern oder auch rückwirkend?
Vielen Dank