ALG I Sperre wegen Ortsabwesenheit

  • Hallo,


    ich hatte Urlaub beantragt vom 1.2. bis 21.2. der auch bewilligt wurde. Nun hatte ich einen Termin am 28.2. zu dem ich nicht erschienen bin. Hab aber für den kompletten Februar mein ALG I erhalten. Hatte mich dann bei der Agentur für Arbeit abgemeldet vom 28.2. bis zum 15.3. und war auch am 16.3. wieder da um mich anzumelden. Nun habe ich Post bekommen, dass mir komplett das ALG I gestrichen wurde. vom 1.2. bis 15.3. da ich nicht arbeitsbereit war ohne wichtigen Grund. Hatte dort im Call Center angerufen und die meinten, dass ist rechtens weil ich länger als 6 Wochen nicht ortsanwesend war. Aber das wusste ich gar nicht, dass mir dann rückwirkend alles gestrichen wird. Warum zählt dort mein Urlaub mit rein. Der war doch genehmigt? Können die das machen? Und ich war gar nicht komplett 6 wochen ortsabwesend. War vom 22.02. bis 27.02. anwesend, aber da hatte ich ja keinen Termin. Die müssen mir das doch beweisen, dass ich angeblich nicht anwesend war oder???

  • Witzig. Aber da ich ja den Termin am 28.02. hatte und wusste ich kann ihn nicht wahrnehmen, hab ich mich ja abgemeldet. Aber warum bekomme ich kein Geld für den kompletten Februar? Ich soll das alles zurück zahlen + das Geld für die Kranken - und Pflegeversicherung!

  • ....Und ich war gar nicht komplett 6 wochen ortsabwesend War vom 22.02. bis 27.02. anwesend, aber da hatte ich ja keinen Termin. ...


    Das du vom 22. bis 27. anwesend warst spielt eigentlich jetzt keine Rolle mehr,


    . Die müssen mir das doch beweisen, dass ich angeblich nicht anwesend war oder???


    Genau das haben die doch eigentlich


    ...Nun hatte ich einen Termin am 28.2. zu dem ich nicht erschienen bin. Hab aber für den kompletten Februar mein ALG I erhalten. ....


    Wärest Du am 28.02. zum Termin gegangen oder hättest wegen der Einladung irgendwie reagiert, dann
    wäre zumindest ein Lebenszeichen von dir da gewesen. Solltest Du die Einladung noch haben, dort sollte auch in der Belehrung auf mögliche Rechtsfolgen hingewiesen wurden sein.


    .....Hatte mich dann bei der Agentur für Arbeit abgemeldet vom 28.2. bis zum 15.3. und war auch am 16.3. wieder da um mich anzumelden. ...


    Wann hast Du dich abgemeldet (persönlich oder per Telefon oder schriftlich) ?


    Zusammenfassend bis jetzt:
    Aus Sicht der Agentur warst Du ab 01.02. ortsabwesend (vorerst mit Genehmigung bis 21.02.).
    Als die Agentur am 28.02., weil ja die bekannte Ortsabwesendheit beendet sein sollte, mit Dir sprechen wollte, musste die Agentur feststellen, dass Du immer noch bzw. schon wieder (diesmal ungenehmigt) ortsabwesend bist.
    Am 16.03. meldest Du dich (wahrscheinlich persönlich). Somit ist aus Sicht der Agentur eine
    Ortsabwesendheit vom 01.02. bis 15.03. festzustellen. Die Zustimmung für den Zeitraum bis 21.02. wäre
    nur dann beachtlich, wenn du tatsächlich ab dem 22.02. den Aufforderungen der Agentur Folge leisten
    könntest. Am 28.02. war dies nicht so. Frühestens am 16.03. warst Du wieder verfügbar.



    ... Nun habe ich Post bekommen, dass mir komplett das ALG I gestrichen wurde. vom 1.2. bis 15.3. da ich nicht arbeitsbereit war ohne wichtigen Grund. Hatte dort im Call Center angerufen und die meinten, dass ist rechtens weil ich länger als 6 Wochen nicht ortsanwesend war. ...


    Ich hab nur mal versucht, dir die Sicht der Agentur darzustellen; so wie es deine Info's hergeben.
    dms

  • Witzig. Aber da ich ja den Termin am 28.02. hatte und wusste ich kann ihn nicht wahrnehmen, hab ich mich ja abgemeldet. Aber warum bekomme ich kein Geld für den kompletten Februar? Ich soll das alles zurück zahlen + das Geld für die Kranken - und Pflegeversicherung!


    Eine Voraussetzung für den Anspruch ist die Arbeitslosigkeit. Wenn ich das richtig sehe, ist am 13.03. die 6-Wochenfrist abgelaufen. Somit seit 01.02. nicht arbeitslos.
    Da die Beiträge zur KV und PV nicht von der Krankenkasse zurückgefordert werden können, gleichwohl gezahlt wurden, wird das von Dir gefordert. Dafür brauchst Du ja der Krankekasse nicht nachträglich den Monat Februar bezahlen.


    § 141 - Persönliche Arbeitslosmeldung

    (1) Die oder der Arbeitslose hat sich persönlich bei der zuständigen Agentur
    für Arbeit arbeitslos zu melden. Eine Meldung ist auch zulässig, wenn die
    Arbeitslosigkeit noch nicht eingetreten, der Eintritt der Arbeitslosigkeit aber
    innerhalb der nächsten drei Monate zu erwarten ist.
    (2) Die Wirkung der Meldung erlischt
    1. bei einer mehr als sechswöchigen Unterbrechung der Arbeitslosigkeit,

    2. ....
    (3) ...

  • Genau das haben die doch eigentlich


    Sie wissen nur das ich ab dem 28.02. nicht da war. Aber dafür hatte ich mich ja dann abgemeldet.



    Wann hast Du dich abgemeldet (persönlich oder per Telefon oder schriftlich) ?


    Mit meinem Vermittler habe ich am 01.03. telefoniert und habe es ihm mitgeteilt. Dann habe ich ja einen neuen Termin erhalten und da sollte ich die Änderungsmitteilung ausfüllen. Das habe ich auch gemacht.

  • Zitat

    Nein ich habe mich persönlich nicht zurück gemeldet. Hatte ja auf nen neuen Termin gewartet.


    Ääh, das glaube ich nicht. Bei der BA ist es gang und gäbe, dass bei der Genehmigung von OAW ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass man sich am ersten Tag danach persönlich aus der OAW zurückmelden muss...

  • Witzig. Aber da ich ja den Termin am 28.02. hatte und wusste ich kann ihn nicht wahrnehmen, hab ich mich ja abgemeldet. ...!



    Wann hast Du dich abgemeldet (persönlich oder per Telefon oder schriftlich) ?


    Mit meinem Vermittler habe ich am 01.03. telefoniert und habe es ihm mitgeteilt. Dann habe ich ja einen neuen Termin erhalten und da sollte ich die Änderungsmitteilung ausfüllen. Das habe ich auch gemacht.


    Wenn Du hier was erreichen willst, wird es schwer bzw. ist fast aussichtslos.


    Am 01.03. hats Du telefonisch dich für das Nichterscheinen am 28.02. entschuldigt?
    Verspätet ?

  • Ääh, das glaube ich nicht. Bei der BA ist es gang und gäbe, dass bei der Genehmigung von OAW ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass man sich am ersten Tag danach persönlich aus der OAW zurückmelden muss...


    Das weiß ich nicht. Wurde mir auch nicht gesagt. Mir wird jetzt nur gesagt, da ich mich am 28.02. nicht vorstellen konnte, wird angenommen ich war die ganze zeit ortsabwesend. War ich aber nicht. Jetzt im Nachhinein denke ich mir auch ich hätte mich mal gleich vorstellen sollen. Aber danach ist man ja immer schlauer. Hab mit denen noch keine großen Erfahrungen gemacht. bin das erste mal arbeitslos. aber jetzt gehts wohl los.

  • Wenn Du hier was erreichen willst, wird es schwer bzw. ist fast aussichtslos.


    Am 01.03. hats Du telefonisch dich für das Nichterscheinen am 28.02. entschuldigt?
    Verspätet ?


    japp leider verspätet. Im meinem Bekanntenkreis war was schlimmes passiert, dass ich am 27.02. da hin bin und bin dann am 28.2. nicht zum Gespräch und habe auch nicht dran gedacht mich tel. abzumelden. Auch ein Fehler gebe ich zu. Jetzt kann ich nur noch hoffen, dass mein vermittler etwas Verständnis hat. Trotz alledem finde ich es unfair mir komplett alles zu streichen.

  • Also liebe Leute so ganz bin ich mit der Erklärung über die OAW nicht einverstanden und zwar aus folgendem Grund, wenn ich mich Ortsabwesend melde auf dem JC und ich mach das regelmäßig und gerne, weil ich diese Vorschrift als Gängelung von ALG II Beziehern betrachte, dann erkläre ich grundsätzlich von wann bis wann ich OAW bin. Meist ist dies eh nur ein Tag oder das Wochenende und vor kurzem hatte ich dann eine Vertretung dort sitzen die meinte auch ich hätte mich zurück melden müssen. Da mein SB von mir weis das ich in diesen Dingen immer sehr genau bin, habe ich mich kurz in das Zimmer der Teamleiterin begeben und der mal erklärt wie das von mir ausgelegt wird ich war da auch über das Wochenende abgemeldet und ich melde mich gezielt für die Anzahl an Tagen ab. Ein ausdrückliches Erscheinen ist dann nicht erforderlich! Was also jetzt, mann kann doch nicht mal so und dann wieder mal so verfahren.


    Ich denke wenn klar der Zeitraum fixiert ist für den die OAW beantragt wird, ist eine nachträgliche nochmalige Rückmeldung völlig unberechtigt. Etwas anderes ist es wenn man sagt ich bin ab dem Tag X OAW und voraussichtlich am zurück, da ist das Ende offen!


    Und "Turtle 1972" wenn dann wieder mal eine Dienst oder Verfahrensanweisung von der BA vor liegt die das regelt, steht immer noch die Frage im Raum ob das Rechtens ist wie man da verfährt!

  • Hallo Horst ich sehe das auch so, dass ich mich nicht unbedingt zurück melden muss. Ich hatte ja auch gleich einen Termin zur persönlichen Vorstellung. Den ich ja dann aber aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen konnte. Und dann hab ich mich ja auch abgemeldet.


    Ja das sehe ich genauso. Was halten Sie von der Regelung das mir ab dem 01.02. kein Geld zusteht? Mal Erfahrungen diesbezüglich gemachtß

  • @ NaddioBo - klar hab ich auch schon mit einer Sanktion zu tun gehabt ! Ist aber für die ARGE nach hinten los gegangen der Schuss.


    Der Fall steht hier sicherlich noch unter meinen ersten Beiträgen im Forum, grob gesagt hatte man mir politische Aktivitäten zu Lasten des Maßnahmeerfolges unterstellen wollen, war nur schlecht das die Richter und Beisitzer nach dem 3. Zeugen eigentlich schon nichts mehr hören wollten, weil da das Urteil in den Köpfen schon feststand, aber wie die Richterin feststellte hatte die Verhandlung Rekordlänge von 12:00 - 15:45 Uhr - Ist aber immer schlecht wenn die Dozenten lieber Kaffee saufen gehen oder Pornobildchen aus dem Internet runter landen, ich glaube seit dem Zeitpunkt suchen die auch etwas gezielter aus mit wem sie Ihre Qualifizierungsmaßnahmen durchziehen. Zudem habe ich 3 Monate lang für kostenlose Öffentlichkeitsarbeit in und vor der ARGE gesorgt, täglich eine Stunde meinen Protest über diese Institution in den Räumlichkeiten und vor dem Eingangsbereich durchgezogen - dazu immer die Mittagspause der Damen und Herren abgepasst und das bei Regen Wind und was für Dreckswetter auch immer. Und Bestätigung kommt bisweilen auch aus den Reihen der ARGE / JC nur können das die Betroffenen nicht immer so äußern wie es vielleicht mal nötig wäre um noch mehr bewegen zu können, Muss ja nicht jeder so verkappt denken wie unsere liebe S-Kröte! :D


    Das Problem bei Dir "NaddiBo" sehe ich vielmehr darin das Deine dargelegte Rückmeldung vom 01.03. nur telefonisch erfolgt ist, wer also soll bestätigen das Du von Zuhause und nicht aus Timbuktu angerufen hast. Stell Dir vor O.u.g.a. ist jetzt in Brasilien und ruft am Montag auf der ARGE an und sagt ich bin wieder Zuhause. Hier glaubt ihm ja noch nicht mal einer das er wirklich nach Brasilien mit der Erlaubnis seines SB weg ist - wobei ihm Urlaub zusteht und wenn ihm den jemand bezahlt kann er doch wie jeder andere auch in Urlaub gehen, da ist es nämlich völliger Quatsch zu sagen er würde dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, muss er ja auch im Urlaub überhaupt nicht, aber er verarscht mit dieser Aussage alle anderen hier. Und genau so sieht das auch ein SB der angerufen wird.
    ich z,B. schicke meiner neuen SB gleich noch eine e-mail und gehe dann morgen einem Freund beim Ausbau der Heizung helfen, wenn man das erst vor 2 Stunden erfahren hat kann man das JC nicht mehr informieren, allerdings bekommt die SB am Mo oder Mi dann das Formblatt mit den Verdienstangaben und der Dauer - sowas muss Zeitnah erfolgen und ich gehe immer persönlich dort hin. Das ist bei Dir leider nicht gegeben! Frage ist aber ob Du dem SB gesagt hast Das Du nur an exakt diesen Tagen abwesend bist oder nur eine Abwesenheit ganz allgemein erfolgt ist.
    Hast Du das exakt terminiert, dann denke ich Dienstanweisung hin oder her , könnte ein Richter da auch zu einem anderen Urteil kommen, ich sehe dann die Rückmeldung als gegeben und da wäre es mir egal wie das die SB's sehen oder sehen müssen !° Dann würde ich den Kageweg beschreiten!