Hallo,
ich habe den Artikel zur Anrechnung von Einkommen auf Waisenrenten gelesen (http://www.sozialleistungen.in…einkommensanrechnung.html) und bin etwas irritiert.
Es wird gesagt, dass das maßgebliche Einkommen das Nettoeinkommen ist:
"Ermittlung des maßgeblichen Nettoeinkommens und Anrechnung
Inwieweit tatsächlich eine Anrechnung des Einkommens stattfindet, die zu einer Minderung der Waisenrente führt, hängt von dem Nettoeinkommen des Berechtigten ab.
Es wird durch Addition sämtlicher erzielter anrechnungsfähiger Einkünfte und unter Abzug der je nach Einkommensart unterschiedlich hohen pauschalen Abzugsbeträge ermittelt (§ 18b SGB IV)."
Den entsprechenden Satz habe ich leider bisher jedoch noch in keinem Gesetz finden können. Es wir immer nur von dem Bruttoeinkommen gesprochen, bzw. von Einkommen im Algemeinen. Kann mir hier jemand weiterhelfen? Das wäre klasse!
Viele Grüße