Komplizierte Konstellation - besteht Anspruch?

  • Moin zusammen,


    folgende Konstellation:


    Lebensgemeinschaft (meine Partnerin und ich). Wir sind beide noch verheiratet, jedoch getrennt lebend. Wir habe beide je ein Kind, das eine lebt bei uns, das andere bei meiner (noch-)Frau.
    Ich habe eine Immobilie, die ich jedoch nicht bewohne und die zum Verkauf steht.


    Ich bin berufstätig und habe derzeit ein Netto-Einkommen vor allen Belastungen von knapp 2.000 Euro, nach Belastungen noch von ca. 800 Euro. Meine Partnerin ist derzeit auf Jobsuche, sie bekommt Unterhalt von ihrem (noch-Mann) für sich und ihr Kind sowie das Kindergeld.


    Von allen Seiten wird uns nun geraten, HartzIV zu beantragen. Wir wollen das eignetlich nicht, weil wir bis jetzt ganz gut zurande gekommen sind, die Belastungen steigen jedoch, zumal sich meine Ex-Frau in immer mehr Dingen quer stellt.


    Ist es in dieser Konstellation sinnvoll, den Weg zum Amt zu wählen und welche Vorteile oder Nachteile haben wir (bzw. vor allem meine Partnerin)?


    Danke und Grüße


    F aus Wuppertal :)

  • Hallo DasF,


    da ALG II das Existenzminimum sichern soll, bleiben Verbindlichkeiten gleich welcher Art außen vor, mit anderen Worten: Das Amt interessiert sich nicht für Deine/Eure Verbindlichkeiten.
    In Anbetracht eines Netto-Einkommens von € 2000 + Unterhalt + Kindergeld + eine zu verwertende Immobilie ergibt sich für Euch kein Anspruch auf Sozialleistungen.


    Gruß Gawain

  • 2000 netto plus einmal kindergeld plus unterhalt der frau plus eine immobilie, die dann verwertet werden muss, das wird nichts mit hartz4. auch in wuppertal nicht. einfach mal mehr demut und bescheidenheit an den tag legen.


    Zitat

    weil wir bis jetzt ganz gut zurande gekommen sind,



    na siehste, geht doch!