Hallo zusammen,
ich braeuchte bitte einmal eure Meinungen zu folgendem Sachverhalt:
Unsere Bedarfsgemeinschaft besteht aus mir (51J), meiner Frau (51J) und Tochter (12J). Vier Kinder sind verheiratet und wohnen nicht mehr bei uns.
Durch medizinische Probleme bin ich auf ein Medikament angewiesen, welches zur Schmerzlinderung benutzt wird. Dieses Medikament gibt es nicht verschreibungspflichtig. Die Kosten für das Medikament belaufen sich von 32,95 bis 45,00 Euro (je nachdem wo ich die Medikamente einkaufe).
Genau da ist mein Problem: Beim Antrag auf Kostenübernahme musste ich nachweisen wie teuer das Medikament ist. Weil ich ein ehrlicher Mensch bin, habe ich angegeben das ich das Medikamet im Internet/Versandapotheke beziehe zum Preis von 32,95€ inkl. Versandkosten. In der normalen Apotheke kostet das Medikament 16 Euro mehr(!!)
Nach einigen Tagen kam die Ablehnung meines Antrags mit der Begründung das ich 10% meines Regelsatzes von 337,00 selbst zu tragen habe und wegen der fehlenden 75 Cent kein Härtefall vorliegen würde....
Ich habe Widerspruch eingelegt mit dem Hinweis auf fehlende Gleichberechtigung. Ich kann mir nicht vorstellen das andere Hilfebedürftige aufgefordert werden (wurden) nachzuweisen das Medikamente günstiger angeboten werden als in den Apotheken vor Ort. Nur wegen meiner Ehrlichkeit werde ich nun bestraft.
Widerspruch wurde abgelehnt mit der selben Begründung wie der ablehnende Bescheid.
Was nun?
Bringt Klage etwas?
Was für Argumente sollte ich dann noch bringen?
VG VM1016