Hallo an alle.
Wir haben als Energiequelle nur Strom im Haus. Kein Öl, kein Gas, Keine Nachtspeicheröfen, kein Kamin.
Die Wohnung wird mit Fußbodenheizung beheizt. Es gibt nur ein Zähler im Haus.
Wir sind Mann + Ehefrau und eine 18 jährige tochter. Die ARGE will nun uns monatlich mit 73.- € für Warmwasser belasten.
Ich habe schon beim Sozialgericht Klage dagegen eingereicht.
Könnte jemand mich mit Argumente versorgen ?
Danke.
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Wie errechnen sich die 73 Euro, wenn es keine getrennten Zähler oder Messgeräte gibt? Wie ermittelst du deine Warmwasseraufbereitungskosten?
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@ sozialfall - also wird das Mittel in euem Heizungssystem mit Strom erwärmt ???
Denke das ein Vorratsspeicher für das Wärmemittel ja irgendwie beheizt werden muss - Induktionsverfahren ect.!?? Kenn mich mit Heizungsanlagen nicht so aus aber einige funktionieren ja sogar mit Solartechnik, wobei sich in den leitungen dann ja eine Spezialflüssigkeit befindet und die wird bei euch über den Hausstrom erhitzt, kann mir nicht vorstellen das an dem Gerät dann keine Durchflussanzeige oder ein Stromverbrauchszähler dran sein sollte, soviel weis ich von unserer Öl-Heizung da ist auch ein Zählwerk dran und der Wasserverbrauch kann da auch reguliert werden!
Ansonsten kann ich nur berichten das die ARGE mir auch einen sehr hohen Anteil an Warmwasserverbrauch abziehen wollte udn letztlich beim Sozialgericht gescheitert ist, anteilig sollte ich nach dem Urteil einen lepischen Kleinbetrag abgezogen bekommen und inzwiscehn findet das mit dem letzten Leistungsbescheid auch schon nicht mehr statt! hatte hier auch schon was bei Bodo gepostet!
Stromkosten sind natürlich eure Sache, also musst Du schon irgendwie belegen wie hoch der Anteil für die Heizung ist! Zudem sind e-Heizungen bekanntlich sowieso Stromfresser wie man immer wieder hört und liest!
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Warmwasseraufbereitungskosten werden seit 1.1.2011 gar nicht mehr abgezogen, sondern sind nunmehr Bestandteil der zu berücksichtigenden Heizkosten. Wird mit Strom Warmwasser aufbereitet, so gibt es neu einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7 SGB II dafür: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html
Das sind so 8 Euro für eine erwachsene Person, für Kinder dann entsprechend weniger, kann man sich an hand des Paragrafen ja errechnen.
Demnach wären die Kosten für Warmwasser hier ca. 90 bis 100 Euro (wenn ich "wir" als z. B. 3 Personen werte), es gibt vom Amt nur die Mehrbedarfe und ein etwaiger Rest von 73 Euro wird nicht übernommen.
Da aber § 21 Abs. 7 SGB II sagt:
Zitatsoweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht
muss geklärt werden, wie der TE überhaupt seine Kosten für die Warmwasseraufbereitung ermittelt. 100 Euro im Monat sind nämlich wahnsinnig hoch. Soviel verbraucht meine Familie mit 4 Personen noch nichtmal an Kalt- und Warmwasser zusammen.Wenn schon allein der Strom für die Warmwasseraufbereitung 100 Euro monatlich ist, wie hoch ist dann der gesamte Stromabschlag, also Heizstrom und Lichtstrom? Das muss ja ein Wahnsinnsbetrag von um die 500 Euro sein...
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Wie errechnen sich die 73 Euro, wenn es keine getrennten Zähler oder Messgeräte gibt? Wie ermittelst du deine Warmwasseraufbereitungskosten?
Das ist das geheimnis des Sachbearbeiters.
Im Bescheid steht nur
* "Anpassung der Energiekosten". Nirgends wird erklärt wie hoch die Anpassung ist.
Ich habe mir das selbst errechnen müssen.@ sozialfall - also wird das Mittel in euem Heizungssystem mit Strom erwärmt ???
Denke das ein Vorratsspeicher für das Wärmemittel ja irgendwie beheizt werden muss -
Stromkosten sind natürlich eure Sache, also musst Du schon irgendwie belegen wie hoch der Anteil für die Heizung ist! Zudem sind e-Heizungen bekanntlich sowieso Stromfresser wie man immer wieder hört und liest!
Im Fußboden sind Bi Drähte eingelassen. wenn der Strom durch sie hindurch fließt erwärmen sie sich.
Dadurch wird der Boden geheizt.
Der einzige Speicher im Hause ist ein Tank mit ca. 180 Liter Wasser. damit wird das Heise Wasser für Bad breit gestellt.
Du kannst es mir glauben, da hängt kein Zähler davor.
Wir haben ein Zähler und der zählt die gesammte Energie. Ich schwöre .:)" Irgendwie belegen" ist gut.
Kleiner Scherz falls erlaubt: Bist du ein Mitarbeiter des JC ? -
Wenn schon allein der Strom für die Warmwasseraufbereitung 100 Euro monatlich ist, wie hoch ist dann der gesamte Stromabschlag, also Heizstrom und Lichtstrom? Das muss ja ein Wahnsinnsbetrag von um die 500 Euro sein...
Ich habe nicht geschrieben dass das JC von unsrem Regelbedarf 100 .- € für warmwasser abziehen möchte.Meine Worte waren 73.- € Abzug vom Regelbedarf.
Wo du die 100.- € her hast weiss ich nicht.
Grüße. -
Warmwasseraufbereitungskosten werden seit 1.1.2011 überhaupt nicht mehr vom Regelsatz abgezogen. Im Gegenteil: wenn man mit Strom heizt, gibt es sogar noch einen Mehrbedarf.
Habe ich alles geschrieben und verlinkt.
Was bezahlt ihr denn derzeit an Stromabschlag und wieviel davon übernimmt das Amt als Heizkosten?
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@ sozialfall - - klasse Scherz! - Nein dazu zählen hier andere!
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wenn man mit Strom heizt, gibt es sogar noch einen Mehrbedarf.
Danke Turtle für deine Hilfe.
Diesen Satz verstehe ich nicht.
[/QUOTE]
Was bezahlt ihr denn derzeit an Stromabschlag und wieviel davon übernimmt das Amt als Heizkosten?[/QUOTE]
Zur Zeit müssen wir 300.- € vorauszahlung leisten, aber der Grund war dass ein Badfenster verrottet war und die Scheibe nur noch lose auf dem Rahmen lag und das Bad trotz ständige Beheizung in der Nacht auf 10 Grad kalt wurde. Die Badetüre war ( ist immer noch ) undicht und so mussten wir dauernd auf voll heizen.
Bevor das Fenster kaputt wurde kamen wir mit 190.- € aus.
Der Hausbesitzer hat letzten Monat das Fenster ausgetauscht. -
@ sozialfall -
ZitatDiesen Satz verstehe ich nicht.
oh, oh jetzt kriegst Du von Turtel 1972 bestimmt einen Rüffel, was es daran nicht zu verstehen gibt und das Du besser in der Schule hättest aufpassen sollen. Komm blos nicht auf die Idee zu erklären das Amtsdeutsch und §-Getexte nicht Dein Lieblingsfach in der Schule war. Diese Rechtsversteher mit Jura-Abschluss haben alle das gleiche Problem, sie können sich einfach nicht vorstellen das es Menschen gibt für die ein Leben nach Gesetzeslagen nicht unbedingt ein erstrebenswertes Ziel ist. Für manche der Andersdenkenden sind Vorschriften halt eher ein notwendiges Übel die man möglichst umschiffen sollte. Unsere Möchte-gern-Advokaten richten aber letztlich lieber Ihr Lebensziel auf § aus und sind stolz darauf wenn sie Ihrem Nachbarn die Rechtslage erklären können wenn das Laub vom Kirschbaum im Herbst auf Ihrem Rasen landet wer die Blätter entfernen muss, und das im Sommer der tägliche Diebstahl der roten Früchte allenfalls eine Vorbeugende Massnahme ist um zu verhindern dass die Kirschkerne neue Triebe im Rasen bilden! Ich freu mich immer wenn diese §-Reiter dann von der Ordnungsamtstussie ne Knolle wegen "Falschem Parken" bekommen und der kleine Dienstweg dann nicht mehr zu einer Streichung des Vergehens führt, kommt leider nur viel zu selten vor ! Alle haben sich an § zu halten, nur sie selber wären ja am Liebsten auch gleich die Richter!
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Sozialfall,
am Besten setzt du Hrn. H. G. auf "ignore".
Mehrbedarf:
Zitat(7) Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung) und deshalb keine Bedarfe für zentral bereitgestelltes Warmwasser nach § 22 anerkannt werden. Der Mehrbedarf beträgt für jede im Haushalt lebende leistungsberechtigte Person jeweils
1.
2,3 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 Nummer 2, Absatz 3 oder 4,
2.
1,4 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 oder § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten im 15. Lebensjahr,
3.
1,2 Prozent des Regelbedarfs nach § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres oder
4.
0,8 Prozent des Regelbedarfs nach § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres,soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht oder ein Teil des angemessenen Warmwasserbedarfs nach § 22 Absatz 1 anerkannt wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html
Ihr zahlt also 300 Euro Stromabschlag. Wieviel davon werden vom JC als Heizkosten berücksichtigt?
Und nach wie vor die Frage: wie hast du die 73 Euro für die Warmwasseraufbereitung ermittelt? -
Sozialfall, am Besten setzt du Hrn. H. G. auf "ignore".
Wer ist Herr H.G. ?Ihr zahlt also 300 Euro Stromabschlag. Wieviel davon werden vom JC als Heizkosten berücksichtigt?
Und nach wie vor die Frage: wie hast du die 73 Euro für die Warmwasseraufbereitung ermittelt?
Erst habe ich ein Bescheid bekommen der mit dem Satz überschrieben war
" Anpassung der Warmwasserkosten". Mit einem Stern davor.
Es wurde nirgends erklärt wie viel die Summe bei der Anpassung beträgt.
Ich nicht Faul, Wiederspruch.
Erst bei der Ablehnung des Wiederspruchs wurde mir erklärt dass bei den Erwachsenen jeweils 25. € ( und paar zerquetschte ) und bei der 18 Jährigen Tochter paar Cent weniger einbehalten werden soll.
Also bedeutet das dass die 300.- € um 73.- € gemindert werden sollen.
Daneben wurde mein Antrag auf die Begleichung der Nachzahlung 85.- € , für 2011 mit der Begründung abgelehnt dass das JC viel zu viel für unser Strom bezahlt hat und deshalb die Nachzahlung nicht bezahlt werden würde.
Ich vermute dass das eine Schickane sein soll weil ich den Chef des JC s bei der Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdacht angezeigt habe.
Ja ja Harz 4 Empfänger sind bekanntlich rotzfrech.Nebenbei habe ich erfahren dass mir seit 3 Jahren jeden Monat 10.- € für ein Parkplatz abgezogen wurde.
Bei dem Parkplatz handelt sich um eine für jedermann zugängliche Fläche ohne Dach oder Wände.
Lustig dabei ist dass wir überhaupt kein PKW besitzen und im Mietvertrag bertagsmäßig kein Posten dafür berechnet wird.
Ich habe soffort Klage dagen eingereicht und Rückerstattung verlangt. -
Also, es ist folgendes:
Normalstrom muss du selbst aus dem Regelsatz bezahlen, Heizkosten und die Kosten für Warmwasseraufbereitung muss das Jobcenter tragen.
Die vollen 300 Euro werden also nie übernommen, es kann nur ein Teil übernommen werden.
Und ich würde halt gern wissen, wieviel von den 300 Euro derzeit das Jobcenter bezahlt. Und wie das errechnet wurde.
Du kannst ja auch die ganzen Bescheide mal einstellen (anonymisiert), vielleicht wird man dann daraus schlauer. Ansonsten würde ich dir raten, einen Beistand zu suchen. Also zum Rechtsanwalt zu gehen oder zu einem Arbeitslosenverein.
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Ich glaube, ich weiß, was los ist. Man rechnet von den 300 Euro für Strom den Regelsatzanteil für Strom raus. Das bedeutet, dass dein JC für Heizung und Warmwasseraufbereitung also 227 Euro übernimmt.
Die 73 Euro für den Allgemeinstrom musst du wie jeder andere ALG 2 Empfänger aus den Regelsätzen bezahlen. Das ist korrekt so. Wie ich schon schrieb: die vollen 300 Euro bekommst du niemals bezahlt, das geht nicht, weil Strom nunmal Bestandteil des Regelsatzes ist.
Bzgl. des Pkw-Stellplatzes vermute ich, dass euer Vermieter das irgendwann mal so in der Mietbescheinigung aufgeführt hat. Akteneinsicht sollte da Abhilfe schaffen.
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Also, es ist folgendes:
Normalstrom muss du selbst aus dem Regelsatz bezahlen, Heizkosten und die Kosten für Warmwasseraufbereitung muss das Jobcenter tragen.
Die vollen 300 Euro werden also nie übernommen, es kann nur ein Teil übernommen werden.
Jetzt verstehe ich endgültig nichts mehr.
an andre Stelle heißt es seit Januar. 2011 darf das JC nichts mehr vom Regelsatz abziehen.Und ich würde halt gern wissen, wieviel von den 300 Euro derzeit das Jobcenter bezahlt. Und wie das errechnet wurde.
300.- € weniger 73.- € macht nach Adam Riese 227.- €.Du kannst ja auch die ganzen Bescheide mal einstellen (anonymisiert), vielleicht wird man dann daraus schlauer. Ansonsten würde ich dir raten, einen Beistand zu suchen. Also zum Rechtsanwalt zu gehen oder zu einem Arbeitslosenverein.
Das kann ich nicht. Wie sollte ich das machen ???? -
Zitat
Jetzt verstehe ich endgültig nichts mehr.
an andre Stelle heißt es seit Januar. 2011 darf das JC nichts mehr vom Regelsatz abziehen.Ja, deine Kosten für die Warmwasseraufbereitung. Aber doch nicht für den Allgemeinstrom (Kühlschrank, Herd, Fernseher, Licht etc...)!!! Der ist nach wie vor im Regelsatz enthalten.
Zitat300.- € weniger 73.- € macht nach Adam Riese 227.- €.
Ja, hab ich auch schon errechnet:
ZitatDas bedeutet, dass dein JC für Heizung und Warmwasseraufbereitung also 227 Euro übernimmt.
Ich denke, damit seid ihr doch gut bedient. 73 Euro für Licht, Kühlschrank, Herd, Fernseher, sonstige elektrische Geräte usw.
Ich glaube nicht, dass ihr für normalen Strom wirklich weniger verbraucht. Ich glaube eher mehr, oder? Oder denkst du, dass eure Heizkosten und die für die Aufbereitung von Warmwasser noch höher sind als 223 Euro und die für euren sonstigen Strom niedriger als 73 Euro?ZitatDas kann ich nicht. Wie sollte ich das machen ????
Einscannen. Ist aber inzwischen unnötig, da klar ist, dass mit den 73 Euro nicht das Warmwasser gemeint ist, sondern der Allgemeinstrom. Den ihr nunmal wirklich selbst zahlen müsst.
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@ Turtle 1972 -
ZitatEinscannen.
...diesen Vorschlag habe ich vor Jahren auf der ARGE / dem JC gemacht???
Statt dessen wird Kopiert !!! So sieht das bei euch aus ! Da rennen nicht nur den ganzen Tag die SB's überflüssig durch die Räume um zu einem einzigen Gerät zu gelangen, bei dem nach genauer Betrachtung auch noch Lücken im Datenschutz bestehen,
da sind die Erfassungsprogramme so lächerlich aufgebaut das ein Einscannen einer Unterlage gar nicht im Programm vorgesehen ist, abgesehen davon das alle paar Monate ein neuer Beauftragter für diese Systeme dann wieder ein neues noch besseres Programm vorschlägt weil er während der letzten Weiterbildung doch etwas dazu gelernt hat und dies für wichtig erachtet. Sag doch mal ganz ehrlich wie viele Programme sind es denn inzwischen 4,5,6 oder noch mehr....!?
Scanner kommen nicht in Betracht weil die Programme mit denen der Sachbearbeiter die Kundenerfassung macht,so beschissen aufgebaut sind das weder eine elektronische Datei noch eine Erfassung mittels Scanner dort vorgesehen sind!
und dann verlangst Du von "sozialfall" das er über diese Techniken verfügt und beherrscht ! Leute, Leute mich trifft der Hau !Sozialfall hat zudem Eingangs geschrieben das er nur über ein Stromverbrauchs-Erfassungsgerät verfügt, konnte ich mir auch nicht so ganz vorstellen, aber wenn Du die Traeds zuvor gelesen hättest, hätte sich die Fragestellung nach dem anteiligen Strom für die anderen Verbrauchsstellen erübrigt, somit stelle ich fest, Du liebe turtle 1972 bist auch nicht so überlegen sorgfältig und clever wie Du das immer von anderen verlangst, sonst hättest Du das erkannt und Dir die Frage sparen können!
@ sozialfall - richtig in der Aussage von Turtle1972 sehe ich den Umstand das Du niemals die vollen 300 € vom JC erhalten wirst, denn jeder andere muss auch den Strom aus dem Regelsatz bestreiten den er nicht für die Heizkosten ansetzen kann. Ein Rechtsstreit beinhaltet meiner Meinung nach sodann auch das Risiko, das der Mehrbedarf beim Verbrauch aus dem Umstand des kaputten Fensters beruht. Für die Schlampigkeit Deines Vermieters kann meiner Meinung nach die Allgemeinheit nicht aufkommen, hier hättest Du vielleicht das Mittel der Mietminderung anwenden müssen - Dein Problem ist das man im Nachhinein immer den Schlaumann geben kann, der Richter aber wohl den Sachverhalt auch so beurteilen wird und Du somit wegen dieses Eigenverschuldens ( die Mietminderung eben nicht praktiziert zu haben) letztlich auf den Mehrkosten sitzen bleiben wirst, weil Du die ja nach erledigter Behebung des Mangels wohl kaum noch dem Vermieter dafür im Nachhinein eine Kürzung aufbürden kannst!
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