Hallo
Es wäre sehr schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte
Es geht darum das ich, Hartz4 Empfängerin letzes Jahr im August mit einen guten Bekannten eine WG gegründet habe. Weil 1. seine Frau verstorben ist und er nicht mit der Situation zurecht gekommen ist und das Alleinsein nicht ertragen konnte. 2. weil auch ich sehr einsam gewesen bin, dazu kommt noch das ich einige chronische Krankheiten sowie eine mittlere bis schwere Depression habe, und auch körperlich eingeschränkt bin. Mein WG Partner ist gesundheitlich noch fit und hilft mir eben bei Bodengängen usw.
Finanziell kommt keiner für den anderen auf. also keine gemeinsamen Konten usw.
Mein Bekannter hat von mir einen Untermietvertrag bekommen und ich habe das alles auch bei der Arge ordnungsgemäß gemeldet.
Meine Frage ist :
Was passiert wenn ein Jahr vorüber ist ? Ich habe schon des öfteren gelesen und gehört, dass nach einen Jahr zusammenwohnen, von der Arge automatisch von einen eheähnlichen Verhältnis ausgegagngen wird.
Was aber in unseren Fall NICHT der Fall ist und auch nicht sein wird.
Kann Arge mir meinen Lebensunterhalt, Miete usw so ohne weiteres sperren ?
Und was gibt es für Möglichkeiten Einspruch bei Arge zu erheben ?
Einen schönen Tag noch
Ich hoffe es kann mir jemand helfen.
Irmi