Hallo liebe Gemeinde!
Gleich zuerst möchte ich erwähnen das ich seit Sommer 2011 in Scheidung lebe. Vorher lebte ich mit meiner noch Ehefrau und unseren drei Kindern in einer gemeinsamen Wohnung.
Zum Thema:
Im September 2011 bekam ich die Betriebskosten 2010 mit einer Gutschrift von 480€. Diese wurde mit noch älteren Mietschulden von uns verrechnet und es gab daher keine Auszahlung.
Wichtig zu wissen ist das ich im Jahre 2010 natürlich noch mit 5 Personen im Haushalt lebte. Ich, Frau und eben unsere Kinder.
Nun möchte die ARGE natürlich diese 480€ Gutschrift die wir ja von der Wobau bekamen wieder haben weil es zusätzliches Einkommen gewesen ist. Auch logisch ganz klar!
Nun ist ein Schreiben bekommen das ich diese 480€ zurück zahlen soll, natürlich mit einer Anhörung noch vorher.
Ich war der Hauptmann kann man so sagen in der Familie. Also derjenige der nach dem Jobverlust durch Krankheit immer die Anträge eingereicht hat für unsere Familie um Hartz4 zu beziehen.
Nun möchte ich wissen ob diese 480€ nicht unter allen 5 Personen aufgeteilt werden müssen? Wir lebten im Jahre 2010 ja nun mal zusammen in dieser Wohnung. Ich lebe nun alleine und meine Frau natürlich in einer eigenen Wohnung mit unsere Kindern seit Sommer 2011 und bezieht auch immer noch Hartz4.
Ich habe die ARGE angrufen und die konnten mir am Telefon nicht sagen wie das Gesetzlich geregelt ist. Nun kann mir aber keiner erzählen das ich der erste bin bei dem das so ablief. Kann mir jemand sagen ob ich damit richtig liege das dies aufgeteilt werden muss unter allen 5 Personen oder soll ich das alleine tragen.
Hoffe hier auf etwas Hilfe und Information. Genauso hoffe ich das ich das einigermaßen verständlich geschrieben habe. Ansonsten bei Fragen werde ich unverzüglich Antworten so gut es geht.
Beste Grüße MisterXXX