Guten Abend!
Ich muß ein wenig ausholen:
Wie aus dem Titel erkennbar ist, stehe ich zur Zeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die Arbeit an sich hat wenig mit meiner Ausbildung (Fachinformatiker SI) zu tun, da ich aber vor Antritt der Arbeit bereits ALG II bezog, nahm ich diese Möglichkeit natürlich an, um aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen. Dies ist mittlerweile fast zwei Jahre her.
Da mein bereits einmal verlängerter Arbeitsvertrag (immer ein Jahr) bald ausläuft und ich mit dieser Arbeit beruflich auch nicht weiterkomme, habe ich nach Weiterbildungsmöglichkeiten gesucht, die auf meinen Ausbildungskenntnissen aufbauen und diese erweitern.
Als ich mich in einem Bildungsinstitut beraten ließ und mit den Weiterbildungsangeboten zum Arbeitsamt ging (Termin mit Beraterin), war ich überrascht, daß diese Bemühung positiv aufgenommen wurde. Die Beraterin erkannte außerdem, daß ich ja bei meiner momentanen Arbeit "unter meinem Ausbildungsniveau" arbeiten würde und meine ausgesuchte Weiterbildung gut gewählt sei. Somit stimmte sie der Förderung der Weiterbildung zu.
Da mein Arbeitgeber dazu neigt, sich mit Entscheidungen über Verlängerung oder Auslaufenlassen der befristeten Arbeitsverträge Zeit zu lassen und diese sehr kurzfristig zu treffen, komme ich nun zu meinem eigentlichen Problem:
Wie verhält es sich rechtlich mit der Weiterbildung (Bildungsgutschein), wenn ich entschließe, mit dem Weiterbildungsinstitut letztendlich den Vertrag abzuschließen, mir mein Arbeitgeber dann aber auf einmal doch eine Verlängerung anbieten würde?
Ich frage deshalb, weil mir nicht klar ist, ob es in dieser Situation eine Pflicht zur Annahme des Arbeitsangebotes gibt, bzw. ob nicht normalerweise die Ablehnung der Verlängerung eines Arbeitsvertrages vom Arbeitsamt ebenso negativ bewertet werden würde wie eine arbeitnehmerseitige Kündigung. Kann mich da jemand aufklären?
Ich sehe die angestrebte Weiterbildung als große Chance an, beruflich weiterzukommen, möchte aber nicht wegen Wissenslücken in Rechten und Pflichten in die Situation geraten, die Arbeit UND die Weiterbildungsmöglichkeit zu verlieren und außerdem eine dreimonatige ALG-I-Sperre zu riskieren.
Ich hoffe, ich habe nicht zu viel drumherumgeredet. Über eine fundierte Erklärung bzw. Ratschlag würde ich mich freuen!
Mit besten Grüßen,
Wolfsrabe