Muss mein vater noch Unterhalt zahlen?

  • Hallo zusammen!!


    Ein weiteres mal wird gefragt, ob der Vater noch Unterhalt zahlen muss.


    Ich bin 21 Jahre alt. Meine Eltern sind seit 1993 geschieden. Mein Vater hat mal, mal garnicht regelmäßig unterhalt gezahlt.
    Ich bin damals vom Gymnasium geflogen. Habe wohl viele Sachen nicht gelernt, die ein Vater mir hätte beibringen müssen und habe so viel Zeit - nach dem Gymnasium Rausschmiss - mit Unsinn verbracht. Ich habe höchstens mal nen 400€ angenommen.
    Vor ca. 1,5 Jahren habe ich es dann mal am Abendgymnasium versucht. Jedoch habe ich abgebrochen.
    Jetzt versuche ich es auf ein neues. Ich habe mein Umfeld geändert und ich werde es schaffen. Nur sagt mein Vater er braucht keinen Unterhalt mehr zu zahlen, weil ich ja schon eine 1. Ausbildung (das Abendgymnasium ist wohl so definiert) abgebrochen habe. Seit meinem 18. Lebensjahr hat mein Vater keinen Cent unterhalt mehr gezahlt.
    Nun möchte ich einfach wissen, ob ich noch ein Recht auf seinen Unterhalt habe, und wie ich am besten an die Sache rangehe.
    Bin für alle Fragen offen.


    Vielen Dank schon mal!

  • Hallo erzhund,


    Du hast nur dann einen Unterhaltsanspruch ggü. beiden Elternteilen, wenn Du Dich schulischer oder beruflicher Ausbildung befindest. Das Abendgymnasium zählt nicht dazu. DU solltest schon 35. Stunden in der Woche mit der Ausbildung betraut sein.


    LG

  • @ Chico -

    Zitat

    schulischer oder beruflicher Ausbildung befindest. Das Abendgymnasium zählt nicht dazu.


    Worauf bezieht sich dies Aussage !? Kannst Du "erzhund" da einen Paragraphen benennen wonach das so geregelt ist ? Er schreibt er sei 21 und verfügt über keinen Schul oder Ausbildungsabschluss, demnach sind beide Elternteile nach meinem Empfinden sehr wohl zum Unterhalt erst einmal grundsätzlich noch verpflichtet, selbste wenn er keine Abendschule besuchen würde!

  • Ein gymnasialer Abschluss ist keine Ausbildung, sondern nur die Voraussetzung dafür. und natürlich ist dein Vater dir gegenüber unterhaltsverpflichtet solange, bis du "entweder" eine abgeschlossene Ausbildung hast, bei er er dich unterhaltsmässig begleitet hat, und - oder du das 27. Lebensjahr vollendet hast. Alles Andere ist Quatsch.

  • Korrekt ist, dass es gerichtlich unterschiedlich gesehen wird:


    Zitat

    Erwerbsobliegenheit


    Ein Volljähriger, der nach Abschluss seiner allgemeinen Schulausbildung weder eine Berufsausbildung aufnimmt noch hinreichende Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nachweist, verletzt nachhaltig seine Ausbildungsobliegenheit. Auch der Besuch der Abendschule begründet in diesem Fall keinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt gegenüber den Eltern. Vielmehr muss der Volljährige seinen Lebensunterhalt primär selbst verdienen und seine Arbeitskraft dabei nach ähnlich strengen Maßstäben nutzen wie Eltern, die minderjährigen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.02.2004 - 3 WF 8/04, FamRZ 2004, 1890).


    http://www.kanzlei-doehmer.de/Vollj_29.htm



    http://www.finanztip.de/recht/familie/kindesunterhalt-ausbildung-abendschule.htm

  • @ erzhund - ich bin 1975 auch auch einige Jährchen zur Abendschule gegangen, Einen Job zu finden war da weniger das Problem, bin als Jungbote in einem Unternehmen von morgens 08:00 Uhr bis Nachmittags um 17:15 Uhr dort ein Jahr durch Osnabrück gelatscht und gefahren (mit einem Korbfahrrad) und in der Folge da in dem Betrieb auch in die kfm. Ausbildung über 3 !/2 Jahre gegangen und hatte im Monat 280 Brutto für Netto plus Urlaubs und Weihnachtsgeld, damit wir nichts vergessen! Wenn Du mir erzählen willst das Du keinen 400€ Job bekommen könntest, den ich in solchen Fällen für durchaus angemessen akzeptieren kann, dann erzählst Du gelinde gesagt Mist!


    Wie Du geschrieben hast, was Dir fehlt ist die Disziplin die Sachen nicht nur anzugehen sondern auch durchzuhalten!


    Ich hab in den Jahren über 2/3 der Leute aufgeben gesehen und viele davon hatten wesentlich optimalere Bedingungen, die paar die schlechtere Bedingungen hatten die habe ich bedauert, aber das waren kleine 3 Leute!!!


    Wenn Du Dein Umfeld zum positiven verändert hast, Glückwunsch - aber das Leben ist bisweilen manchmal etwas härter, kann nicht jeder soviel Sahne im Leben haben wie unsere liebe Turtle 1972 die mal eben zum Start ins eigene Leben nen 6-stelligen Betrag vom den Eltern mitbekommt und nicht weis was es heisst jeden Pfennig oder heute Cent 4 mal umzudrehen bevor man den für irgendwas ausgibt und danach trotzdem in den Schulden landet.


    Leider ist die Bundeswehr ja heute für Jungs wie Dich nicht mehr Pflicht, ich sag immer: Mag nicht immer sehr sinnvoll sein da die Monate abreissen zu müssen, aber einigen Leuten würde das bestimmt auch nicht schaden mal eine etwas andere Realität kennen zu lernen als sich von jedem den Arsch nachtragen zu lassen!


    Ich beziehe zwar auch schon ein paar Jährchen ALG II nur behaupte ich mal das habe ich mir nach wie vor noch in ausreichendem Umfang verdient! Selbst wenn das einige anders sehen werden! Die dürfen da auch gerne Kritik dran üben das ich 400 € Jobs und 1- Maßnahmen ablehne, allerdings ist es das dann auch schon was ich denen zugestehe!


    Wenn Du Deinen Vater kennst, dann besuch Ihn doch mal und stell ihm die Frage warum er Dich nicht unterstützt! Mag sein das er das nicht kann, aber wenn er das kann, dann sollte er eigentlich beurteilen können wie glaubhaft Dein Anliegen ist und ich denke das ist der Grund woran Du scheiterst! Ihm klar zu machen das Du die Unterstützung wert bist - wie gesagt, wenn er diese aufbringen kann!

  • @ Turtle1972 - ich bin erstaunt welcher Wandel sich bei Dir vollzogen hat, Gratulation!


    Im geschilderten 2 Fall aus Brandenburg geht es aber nicht um das Abendgymnasium, Ich würde das zwar auch mal mit einbeziehen aber im Text heisst es :

    Zitat

    Der Besuch einer Abendschule für Erwachsene zwecks Erlangung des Realschulabschlusses, obgleich bereits ein Hauptschulabschluss vorliegt, zählt nach Auffassung des Oberlandesgerichts Brandenburg noch zur allgemeinen Schulausbildung.


    ...und auch auf den nachfolgenden Beruflichen Werdegang würde anscheinend dieser Anspruch dann unstrittig abgewiesen werden. So zumindest würde ich den Text interpretieren!

  • Ich bin der Meinung, dass die Eltern generell nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sind, weil von den Kindern verlangt werden kann, dass sie ihre Ausbildung zügig durchführen. Das ist hier nicht der Fall. Eine Zeitlang gar nichts gemacht, nur rumgegammelt, Abendgymnasium abgebrochen.

  • Hallo erzhund,


    Ich sage nein dein Vater braucht keinen Ku mehr zu zahlen!!!!!!


    1. Hast du mehrfach versucht das Abi zu machen, ohne erfolg!!!!!
    - Das Gesetz besagt ganz klar, das nur dann Unterhalt gewährt wird wenn diese auch den Fähigkeiten entspricht UND die notwendige Zielstrebigkeit vorhanden ist.


    2. Da du bisher auch keine Ausbildung oder Ähnliches absolviert hast, womit willst seit den Rausschmiss vom GYM denn den KU rechtfertigen, also Richtig das dein Vater keinen Ku mehr gezahlt hat.


    3. Das du deinen Vater für DEIN Versagen verantwortlich machen willst, ist doch wohl nur daneben. Dafür das Du Mist gebaut hast und vom Gym gefolgen bist, deine Schuld und such die Fehler erstmal bei dir.


    - Der falsche Freundeskreis auch deine Schuld, stell dir lieber mal die Frage ob du diese Freunde nicht auch gehabt hättest wenn deine Eltern sich nicht getrennt hätten, wohlbemerkt du schreibst 1993 getrennt du warst also gerade mal 2 jahre alt.


    4. Es wird ZEIT das du dein Leben auf die Reihe bekommst, einen neuen Umgang hast du dir schon gesucht, jetzt bring den
    rest auch noch den weg.


    Wie Ich ich immer zu sagen Pflege " Der Weg ist das Ziel"


    Viel Glück für deine Zukunft, es wird ein harter Weg aber wenn du Ihn schaffst, wirst du das Ziel umso mehr zu schätzen wissen.

  • Vielen lieben Dank für eure realistischen Aussagen. Ihr seid eine große Hilfe.


    Jedoch möchte ich hier zu jedem, der irgendwas in meinen Text und meine Geschichte rein interpretiert hat, und wohl aus persönlichen Frustereignissen hier so eine unverschämte Scheiße erfindet, sagen, dass sie mal nachdenken sollen, bevor man so etwas schreibt. Ihr macht lächerlich. Ihr kenn mich nicht. Diplomatische Hilfe ist etwas anderes. Und deine möchtegern Psycho-kindergarten-Analyse ist hier völlig fehl am Platze.
    Ich frage hier nach Unterhalt, nicht nach lebenserfahrung oder fünftklassiger Psychoanalyse. Lächerlich!

  • Und wenn wir schon mal dabei sind: Ich war 9 Monate beim Bund. Und der Experte, der meinte ich war ja nur 2 (ich war 3) als meine Eltern sich scheiden liessen, dem soll gesagt sein, dass ein dreijähriges eine Scheidung viel mehr belastet als einen 9 jährigen, weil ein 3jähriger die Scheidung bemerkt, aber 0 verarbeiten kann (das verständnis dafür ist nicht möglich/entwickelt). Grade bei so kleinen Kindern bleiben diese unverarbeiteten Dinge emotionale "Wunden" für das Leben. Ich will mich nicht selbstbemitleiden. ich will nur klar stellen, was hier teilweise für ein Müll geschrieben wird.
    Nicht jeder kommt aus so einer sozial perfekten Familie wie du engstirniges Reh!



    Dennoch Danke für jede sachliche und freundliche Antwort!

  • @ sundown - so ganz unberechtigt ist die Klatsche zurück vom erzfeind auch nicht, denn jede Scheidung hat Folgen für die betroffenen Kinder egal wie alt er zu dem Zeitpunkt war, fehlte in der Folge sicher auch mal das was man unter "vom Vater vermittelte Eigenschaften" bezeichnet. Schön mal zu hören das bei den vielen allein erziehenden Muttis wohl doch des öfteren welche drunter sind die das nicht auf die Reihe kriegen. Ich sehe das viele dieser Kinder egal in welchem Alter sich die Eltern getrennt haben damit Probleme haben - mag sein das denen eine gewisse Härte dann fehlt um sich mal in Situationen durchzuboxen wo dies angebracht wäre, aber zu sagen das ein Kind das nicht mitbekommt ist gelinde gesagt Quatsch, denn die Zeit bleibt ja nicht an diesem Tage stehen und die Entwicklung bezieht ja nicht nur den Tag der Trennung inm das weitere Leben ein sondern wohl auch den Umstand ob dann über Jahre ein oder gar kein Kontakt besteht, nur mal soviel dazu! - Und das Gericht sagt in dem einen Urteil das Turtel 1972 gepostet hat ja auch etwas zu den Verfehlungen aus und wie die zu bewerten sein können! Somit ist so eine Sache dann auch von Fall zu Fall zu bewerten und selbst wenn 1000 Leute das mit einem "Nein" beantworten würden, das sitzt ein Richter und der erkennt vielleicht die Perspektive die dem Kläger dann eröffnet ist und traut ihm die Veränderungen zu, die Erzfeind von sich aus hier erklärt hat, durchlebt zu haben und das Urteil geht zu seinen Gunsten aus. Auch wenn das dem Vater und zig anderen Leuten gegen den Strich gehen würde.


    Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand !!! Alte Weisheit !

  • Hallo Horst GRUNERT,


    Zitat

    Kannst Du "erzhund" da einen Paragraphen benennen wonach das so geregelt ist ? Er schreibt er sei 21 und verfügt über keinen Schul oder Ausbildungsabschluss, demnach sind beide Elternteile nach meinem Empfinden sehr wohl zum Unterhalt erst einmal grundsätzlich noch verpflichtet, selbste wenn er keine Abendschule besuchen würde!


    Ja!


    Zitat

    §1602 BGB (1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.


    Ab Volljährigkeit des Kindes gilt dieser § ohne Einschränkung.


    Wo steht denn geschrieben, dass Eltern dem volljährigen Kind Unterhalt zahlen müssen, wenn es sich nicht in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet?


    Beim Besuch der Abendschule hat das volljährige Kind mindestens von 8:00 Uhr morgens bis 18:00 Uhr abends Zeit, für seinen Lebensunterhalt selber zu sorgen.


    Da solltest Du Dir mal Urteile zu dem Thema, auf Ebene der OLG´s oder des BGH, suchen. Dann wirst Du feststellen, dass es gänige Rechtssprechung ist.


    LG chico

  • Und wenn wir schon mal dabei sind: Ich war 9 Monate beim Bund. Und der Experte, der meinte ich war ja nur 2 (ich war 3) als meine Eltern sich scheiden liessen, dem soll gesagt sein, dass ein dreijähriges eine Scheidung viel mehr belastet als einen 9 jährigen, weil ein 3jähriger die Scheidung bemerkt, aber 0 verarbeiten kann (das verständnis dafür ist nicht möglich/entwickelt). Grade bei so kleinen Kindern bleiben diese unverarbeiteten Dinge emotionale "Wunden" für das Leben. Ich will mich nicht selbstbemitleiden. ich will nur klar stellen, was hier teilweise für ein Müll geschrieben wird.
    Nicht jeder kommt aus so einer sozial perfekten Familie wie du engstirniges Reh!



    Dennoch Danke für jede sachliche und freundliche Antwort!


    So du Früchtchen!!!


    1. Bin auch Ich ein Scheidungskind und mein ERZEUGER hat sich nie um mich gekümmert bzw. KU gezahlt!!!!!
    2.. Deine Scheiße auf die Scheidungsfolgen zu schieben ist nur Lachhaft, das würde dir in deinem Alter kein Richter abkaufen.
    3. Wäre deine Mutter verantwortlich falls sie nicht erkannt hat das dir die Scheidung als Kind so starke Probleme macht. Das Jugendamt hätte Frühzeitig Hilfe geleistet.
    4. Wann erkennst du endlich das nur DU das Problem bist, wenn du etwas willst dann kämpfe dafür!!!!!
    5.Fakt ist, mehrfache versuche das Abi zu machen fehlgeschlagen.
    6. An den Profi mit der Aussage wo das steht- Kleiner Tip mal die § Nachlesen- das steht bei den zuständigen § für die Berechtigung des KU. ( Auf TreffpunktEltern.de steht eine sehr gute zusammenfassung)


    Als Abschluß, wenn du denkst Ich käme aus einer Intakten Familie da hast du dich aber geschnitten, die war alles andere als Harmonisch, schon als Kind mußte Ich schnell selbstständig sein, da meine Mutter den ganzen Tag arbeiten mußte, da der Herr Erzeuger es ja nicht für Notwendig hieltt KU zu zahlen. Ich weiß was es heißt aus der unteren Sozialen Schicht zu kommen, aber Ich weiß auch was man tun muß um da rauszukommen.
    Also unterlaß den Scheiß hier auf die Tränendrüse zu drücken, beweg deinen Arsch, mehrfach das Abi nicht zu schaffen ist wohl NUR die Scheidung der Eltern dran schuld.
    Deinen EMO Mist kannst du sonstwo ablassen, Ich bin auch ohne Vater groß geworden und habe alles geschafft was Ich mir vorgenohmen habe.

    Vielleicht kennst du den Spruch " Jeder ist seines Glückes Schmied" mach was draus oder laß es.

  • @ sundown - "tolle Abrechnung mit Deiner Kindheit ! Echt ! Und nach den Aussagen die Du da triffst bist Du absolut sicher das Du keinen Schaden genommen hast ???


    Ich will den "erzfeind" sicherlich nicht grundsätzlich in Schutz nehmen, im Gegenteil, sehe es eher so das seine Antriebslosigkeit und sein Klagen und Bedauert werden müssen da ganz bestimmt auf die fehlende, vielleicht etwas härtere Hand (bildlich gemeint) des Vaters zurück zu führen ist; aber genau in dem Punkt muss man ihm dann auch Recht geben wenn man sieht wie Du über die Nichtexistenzs Deines Erzeugers urteilst! Und wie Du schon richtig festgestellt hast es gibt immer noch ein härteres Schicksal. Wem aber willst Du dann Hilfe zuteil werden lassen ? Immer nur dem der noch eine Nummer schlechter dran ist ? Dann sind wir irgendwann bei meinem Tread von heute früh wo RTL entscheidet das da ein ganz besonders schwerer Fall vorliegt dem man helfen muss. In Punkto eigenes Glückes Schmied könnte man dann aber der Familie vorhalten warum mussten sie denn unbedingt in die Türkei auswandern und wenn die Ärzte dort fuschen dann ist unser Sozialsystem plötzlich gut genug ! So gesehen ist das dann wieder ein Schlag ins Gesicht für all die Bedürftigen die hier in Deutschland um ALG II ersuchen müssen und sei es nur weil Ihnen keine adäquate Arbeit angeboten wird oder sie erkrankt sind und der AG sich von ihnen getrennt hat.


    Also liebe "Saftpresse" - bitte nicht immer nur Apfelsaft erzeugen, es gibt auch noch andere Säfte!

  • Hallo
    Ich bin 19 Jahre alt und lebe seit 10 Monaten bei meiner Mutter.
    Ende Luli diesen Jahres werde ich eine Berufsfachausbildung zum Saatlich geprüften Sozialassistenten Abschliesen und beginne im Oktober eine neue Ausbildung zum Gesundheits und Krankenpfleger.
    Meine Frage lautet :
    Muss mein Vater mir bis zum ende meiner Nächsten Ausbildung Unterhalt zahlen ?
    Vielen Dank

  • Hallo cedric,


    ´nen neuen thread für die eigene Frage ist immer besser als sich an ältere Thread dranzuhängen. Aber sei´s drum...


    Wenn ich das richtig sehe, finden beide Ausbildungen an einer staatlichen Berufsfachschule statt. Damit wären m.M.n. beide Abschlüsse gleichwertig. In dem Fall wäre Dein Anspruch auf Unterhalt nach Beendigung der ersten Ausbildung erloschen.


    Wenn Du nachweisen könntest, dass die zweite Ausbildung auf die erste aufbaut und eine höherwertiger Abschluss erreicht würde, könnte das schon anders aussehen. In dem Fall könnte ein Anspruch auf Unterhalt weiter bestehen.


    In dem Fall wäre aber auch wieder entscheidend, ob dieser Ausbildungsweg vor Beginn der erstren Ausbildung geplant und dem Unterhaltspflichtigen bekannt war.


    Was Dir aber auch klar sein solle, auch Deine Mutter ist Dir ggü. barunterhaltspflichtig. Du kannst also nicht nur Unterhalt von Vater fordern.


    LG chico