hallo,also mein sohn ist 18 jahre und in der ausbildung verdient jetzt im 2 lehrjahr 825,00euro brutto
meine frage:darf die arge in in meiner berechnung einbeziehen obwohl er keinen euro von ihnen
erhält und zwar schon seit beginn seiner lehrzeit
-
-
er kann eine hausgemeinschaft innerhalb eurer Bedarfsgemeinschaft bilden. demzufolge müsste er nur für die anteilige Warmmiete aufkommen.
-
was muß er dafür tun?er sagte mir auch es sei unverschämt das er jetzt für all das bestraft werden soll obwohl er ja
selbst sich um eine lehrstelle bemüht hat -
einen formlosen antrag bei eurem zuständigen jobcenter stellen.
-
Kann man den antrag irgendwo im internet herrunter laden??und was muß ich beachten b.z.w welche unterlagen benötige ich dafür...im vorraus danke für die hilfe..
-
ich habe doch geschrieben, dass ein formloser antrag ausreicht, in dem ihr erklärt, dass der junge finanziell selbstständig ist und nicht für die eltern einstehen muss.
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
"Besondere Härte" bei Vermögensverwertung 2
- scarabäus
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 7,4k
2
-
-
-
-
"Geschontes Sparguthaben" von Unterhaltsverpflichteten 3
- Elfi113
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 7,8k
3
-
-
-
-
> 25 Jahre, wohnhaft bei den Eltern 1
- Uschi013
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 7,5k
1
-
-
-
-
1/10 haus geerbt 1
- miranda
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6,1k
1
-
-
-
-
15000 Euro Erbschaft
- manu2000
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 4,3k
0
-