Mietsenkungsverfahren und berufstätiger Sohn U 25

  • Mein älterer Sohn 19J. ist in Ausbildung und verdient durchschnittlich 780,- netto.. Er hat als erwachsenes Kind lediglich ein Zimmer in unser Wohnung und kann sich selbst finanzieren und zählt somit nicht zur Bedarfgemeinschaft.


    Gesamt-Kaltmiete beträgt für 3 Personen 581,-


    Ich und mein jüngerer Sohn (16J.) bilden eine Bedarfsgemeinschaft mit einer Kaltmiete von zu 2/3 von 589,52, das entspricht 393,01 €. . Wir bekommen vom Jobcenter einen Mietzuschuss, den wir auch dringend benötigen, da wir keinerlei Unterhalt bekommen.


    Nun sollen wir umziehen, weil die Miete zu hoch ist. Die Mietobergrenze für 2 Personen läge hier laut Tabelle bei 435,60 €, also liegt unsere Kaltmiete für 2 Personen derzeit doch unter diesem zulässigen Betrag, nämlich 393,01 €.
    (Anm. hier vor Ort ist es sehr unrealistisch, eine Wohnung zum genannten Preis anzumieten).


    Der Herr vom Amt meinte, wenn ich nun mit meinem jüngeren Sohn nun ein Wohnung anmiete,würde diese bis zu 435,60 € anerkannt werden, Aber das ergibt das doch keine Kosten Einsparung für das Jobcenter.


    Oder es gäbe die Variante : der ältere Sohn zieht aus, und ich vermiete ein Zimmer, so bekomme ich die Wohnung weiter bezuschusst, Das gibt doch keinen Sinn!!?? Ich muss meinen Sohn nun raussetzen und dann mit einer fremden Person zusammenwohnen, um die Miete anerkannt zu bekommen.


    Frage ist, darf der sich selbst unterhaltende Sohn mit in das Mietsenkungsverfahren mit einbezogen werden? Muss bei der Feststellung einer angemessenen Miethöhe nicht unser pro Kopf-Anteil für meinen minderjährigen Sohn und mich (nämlich 2/3 der Miete 393,01€) zugrundegelegt werden?


    Da könnte ich ja sagen, mein Sohn zieht aus und ich bekommen den Maxilmalbetrag von 435,60 anerkannt.
    Das ist absurd.
    Bitte um Rat bzw. Angabe von Paragraphen zur Sache.
    Danke!


  • Hallo,
    beide Miethöhenangaben sind die Kaltmiete oder ist einer davon die Warmmiete?


    dms

  • Hallo Guter Rat!


    Wie lange wohnst Du bereits in der Wohnung ?


    Wie alt bist Du ?


    Gibt es überhaupt freie Wohnungen in Deinem sozialen Umfeld, aus dem man Dich vielleicht gar nicht raus reissen kann weil Du da bereits viel zu lange ansässig bist, die die Forderung des SB / JC rechtfertigen würden ?


    Gruss

  • Wohnen hier seit 9 Jahren. Diese Begründungen habe ich alle bereits schriftl. mitgeteilt. Es gibt auch keine billigeren Wohnungen. Aber es geht ums Prinzip. Wir wohnen hier schlecht und wollen ja wegziehen, aber uns verbessern.
    Ich schlafe als Mutter in der Abstellkammer.


    Mein berufstätiger Sohn hat es nicht verdient, n einem Sozial-Ghetto zu wohnen. Ich habe nicht die Zeit und Nerven, all die Auflagen zu erfüllen. Aufnahme in die Notfallkartei für Sozialwohnungen, Nachweise über Wohnungssuche etc., das wird gefordert.
    und das, obwohl die Mitgrenze für 2 Antragsteller eigentlich nicht überschriten wird. ->siehe Text

  • @ Guter Rat -

    Zitat

    Mein berufstätiger Sohn hat es nicht verdient, n einem Sozial-Ghetto zu wohnen.


    ....das hat wohl niemand verdient und ursprünglich waren es ja auch mal keine Sozial-Ghetto's dazu werden bestimmte Bezirke ja immer erst Du jene Menschen gemacht die sich für etwas besseres halten und anderen erklären wollen wie sie Ihr Leben erfolgreich zu gestalten haben!


    Du sagst, Du hast keine Lust dazu, die Auflagen zu erfüllen - dazu sage ich Dir nur eines : Wenn man den Kampf dagegen nicht annimmt - dann darf man sich auch nicht wundern. Ich z.B. habe mich dafür entschieden mich zu wehren wenn mir etwas gegen den Strich geht, das merkwürdige in unserer Gesellschaft ist nur das man für sowas mehr angegriffen wird, als jene Zeitgenossen die sich einfach nur als skrupellos oder korrupt genug zeigen und die Menschen erst in die verschiedenen Kategorien bringen!


    Du schreibst hier das Du als Mutter in der Abstellkammer schläfst, dann mach das Deinem SB auch mal richtig klar indem Du Ihm/Ihr so sehr auf den Nerv gehst das er froh ist Dich los zu sein, dann klappt es auch mit dem Umzug, sollen wir wetten! Es ist letztlich immer alles eine Frage dessen wie weit man bereit ist einen Schritt weiter zu gehen wie Dein Gegenüber und wären die mutiger und zu mehr bereit, wären sie nicht Mitarbeiter der JC so klar muss man das mal definieren! Also handel und lass Dich zur Not auch mal mit der Polizei aus dem JC hinaus befördern, hat man mir auch schon angedroht - aber da die wissen das ich das in der Öffentlichkeit dann allen auch gleich wieder in ganz korrekter Art und Weise präsentiere haben sie Angst. Genau wie lacki, der mir per PN eine Todesanzeige eines Namensvetters zukommen lies und mir erklären will das das ein guter Diplomat zu DDR Zeiten war. KAnn ja sogar sein, über meinen Opa weis ich das der 17 Geschwister hatte, darunter sind sogar Professoren in Österreich der Schweiz und hier in Deutschland, vielleicht liegt es ja in den Genen! In Thüringen gibt es sogar einen CDU Abgeordneten mit gleichem Namen!


    Du siehts "Guter Rat" man kann immer verlieren wenn man kämpft, aber wer nicht kämpft der hat schon verloren und ein Kampf ist erst dann für mich zu Ende wenn ich meine Ziele durchsetzen kann. Bei HARTZ IV heisst das Deutschland klar zu machen das die Reformen nicht so umgesetzt wurden wie dies ursprünglich nach außen propagiert wurde!


    Wehr Dich und mach dem SB Klar was jetzt angesagt ist, Sprich vor und erkläre zur Niederschrift das es so nicht weiter geht und wenn das JC weiter so entscheidet das Du dann eigenmächtig entscheidest und gegen jede Sanktion vor das Sozialgericht ziehen wirst bis Du dort Dein Recht bekommst. Du musst sie mit Ihren eigenen Waffen schlagen !

  • Ja, danke für eure ausführlichen Antworten. Ich gehe morgen zum Anwalt. der Kampf hört nie auf, als alleinerziehende Mutter wird man zu sehr unter Druck gesetzt, das muss sich ändern.
    Auch deswegen kämpfe ich.
    Gruß